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Kommentar
13:54 Uhr, 01.04.2025

Japan erwägt Reklassifizierung von Krypto als Finanzprodukt

Bitcoin, Ethereum und Co. werden im Land der aufgehenden Sonne derzeit als Zahlungsmittel und nicht als Anlageinstrument geregelt. Dies soll sich nun ändern.

  • Japans Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) plant, Kryptowährungen im Rahmen neuer Regeln als Finanzprodukte zu klassifizieren. So soll der Insiderhandel auf dem Markt für digitale Vermögenswerte besser eingedämmt werden können, so ein Nikkei-Bericht.
  • Das Blatt berichtet, dass die Details noch ausgearbeitet werden. Die Änderung würde jedoch bedeuten, dass für Kryptowährungen wahrscheinlich die Insiderhandelsgesetze von anderen Finanzprodukten gelten. In dieselbe Kategorie wie Aktien und Anleihen sollen Bitcoin und Co. jedoch nicht fallen.
  • Wenn die Neueinstufung durchgeht und Kryptowährungen im Rahmen der Finanzgesetze des Landes reguliert werden, müssten sich Unternehmen, die Kryptowährungen anbieten, bei der FSA registrieren lassen.
  • Die Aufsichtsbehörde plane zudem, die neuen Regeln unabhängig davon durchzusetzen, ob ein Unternehmen in Japan tätig ist. Wie die Gesetze gegen ausländische Unternehmen durchgesetzt werden könnten, ist jedoch unklar.
  • Auch inwieweit zwischen etablierten Krypto-Assets wie BTC und ETH und hochspekulativen Token wie Memecoins unterschieden wird, ist offen.
  • Die FSA beabsichtigt, dem japanischen Parlament bereits im Jahr 2026 Änderungen am Gesetz über Finanzinstrumente und Börsen (FIEA) vorzulegen.
  • Dabei sollen offene Fragen dazu, was Insiderinformationen im Krypto-Space darstellen und wie hoch die Strafen für Verstöße ausfallen, geklärt werden.
  • Der Schritt ist Teil einer umfassenderen Bemühung, die Aufsicht über Japans Krypto-Ökosystem zu stärken, das eine wachsende Akzeptanz – aber auch einen Anstieg betrügerischer Aktivitäten – erlebt hat.
  • Kryptowährungen werden nach dem Gesetz über Zahlungsdienste derzeit als “Means of Settlement” eingestuft. Deren Verwendung wird bislang daher in erster Linie als Zahlungsmittel und nicht als Anlageinstrument geregelt.

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