K: Gesundheitsreform: Weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben
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Externe Quelle: Deutsche Bank
Autor: Dr. Urban Mauer
Gesundheitsreform: Weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben
Zumindest die Dramaturgie war erstklassig. Wie in Zeiten des Vermittlungsausschusses traten die Parteivorsitzenden der großen Koalition in den frühen Morgenstunden vor die Pressevertreter, um das Ergebnis der siebenstündigen abschließenden Verhandlungen zur Gesundheitsreform mitzuteilen. Und wie hätte es anders sein können? Man hatte sich geeinigt. Das Ergebnis des Kompromisses aber bleibt weit hinter dem zurück, was für eine nachhaltige Reform des Gesundheitssystems notwendig gewesen wäre. Und nicht nur das. Auch die selbst gesteckten Ziele vermag die Große Koalition mit dem Gesundheitskompromiss nicht zu erfüllen.
Die angestrebte nachhaltige Finanzierung, die dauerhaft die Grundlage für ein leistungsfähiges und demografiefestes Gesundheitswesen schaffen sollte, wird meilenweit verfehlt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vom 1.1.2007 an in erheblichem Ausmaß zusätzlich belastet. Die in den Eckpunkten genannte Beitragssatzsteigerung von rd. 0,5% wird bei weitem nicht ausreichen. Der durchschnittliche Beitragssatz steigt bereits in 2007 auf deutlich mehr als 14%. Obendrauf kommt noch der Sonderbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9%. Mit dem Festhalten am lohnbezogenen Beitragssystem bleibt es zudem dabei, dass keine zusätzlichen Wachstumsimpulse für den Arbeitsmarkt ausgehen. Damit erfolgt weder eine nennenswerte Abkopplung der Gesundheitskosten vom Lohn, noch die angestrebte dauerhafte Senkung der Lohnzusatzkosten unter 40%. Darüber hinaus sind keinerlei Vorkehrungen gegen künftige Beitragserhöhungen, resultierend aus der demografischen Entwicklung und dem medizinisch-technischen Fortschritt, getroffen worden.
Der Gesundheitsfonds als ein Herzstück der Reform ist nun auf den 1.1.2009 verschoben. Mehr Transparenz und Wettbewerb sowie weniger Bürokratie waren die Ziele des Fonds. Seine Ausgestaltung weist jedoch gravierende Schwächen auf. An den Finanzierungsgrundlagen ändert sich praktisch nichts. Die jetzige Einigung geht sogar noch über die Eckpunkte hinaus, indem anfänglich 100% statt 95% der Gesundheitsausgaben durch den Fonds abgedeckt sein sollen. Mit der Begrenzung des Zusatzbeitrags auf max. 1% wird kein hinreichender Anreiz zu Kosten sparendem Verhalten der Versicherten ausgelöst. Zudem führt die Ein-Prozent-Klausel dazu, dass sich die zum Startzeitpunkt festgelegte Beitragssatzhöhe für alle Kassen an der finanzschwächsten Kasse orientieren wird – mit der Folge, dass Lohnzusatzkosten und Abgabenkeil weiter steigen. Mit der zukünftig von der Bundesregierung fixierten Beitragssatzhöhe wird den Kassen die Finanzhoheit genommen, der Marsch in die Staatsmedizin ist vorgezeichnet. Die Transparenz für die Versicherten bei der Wahl ihrer Krankenkasse wird durch den Übergang zu einheitlichen Beitragssätzen mit kassenspezifischen Zu- und Abschlägen nicht erhöht. Und die Bürokratie wird eher zu- als abnehmen.
Auch auf der Leistungsseite gibt es kaum Verbesserungen. Statt einer wettbewerblicheren und freiheitlicheren Ausrichtung des Gesundheitswesens bricht sich hier an vielen Stellen die Vorstellung des BMG von einer regulierten Staatsmedizin sowie einer Einheitskasse Bahn. Wettbewerb wird dadurch eher eingeschränkt als ausgeweitet. Für die vertragsärztliche Versorgung ist ein einheitliches Vergütungssystem mit einem „Bundes-Preisniveau“ vorgesehen. Der weitgehende Wegfall der bisherigen Mengensteuerung wird Mehrkosten zur Folge haben, die im derzeitigen Finanztableau des BMG wohlweislich noch gar nicht auftauchen.
Die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in allen Versorgungssektoren werden nicht konsequent geöffnet. Kollektivverträge sollen künftig „mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenkassen“ von einem gemeinsamen GKV-Spitzenverband geschlossen werden. Die von der Reform erhofften effizienteren Organisationsstrukturen sind ausgeblieben. Eine bessere Prozesssteuerung wird es nicht geben.
Die PKV ist nur vordergründig mit einem blauen Auge davon gekommen. Mit der Einführung eines nicht risikoorientierten und zudem verfassungsrechtlich fragwürdigen Basistarifs ist ein subtiles Einfallstor für die finanzielle Aushöhlung der Privatkassen geschaffen worden. Alles in allem handelt es sich bei dem gefundenen Kompromiss sicherlich nicht um die von Ministerin Schmidt proklamierte „große Reform“. Schade. Eine verpasste Chance!
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