Japan Airlines steht vor der Insolvenz
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Tokio (BoerseGo.de) - Die hochverschuldete japanische Fluggesellschaft Japan Airlines (JAL) steht offenbar kurz vor der Insolvenz. Wie unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, werden die drei größten kreditgebenden Privatbanken ihren bisherigen Widerstand aufgeben und einem Gang in die Insolvenz wahrscheinlich zustimmen. Die staatliche Development Bank of Japan hat den staatlichen Restrukturierungsplan bereits gebilligt. JAL, die größte Fluggesellschaft Asiens, hat in den vergangenen Jahren wiederholt Verluste eingefahren und ist inzwischen mit 16 Milliarden US-Dollar verschuldet.
Bloomberg zufolge will JAL in der Woche ab dem 18. Januar Insolvenz anmelden. Die Fluggesellschaft habe 9.000 ehemalige Mitarbeiter aufgefordert, Pensionskürzungen um 30 Prozent zu akzeptieren. Sollte die Mehrheit der Mitarbeiter nicht bis zum 22. Januar den Kürzungen zustimmen, könnte der 3,15 US-Milliarden Dollar schwere Pensionsfonds aufgelöst werden.
Laut Nachrichtenagentur Reuters benötigt JAL noch im Januar etwa 3,2 US-Milliarden Dollar von der staatlichen Sanierungsgesellschaft (ETIC). Der Sanierungsplan der Regierung sehe nach einer Insolvenz eine Kreditlinie von mehr als 6,5 Milliarden Dollar sowie die Kontrolle durch eine staatliche Bank vor, berichtet Reuters weiter. Die kreditgebenden Banken von JAL sollen laut Restrukturierungsplan auf 3,2 Milliarden US-Dollar an Forderungen verzichten und im Gegenzug für einen Teil der Kredite JAL-Aktien erhalten, wie das „Wall Street Journal“ berichtet.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.