Analyse
12:22 Uhr, 08.11.2006

K: Abgeltungssteuer markiert Paradigmenwechsel

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Externe Quelle: Deutsche Bank

Autor: Werner Becker

Abgeltungssteuer markiert Paradigmenwechsel

Die Bundesregierung will als Teil der Unternehmensteuerreform 2008 ab dem Jahre 2009 eine definitive Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Satz von 25% auf alle Zinserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren (einschließlich der Erträge aus Termingeschäften) einführen. Die einjährige Behaltensfrist (Spekulationsfrist) soll entfallen. Mit der Abgeltungssteuer, die beim privaten Anleger anstelle der Einkommensteuer anfällt, sind aber dann sämtliche Ansprüche des Fiskus abgegolten. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, sollen im Veranlagungsverfahren ihren individuellen (niedrigeren) Steuersatz geltend machen können.

Aufgabe der Banken ist es, die Abgeltungssteuer anonym einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Die Ziele der Abgeltungsteuer bestehen darin, die Steuererhebung zu vereinfachen, den Finanzplatz Deutschland zu fördern und das Bankgeheimnis (durch Beendigung des Kontoabrufverfahrens für Steuerzwecke) zu stärken. Zudem soll die Besteuerungsbasis verbreitert werden, indem neben den Kapitalerträgen auch alle Veräußerungsgewinne privater Anleger der Steuerpflicht unterworfen werden. Das neue Steuerregime soll für alle nach dem 31.12. 2008 erzielten Kapitalerträge und hinsichtlich der einjährigen Behaltensfrist für alle nach diesem Datum erworbenen Wertpapiere gelten.

Eine Abgeltungssteuer hat Vorteile…

Die Einführung einer Abgeltungssteuer ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Damit greift die Bundesregierung einen lange gehegten Wunsch der Finanzwirtschaft in Deutschland auf. Die Abgeltungssteuer ist einfach und transparent. Durch die Besteuerung der Kapitalerträge mit einem definitiven Satz von 25% werden diejenigen Anleger besser gestellt, deren Kapitalerträge bisher einem höheren Steuersatz von bis zu 42% (bzw. plus Solidaritätszuschlag 44,3%) belastet werden. So gesehen ist die geplante Abgeltungsteuer auch ein Angebot an die privaten Anleger, Kapitalanlagen aus dem Ausland nach Deutschland zu repatriieren.

Damit macht sich Deutschland die positiven Erfahrungen europäischer Nachbarländer mit einer Abgeltungssteuer zu nutze. So hat z.B. in Österreich die Einführung einer Abgeltungssteuer ab 1993 mit einem Satz von derzeit 25% zu einer niedrigeren Steuerbelastung für die Anleger geführt und – v. a. dank der Repatriierung von Kapitalanlagen aus dem Ausland – dem Fiskus tendenziell höhere Steuererträge beschert.

…aber entscheidend für den Erfolg ist die Ausgestaltung

Ob die Abgeltungssteuer in Deutschland zu einem ähnlichen Erfolg werden wird, ist allerdings noch offen und hängt verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend wird die Ausgestaltung der vielen Einzelheiten sein, die noch zu klären ist, wie z.B. die Berücksichtung von Kursverlusten, die steuerliche Behandlung von Depotübertragungen und der Einzug der Kirchensteuer. Zweitens muss die Einführung einer Abgeltungssteuer mit einer verlässlichen Steuer- und Finanzpolitik flankiert werden, um das Vertrauen der Anleger und den Finanzstandort Deutschland zu stärken. Hier gab es in der Vergangenheit nicht unerhebliche Defizite. Schließlich sollte dem Schutz des Bankgeheimnisses in Zukunft ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, um den Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb besser zu positionieren.

Der Abgeltungssteuersatz ist hoch bemessen

Problematisch – und im internationalen Vergleich nicht attraktiv – ist die Höhe des Steuersatzes von 25%, zu der noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzukommen sollen. Im Mittelalter war (nur) der Zehnte für den Staat. So niedrig braucht der Abgeltungssteuersatz nicht zu liegen. Er sollte aber 20% (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) nicht übersteigen und damit möglichst nahe am Eingangsteuersatz der Einkommensteuer (von 15%) liegen, um Antragsveranlagungen der privaten Anleger weitgehend zu vermeiden. Bei einem höheren Abgeltungssteuersatz ist zu befürchten, dass ein wichtiger Vorteil – die Vereinfachung der Kapitalertragsbesteuerung – nicht ausgeschöpft wird, weil dieser durch eine Flut von Nachveranlagungsverfahren wieder konterkariert wird.

Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer geht gegenüber dem Status quo eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage einher, da nach dem Wegfall der Spekulationsfrist sämtliche Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne besteuert werden. Hiervon betroffen sind vor allem Anlagen in Aktien und in allen anderen Wertpapieren, bei denen Kursgewinne realisiert werden, die bisher nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei waren. Dies läuft den Zielen zuwider, das Aktiensparen bei Privatanlegern zu fördern und die Attraktivität von Aktienanlagen für die Altersvorsorge zu erhöhen. Zudem soll bei der Besteuerung von Dividendenerträgen das Halbeinkünfteverfahren für private Anleger abgeschafft werden. Hier kommt es zu einer Doppelbelastung des privaten Anlegers durch die Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer und die Abgeltungssteuer.

Für die Banken wird die Abgeltungssteuer wahrscheinlich keine Vereinfachung und damit keine Kostenentlastung bringen. Alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzprodukten der Privatanleger unterliegen der Abgeltungssteuer und die Banken werden beim Steuereinzug als verlängerter Arm des Finanzamtes wohl in starkem Maße in die Pflicht genommen.

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Über den Experten

Alexander Paulus
Alexander Paulus
Technischer Analyst und Trader

Alexander Paulus kam zunächst über Börsenspiele in der Schule mit der Börse in Kontakt. 1997 kaufte er sich seine erste Aktie. Nach einigen Glückstreffern schmolz aber in der Asienkrise 1998 der Depotbestand auf Null. Da ihm das nicht noch einmal passieren sollte, beschäftigte er sich mit der klassischen Charttechnik und veröffentlichte seine Analysen in verschiedenen Foren. Über eine Zwischenstation kam er im April 2004 zur stock3 AG (damals BörseGo AG) und veröffentlicht seitdem seine Analysen auf stock3.com (ehemals GodmodeTrader.de)

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