KarstadtQuelle einigt sich mit Aktionären
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Der angeschlagene Handelskonzern KarstadtQuelle hat sich mit den Aktionären die auf der letzten Hauptversammlung Widerspruch gegen den gefassten Kapitalerhöhungsbeschluss erhoben haben, geeinigt.
Die Aktionäre hatten unter anderem gerügt, dass in der Hauptversammlung erteilte Informationen zur Kapitalerhöhung unzureichend und widersprüchlich waren. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Inhalt des Gutachtens von Roland Berger über das Sanierungskonzept den Aktionären nicht offen gelegt wurde. Darüber hinaus wurde aktionärsseitig kritisiert, dass der vorgesehene Mindestausgabepreis von 4,00 Euro je Aktie zu niedrig sei, weil damit der Anteil der Aktionäre, die sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen, wegen der dann erforderlichen weiteren Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im ungünstigsten Fall erheblich verwässert werde.
Der Vorstand hat mit den Aktionären die folgenden Punkte vereinbart:
1. Es wird kurzfristig von der Gesellschaft eine Zusatzinformation zum Roland Berger-Gutachten erstellt, die keine geheimhaltungsbedürftigen Passagen enthält. Der Umfang dieser Zusatzinformationen ist zwischen den Beteiligten abgestimmt. Diese wird allen Aktionären gegen Nachweis der Aktionärseigenschaft auf Anforderung zugänglich gemacht.
2. Der Vorstand hat sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Ausgabekurs der neuen Aktien den Betrag von 5,38 Euro je Aktie nicht unterschreiten wird, so dass der Gesellschaft ohne zusätzliche weitere Kapitalerhöhung mindestens 500 Mio. Euro zufließen. Damit wird eine zusätzliche Verwässerung durch eine weitere Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vermieden.
3. Der Vorstand wird im Geschäftsbericht 2004 einen ausführlichen Risikobericht vorlegen, der auf die Ursachen der derzeitigen Krise des Unternehmens eingeht, die sich daraus ergebenden notwendigen Änderungen des internen Kontrollsystems der Gesellschaft sowie den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen erläutert und beschreibt, aus welchem Grunde der vom Abschlussprüfer geprüfte Risikobericht aus dem Februar 2004 sowie die Informationen auf der Hauptversammlung im Mai 2004 die dramatische Verschlechterung der Lage des Unternehmens nicht erkennen ließen.
4. Darüber hinaus werden die Aktionäre regelmäßig über den jeweils aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte unterrichtet.
5. Die Forderung auf Austausch der BDO als Konzernabschlussprüfer hat der Vorstand zur Kenntnis genommen und wird dies an den Aufsichtsrat weiterleiten, damit der Aufsichtsrat die Kritik der widersprechenden Aktionäre bei der Entscheidung über den Vorschlag zur Wahl des Konzernabschlussprüfers beachten kann.
In Ansehung dieser Vereinbarungen haben die widersprechenden Aktionäre erklärt, aus ihren zu Protokoll erklärten Widersprüchen keine weiteren rechtlichen Maßnahmen gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss herzuleiten. Der Vorstand geht nunmehr davon aus, dass die Kapitalerhöhung wie geplant umgesetzt werden kann.
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