Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der kritischen Infrastruktur
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Von Andrea Thomas
DOW JONES--Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die kritische Infrastruktur des Landes gestärkt werden soll. Das sogenannte KRITIS-Dachgesetz soll erstmals den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend regeln, wie das Bundesinnenministerium erklärte. Es seien "herausragend wichtige" Maßnahmen für den Schutz der Menschen in Deutschland, für eine sichere Versorgung und eine schnellere Bewältigung von Krisen, wenn sie eintreten.
Bisher gab es eine solche Bundesregelung nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Nun soll es für die elf Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung, Öffentliche Verwaltung sowie Leistungen der Sozialversicherung gelten.
Konkret legt der Gesetzentwurf nach Angaben des Innenministeriums fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Für die Betreiber solcher Einrichtungen sollen nun Mindestanforderungen gelten. Dabei gelte der All-Gefahren-Ansatz. Jedes denkbare Risiko müsse berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Für Vorfälle bestehe künftig eine Meldepflicht.
"Wir machen Deutschland widerstandsfähiger und krisenfester. Denn wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. "Die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge bedrohen unsere Sicherheit. Durch den Klimawandel erleben wir immer häufiger Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmungen." Der Schutz kritischer Infrastrukturen von Krankenhäusern bis hin zur Lebensmittel-, Strom- und Wasserversorgung sei daher von größter Bedeutung. Laut Gesetzentwurf zählt eine Einrichtung dann als kritische Infrastruktur, wenn sie essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/cbr
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