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13:04 Uhr, 19.06.2024

Kabinett beschließt digitale Arbeitsverträge

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat die Einführung digitaler Arbeitsverträge im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auf den Weg gebracht. Das gab Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bekannt. "Die digitalen Arbeitsverträge kommen", erklärte Buschmann über den Kurznachrichtendienst X. "Künftig kann ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail. Das hat das Kabinett beschlossen", erklärte Buschmann. "Das spart Zeit, Kosten und zeigt die richtige Richtung auf: Digitale Dienste statt analoge Altlasten."

Der Bundesverband Deutsche Startups begrüßte den Beschluss. "Der digitale Arbeitsvertrag kommt nach Deutschland. Digitalisieren statt Drucken. Das spart Zeit und Aufwand, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer", so Christoph Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Die neuen Regelungen ermöglichten es, unbefristete Arbeitsverträge in Textform abzuschließen - also rein digital. Ein zusätzlicher Aufwand des Nachweises auf Papier oder mittels einer qualifiziert elektronischen Signatur entfalle. "Für die deutsche Wirtschaft ist das ein wichtiger Schritt. Besonders für digital arbeitende Startups bringen die Änderungen spürbare Erleichterungen im Alltag", sagte Stresing.

Die Regelung soll mit einer vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV umgesetzt werden, die noch weitere Änderungen enthält. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) monierte aber, dass der Bürokratieabbau nicht entschiedener vorangetrieben werde. "Leider schärft die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung nur marginal nach und vergibt ein weiteres Mal die Chance, den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Es sei sehr bedauerlich, dass der abgeänderte Gesetzentwurf keine wesentlichen Erleichterungen für Handwerksbetriebe enthalte und die Gelegenheit verpasst worden sei, Praxischecks zu verankern. "Zwar wird jetzt richtigerweise die Textform für Arbeitsverträge ermöglicht, allerdings ist vollkommen unverständlich, warum am Schriftformerfordernis für Betriebe des Bau- und Gebäudereinigungsgewerbes und der Fleischwirtschaft dennoch weiter festgehalten wird", sagte er. Der Bundestag sei gefordert, das BEG IV jetzt zügig um deutlich wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen zu ergänzen, "auch um Wachstumsfesseln zu lösen".

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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