Kabinett bringt höhere Schwellenwerte für Unternehmensgrößen auf den Weg
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen nach dem Willen der Bundesregierung um rund 25 Prozent angehoben werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Kabinett in Berlin auf Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf den Weg gebracht hat. "Heute haben wir die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen", erklärte Buschmann über den Kurznachrichtendienst X. "52.000 Unternehmen in unserem Land profitieren davon. Sie werden um rund 650 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr entlastet, also durchschnittlich 12.500 Euro pro Unternehmen."
Von der Anhebung würden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, teilte das Justizministerium mit. "Deutschland braucht mehr wirtschaftliche Dynamik", betonte Buschmann laut seinem Ministerium. "Der Abbau von Bürokratie ist dafür ein wichtiger, manchmal noch unterschätzter Baustein. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif." Von der Anhebung der Schwellenwerte profitierten die Unternehmen schon bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023. Die Anhebung der Schwellenwerte führe "zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen".
Die monetären Schwellenwerte legen laut dem Ministerium fest, ob ein Unternehmen von einem "Kleinstunternehmen" zu einem "kleinen" Unternehmen, von einem "kleinen" zu einem "mittelgroßen" und von einem "mittelgroßen" zu einem "großen" Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts wird. Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hänge von der Unternehmensgröße ab: So habe etwa ein kleines Unternehmen deutlich weniger intensive Pflichten als ein großes. Durch die Anhebung würden sehr viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen - was für sie mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden sei.
Das Entlastungspotential entspricht laut den Angaben einer jährlichen Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um rund 16 Prozent. Von der Anhebung der Schwellenwerte würden Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften profitieren. So würden künftig knapp 11.200 "kleine Unternehmen" als Kleinstunternehmen klassifiziert. Diese Unternehmen würden damit um über 93 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Die europäischen Regelungen ermöglichten es, die Schwellenwertanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen. Der Gesetzentwurf soll als Formulierungshilfe in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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