KarstadtQuelle erleidet Niederlage im Wertheim-Prozess
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Der Essener Einzelhandelskonzern KarstadtQuelle musste im Wertheim-Prozess eine Niederlage einstecken. Wie das "Handelsblatt" ohne Angaben von Quellen berichtet, müsse sich KarstadtQuelle darauf einstellen, den Verkaufserlös aus dem so genannten Berliner Lenné-Grundstück in Höhe von 145 Millionen Euro an die Jewish Claims Conference (JCC) abzutreten.
Der angeschlagene Warenhauskonzern hatte das Filetgrundstück, einst Besitz der von den Nazis enteigneten Kaufhausdynastie Wertheim, an Metro-Gründer Otto Beisheim verkauft, ohne auf mögliche Wiedergutmachungsansprüche des Wertheim-Rechtsnachfolgers JCC Rücksicht zu nehmen. Im März dieses Jahres aber entschied das Berliner Verwaltungsgericht laut "Handelsblatt" in einem ähnlich gelagerten Fall, der als Pilotverfahren gewertet wird, dass die Grundstücke den Alteigentümern und nicht Karstadt-Quelle zustehen.
Überraschend hatten die Richter nicht einmal eine Revision des Urteils zugelassen. Dagegen hatte KarstadtQuelle umgehend beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Die Nichtzulassungsbeschwerde sei gestern abgewiesen worden, berichtet das "Handelsblatt". Das Urteil sei damit rechtskräftig.
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