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09:25 Uhr, 13.12.2002

Insolvenzen im August 2002

Originalpressemeldung

Insolvenzen im August 2002

WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im August 2002 in Deutschland 7 676 Insolvenzen verzeichnet. Davon entfielen 3 310 auf Unternehmen einschließlich Kleinunternehmen und 4 366 auf andere Schuldner. Zu letzteren zählen insbesondere Verbraucher (2 063), natürliche Personen, die beispielsweise als Gesellschafter beteiligt waren (394), ehemals selbstständig Tätige (1 720) und Nachlassinsolvenzen (189).

Ein sinnvoller Vergleich dieser Ergebnisse mit den Vorjahreszahlen ist nicht möglich, weil in Folge der jüngsten Reform des Insolvenzrechts ab 1. Dezember 2001 erheblich mehr Insolvenzverfahren eröffnet wurden als vorher. Jetzt können natürliche Personen auch dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie mittellos sind, da ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden können. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Voraussetzung, um - nach einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" - die Befreiung von den restlichen Schulden zu erlangen. Diese Erleichterung gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für ehemals selbstständig Tätige und für Kleinunternehmen. Daher sind die Insolvenzverfahren für Unternehmen - außer für Kapital- und Personengesellschaften - nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Vergleichbar mit dem Vorjahr sind jedoch die Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften; sie stiegen im August 2002 um rund 20 % gegenüber August 2001 auf 2 118 Fälle.

Von Januar bis August 2002 wurden 54 959 Insolvenzen gemeldet, darunter 13 261 von Verbrauchern und 24 896 von Unternehmen. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften stieg gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 11,7 % auf 15 890. Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Gläubiger in den ersten acht Monaten diesen Jahres auf 38,8 Mrd. Euro.

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