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13:46 Uhr, 10.12.2001

Investmentfonds im Aufwind

Die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen zur Riester-Rente müssen eine Zusage abgeben, dass die eingezahlten Beiträge bei Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehen.
Für die Absicherung des Verlustrisikos entstehen hohe Kosten, die die Rendite der Anlage erheblich schmälern.

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) hat nun eine Lösung für die Sicherheit der Anlage gefunden.

Renditeschmälernde Absicherungskosten sind damit in der Regel vermeidbar.
Das BAKred verlangt künftig nur dann Sicherungsmittel in Höhe von acht Prozent der eingezahlten Beträge, wenn "ein sich im Zeitablauf änderndes Verhältnis der Einzahlungen zum aktuellen Depotwert unterschritten werde", so der offizielle Wortlaut.

Nach der nun geltenden Regelung ist eine Zusage erfüllbar, so lange durch eine Investition des aktuellen Marktwerts eines Depots in risikolose Anleihen die Auszahlung der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase sichergestellt werden kann. "Mit dieser Regelung ist ausgeschlossen, dass Kapitalanlagegesellschaften zu diesem Zeitpunkt ihre Zusagen nicht einhalten können", erklärt dazu Manfred Laux, Hauptgeschäftsführer des BVI. Das gelte selbst für Extremsituationen an den Kapitalmärkten.

Mit dieser Entscheidung, kommt die Versicherungsbranche weiter ins Hintertreffen.
Fondsprodukte sind als Altersvorsorge-Verträge zur Riester Rente nun interessanter.

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