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12:14 Uhr, 04.09.2024

Kabinett bringt Steueranreize für E-Autos auf den Weg

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Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat im Zuge seiner Wachstumsintiative steuerliche Erleichterungen für Elektroautos als Dienstwagen auf den Weg gebracht. In der Kabinettssitzung wurden entsprechende Formulierungshilfen zu einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, sind die Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Erleichterungen bei der Dienstwagenbesteuerung von E-Autos geplant.

"Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen", erklärte das Ministerium. Mit der Regelung soll laut den Angaben ab dem Veranlagungszeitraum 2024 für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung eingeführt werden. Im Anschaffungsjahr gilt demnach ein Satz von 40 Prozent. Die Sätze fallen in den darauf folgenden Jahren auf jeweils 24, 14, 9, 7 und 6 Prozent.

Mit der bis 2028 befristeten Abschreibungsmöglichkeit würden "konjunktur-, wirtschafts- und wachstumspolitisch deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich" gesetzt. Damit sind laut Finanzministerium Steuermindereinnahmen in den Jahren 2024 bis 2028 von durchschnittlich rund 465 Millionen Euro jährlich verbunden.

Geplant ist zudem die Anhebung des Höchstbetrages bei der Viertelung der Dienstwagenbesteuerung. Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat, sei nur ein Viertel des Bruttolistenpreises und nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Dies gelte bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70.000 Euro betrage. Um die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Nachfrage nach emissionsfreien Kraftfahrzeugen weiter zu steigern, soll der Deckel auf 95.000 Euro angehoben werden. Anwendung finde diese Regelung für nach dem 30. Juni 2024 angeschaffte Kfz.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/kla

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