K: Einigung im Vermittlungsausschuss gut?!
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Externe Quelle: Bankgesellschaft Berlin
Einigung im Vermittlungsausschuss
Regierung und Opposition haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe wichtiger Reformen geeinigt, die nun zum Jahreswechsel in Kraft treten können. Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der strukturellen Probleme in Deutschland. Trotz des Scheiterns einzelner Verhandlungspunkte handelt es sich um das umfassendste Reformpaket seit vielen Jahren. Bundeskanzler Schröder ist es damit nach langem Verhandlungsmarathon gelungen, einen Großteil der im März angekündigten Agenda 2010 auf den Weg zu bringen. Der deutsche Aktienmarkt wird auf diese Entscheidung tendenziell positiv reagieren. Allerdings sollte der Einfluss der deutschen Politik auf den Aktienmarkt nicht überschätzt werden.
Zentrale Punkte: Steuerreform und Arbeitsmarkt
Die zentralen Punkte des Reformpakets sind das Vorziehen der dritten Stufe der Einkommensteuerreform und deren Gegenfinanzierung sowie die Reform des Arbeitsmarktes. Der Bundestag kann noch kurz vor Weihnachten in einer Sondersitzung über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses abstimmen. Damit die Reformgesetze zum Jahreswechsel in Kraft treten, muss auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 19. Dezember zustimmen.
Im folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Verhandelungsergebnisse, so weit sie am 15. Dezember bekannt oder absehbar waren. Mehr Details dürften erst im weiteren Verlauf dieser Woche bekannt gegeben werden.
Die wesentlichen Ergebnisse im einzelnen
Vorziehen der Steuerreform
Die dritte Stufe der Einkommensteuerreform kann zum Jahreswechsel in Kraft treten, allerdings nur in einer abgespeckten Version. Damit hat sich die Opposition durchgesetzt, die Gegenfinanzierung nur zu 25% über zusätzliche Neuverschuldung durchzuführen. Das Entlastungsvolumen soll 7.8 statt ursprünglich geplant 15.6 Mrd. Euro betragen. Hinzu kommt eine Entlastung in Höhe von mehr als 6 Mrd. Euro durch die ohnehin zu Jahresbeginn 2004 in Kraft tretende zweite Stufe der Einkommensteuerreform. Der Eingangssteuersatz sinkt Anfang Januar von 19.9% auf 16%, der Spitzensteuersatz von 48.5% auf 45%. Die Gegenfinanzierung soll über höhere Privatisierungseinnahmen sowie einen stärkeren Abbau von Subventionen erfolgen.
Subventionsabbau
Als kleinster gemeinsamer Nenner zeichnete sich beim Subventionsabbau bereits am 9. Dezember in der zuständigen Unterarbeitsgruppe die Ende September von den Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück vorgelegte Liste mit Kürzungen bei Subventionen und Steuervergünstigungen ab. Die beiden Ministerpräsidenten hatten pauschale Kürzungen über drei Jahre von jeweils vier Prozent vorgeschlagen. Das Volumen sollte sich bis 2006 auf insgesamt 15.8 Mrd. Euro und danach um jährlich 10.5 Mrd. Euro belaufen. Vorgesehen ist nun, 2004 eine pauschale Kürzung nach der Liste gleich um 12% zu realisieren.
Eigenheimzulage
Einen deutlich stärkeren Abbau strebte die Bundesregierung bei den beiden großen Subventionsposten Pendlerpauschale und Eigenheimzulage an. Im Bundeshaushalt 2002 kostete allein die Eigenheimzulage (einschließlich Kinderzulage) 9.5 Mrd. Euro. Der Vermittlungsausschuss hat sich nun darauf geeinigt, die Eigenheimzulage um 30% zu kürzen. Die von der Regierung geplante völlige Abschaffung war nicht durchsetzbar. Als Kompromiss zeichnete sich die Einstellung der Förderung für Erweiterung und Ausbau sowie einheitliche Zulagen für Alt- und Neubauten ab. Bisher wurden Neubauten deutlich stärker gefördert. Um die Förderung etwas familienfreundlicher zu gestalten, soll die Kinderzulage geringfügig erhöht werden. Während die Regierung die Einkommensgrenzen beibehalten möchte, will die Union die Einkommensgrenzen senken und die Förderung auf Haushalte mit Kindern begrenzen.
Pendlerzulage
Die radikale Kürzung der Pendlerzulage stieß auf großen Widerstand bei der Opposition. Die Regierung wollte die Pauschale von bisher 36 Cent pro Kilometer für die ersten 10 Kilometer und 40 Cent für jeden weiteren Kilometer auf allgemein nur noch 15 Cent reduzieren. Die Opposition wollte nur einer geringeren Kürzung auf einheitlich 35 Cent pro Kilometer zustimmen. Geeinigt hat man sich auf einen einheitlichen Satz von 30 Cent.
Versicherungen
Beide Verhandlungsseiten stimmen überein, ab 2004 sowie rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2003 wieder Beteiligungserträge von Kapital- und Lebensversicherungen zu besteuern. Damit können auch Verluste aus dem Verkauf solcher Beteiligungen wieder abgesetzt werden.
Mindeststeuer
Die Regierung plant, die Verlustverrechnung für Unternehmen einzuschränken. Künftig soll der Verlustvortrag auf 50% begrenzt werden. Die Opposition lehnt diese Mindestbesteuerung ab, da sie darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sieht. Die zuständige Arbeitsgruppe konnte sich hier nicht auf eine Empfehlung einigen. Bei höheren Freibeträgen zum Schutz des Mittelstandes ist eine Zustimmung der Union aber nicht auszuschließen. Im ursprünglichen Gesetz liegt der Freibetrag bei 100,000 Euro, eine Erhöhung auf 500,000 Euro oder mehr ist wahrscheinlich. Darüber hinaus setzt sich die Opposition für eine stufenweise Verringerung der Verrechnungsmöglichkeiten von 100% auf 50% ein.
Gesellschafter- Fremdfinanzierung
Bei der Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung hat sich die zuständige Arbeitsgruppe darauf geeinigt, die Freigrenze deutlich von ursprünglich nur 50,000 auf 250,000 Euro anzuheben. Bisher können Kapitalgesellschaften Zinsen an ihre inländischen Anteilseigner bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer als Betriebsausgaben geltend machen. Zinsen an ausländische Anteilseigner sind dagegen nicht abzugsfähig, da sie als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden. Diese Regelung wurde vom Europäischen Gerichtshof beanstandet. Die Neuregelung sieht nun eine Gleichbehandlung vor, so dass auch Zinsen auf Darlehen inländischer Gesellschafter ab der Freigrenze nicht mehr abzugsfähig sein sollen.
Gewerbesteuer
Die Reform der Gewerbesteuer war einer der schwierigsten Punkte im Reformpaket. Die Regierung plant die Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler und Selbstständige sowie die Einbeziehung weiterer ertragsunabhängiger Elemente in die Bemessungsgrundlage. Dies wurde von der Union kategorisch abgelehnt. Um die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden schnell zu verbessern, soll nun anstelle einer Reform dieser Steuer nur die Gewerbesteuerumlage der Kommunen gesenkt werden.
Tabaksteuererhöhung
Unproblematisch war die Einigung bei der Tabaksteuererhöhung. Sie soll dazu dienen, bisher innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld künftig über Steuern zu finanzieren. Die Regierung plant eine Erhöhung in drei Stufen zu je 1.5 Cent je Zigarette (März und Dezember 2004 sowie Oktober 2005). Die Opposition hat eine erste Erhöhung im April 2004 um 1 Cent und jeweils 1.2 Cent im Januar und Oktober 2005 vorgeschlagen.
Steueramnestie
Auch eine Einigung bei der Steueramnestie ist gelungen. Die Regierung will eine befristete Steueramnestie durchsetzen, die es Steuerhinterziehern ermöglicht, sich steuerehrlich zu machen, wenn sie ihre nicht versteuerten Einnahmen der Jahre 1993 bis 2001 nachträglich angeben. Für innerhalb einer kurzen Frist nachgemeldete Gelder gilt 2004 ein pauschaler Steuersatz von 25%. Für spätere Meldungen bis März 2005 ist ein erhöhter Satz von 35% anzuwenden. Die Union hat durchgesetzt, die Umstände der Steuerhinterziehung genauer zu spezifizieren sowie eine Erweitung der Regelung um das Jahr 2002.
Kleine Novelle der Handwerksordnung
Ein Kompromiss zeichnete sich schon am Mittwoch vergangener Woche bei der Modernisierung der Handwerksordnung ab. Hier ist zwischen der "großen Novelle" und der "kleinen Novelle" zu unterscheiden. Auf Initiative der Opposition werden beide Gesetzesvorhaben gemeinsam im Vermittlungsausschuss beraten, obwohl die "kleine Novelle nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist. Die kleine Novelle erlaubt arbeitslosen Gründern einer "Ich-AG" die Ausübung einer Reihe "einfacher" Handwerkstätigkeiten auch ohne Meisterbrief. Zu diesen "handwerksähnlichen Gewerben" zählen solche, die innerhalb von drei Monaten erlernt werden können oder aber nicht die "hauptsächlichen" Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Gewerbe erfordern. Damit sich diese Ich-AGs nicht zu einer starken Konkurrenz der Handwerksbetriebe entwickeln, verlangt die Opposition ein Kumulierungsverbot "einfacher" Tätigkeiten.
Große Novelle der Handwerksordnung
Die "große Novelle" der Handwerksordnung sieht vor, den Meisterbrief als Zulassungsvoraussetzung nur noch in 29 von insgesamt 97 Handwerksberufen aufrecht zu erhalten. Dabei wurde als Kriterium die "Gefahrengeneigtheit" des jeweiligen Handwerks geschaffen. CDU und FDP haben sich für den Erhalt einer höheren Zahl von Berufen mit Meisterzwang ausgesprochen (53 bzw. 47 Handwerke). Als Kompromiss wird der Meisterzwang aller Voraussicht nach bei 38 Berufen bestehen bleiben, die rd. 87% des gesamten Handwerks abdecken. Dabei soll als zweites Kriterium die Ausbildungsleistung des jeweiligen Handwerks mitberücksichtigt werden. Der Meisterzwang soll bestehen bleiben, wenn ein Handwerk die durchschnittliche Ausbildungsquote der gewerblichen Wirtschaft um 50% übersteigt. Ein zweiter Streitpunkt war die Frage, nach wie vielen Jahren sich Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung auch in Meisterbereichen selbstständig machen dürften. Während die Regierung hier insgesamt sechs Jahre (davon drei in leitender Tätigkeit) durchsetzen möchte, verlangten die Union und FDP zuletzt noch sieben Jahre (zwei plus fünf in leitender Position).
Einzelregelung bei Renten gescheitert
Von einer Reihe von Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Rentenversicherung bei 19.5% im Jahr 2004 ist lediglich die Verschiebung des Auszahlungstermins der Rente für Neurentner von Monatsanfang auf das Monatsende im Bundesrat zustimmungspflichtig. Diesem Punkt will die Opposition nicht zustimmen, so dass von einem Scheitern auszugehen ist. Damit fehlt ein Volumen von rd. 500 Mio. Euro zur Stabilisierung des Beitragssatzes. Alle anderen Regelungen des "Renten- Notpakets" können dagegen von der Regierungsmehrheit im Bundesrat verabschiedet werden. Dazu gehören eine Nullrunde für Rentner im Jahr 2004, die vollständige Übertragung der Pflegeversicherungsbeiträge für Rentner (bisher: 50%) sowie die Reduzierung der Schwankungsreserve in der Gesetzlichen Rentenversicherung von 50% auf 20%.
Hartz-IV
Zu einem Kompromiss ist es auch bei der schwierigen Frage der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen "Arbeitslosengeld II" ("Hartz-IV"-Gesetz) gekommen. Ursprünglich sollte das Arbeitslosengeld II Mitte 2004 starten, inzwischen ist von einer Einführung erst Anfang 2005 auszugehen. Strittig war zwischen Regierung und Opposition die Frage, wer für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sein soll. Die Regierung will diese Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit zuweisen, während sie die Opposition auf die Kommunen übertragen möchte. Die Einigung sieht ein Optionsmodell vor, nach dem die Bundesanstalt für Arbeit nur dann zuständig sein soll, wenn die jeweilige Kommune die Kompetenz nicht wahrnehmen möchte. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wurden bisher im Umfang von rund 11.6 Mrd. Euro von den Kommunen finanziert. Dies soll künftig der Bund übernehmen. Im Gegenzug sollen die Kommunen das Wohngeld der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (knapp 9 Mrd. Euro) übernehmen. Darüber hinaus ist ein Ausgleich für die ostdeutschen Gemeinden in Höhe von 1 Mrd. Euro im Gespräch, da diese vergleichsweise hohe Wohnkosten bei einer nur unterdurchschnittlichen Entlastung durch den Wegfall von Sozialhilfekosten zu tragen haben.
Zumutbarkeitskriterien für Arbeitslose
Ebenfalls Bestandteil des Hartz-IV-Gesetzes ist die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien für Langzeitarbeitslose für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Die Regierung hatte noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes im Bundestat die Regelung aufgenommen, dass eine Beschäftigung nur zumutbar sein soll, wenn sie nach Tarif oder ortsüblichem Lohn bezahlt wird. Diese erhebliche Modifikation des ursprünglichen Gesetzentwurfes konnte die Union verhindern.
Kündigungsschutz
Ein Entgegenkommen der Bundesregierung besteht auch in einer weitergehenden Lockerung des Kündigungsschutzes. Danach soll künftig der Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Betreiben mit weniger als zehn (bisher: fünf) Mitarbeitern nicht gelten. Die Opposition strebte eine Aufhebung des Kündigungsschutzes für neu Eingestellte in Betrieben mit bis zu zwanzig Beschäftigten an.
Öffnung des Tarifrechts
Die Öffnung des Tarifrechts ist kein Bestandteil der Gesetze, die gegenwärtig im Vermittlungsausschuss verhandelt werden. Da die Zulassung betrieblicher Öffnungsklauseln zwischen den Tarifparteien aber bisher nicht zustande kam, drängte die Opposition auf eine gesetzliche Regelung. Eine freiwillige Lösung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, wird aber noch für möglich gehalten, was den Einigungsprozess im Vermittlungsprozess erleichterte. Die Regierung sicherte in einer Protokollnotiz eine gesetzliche Regelung für den Fall zu, dass es 2004 nicht zu freiwilligen Vereinbarungen kommt.
Beurteilung insgesamt positiv
Wichtiger Schritt nach vorne
Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der strukturellen Probleme in Deutschland. Trotz des Scheiterns einzelner Verhandlungspunkte handelt es sich um das umfassendste Reformpaket seit vielen Jahren. Bundeskanzler Schröder ist es damit nach langem Verhandlungsmarathon gelungen, einen Großteil der im März angekündigten Agenda 2010 auf den Weg zu bringen. Über die Einigung im Vermittlungsausschuss hinaus kann die Bundesregierung wichtige Teilreformen auch ohne Zustimmung des Bundesrates realisieren (z.B. die Lockerung des Kündigungsschutzes, Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, Notpaket zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung, Maßnahmen im Gesundheitswesen zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung).
Konstruktive Einsatz der Opposition
Der Widerstand der Opposition war nicht in jedem Falle kontraproduktiv. So ist das Scheitern der geplanten Revitalisierung der Gewerbesteuer erfreulich. Denn anstelle einer Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht wäre vielmehr die völlige Abschaffung wünschenswert gewesen. Positiv zu werten sind vor allem die Modifikationen bei den Reformen des Arbeitsmarktes. Die weitergehende Lockerung des Kündigungsschutzes sowie die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien kann die Opposition als Erfolg verbuchen. Die dadurch erhöhte Flexibilisierung dürfte mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt leisten.
Guter Start ins Jahr 2004
Mit dem zumindest teilweise Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform und den Reformen am Arbeitsmarkt sind die Weichen für einen guten Start in das Jahr 2004 gelegt. Der deutsche Aktienmarkt wird auf diese Entscheidung tendenziell positiv reagieren. Allerdings sollte der Einfluss der deutschen Politik auf den Aktienmarkt nicht überschätzt werden. Der fundamentale Trend wird weiter durch die weltwirtschaftliche Erholung bestimmt, von der insbesondere die deutschen Exportwerte profitieren. Dies gilt auch im Umfeld einer fortgesetzten Dollarschwäche. Das Vorziehen der Steuerreform dürfte zwar die Binnenkonjunktur über eine steigende Konsumtätigkeit beleben, allerdings ist der konjunkturelle Impuls aufgrund in 2004 in Kraft tretender Belastungen (z.B. Gesundheitsreform) insgesamt nur gering. Das teilweise Vorziehen der Steuerreform alleine kann das BIP-Wachstum bestenfalls um 20 Basispunkte erhöhen.
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