Inkassoverband sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei Gesetz
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) sieht nach einer Analyse des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht dringenden Nachbesserungsbedarf an dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen Gesetz. Es sei mit dem Ziel in Kraft getreten, den Verbraucherschutz zu verbessern, Gläubigern ein verlässliches System professionellen Forderungseinzugs zu bieten und der Inkassowirtschaft sowie den in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälten einen wirtschaftlich vernünftigen Rahmen zu geben. Das Fazit des BDIU nach zwei Jahren praktischer Anwendung sei enttäuschend.
"Nach den Zahlen und den Eindrücken unserer Mitglieder wurde nur eines der drei Ziele erreicht. Für Schuldner ist Zahlungsverzug sehr viel günstiger geworden", sagte Verbandspräsidentin Kirsten Pedd. "Dagegen ist für Inkassodienstleister und Rechtsanwälte die Belastungsgrenze nun endgültig überschritten." Stärker denn je lägen die Kosten schlechter Zahlungsmoral heute bei den Gläubigern.
Vor allem müsse die sogenannte Erstschreibenregelung neu gefasst werden, die festlegt, dass Schuldner nur geringere Inkassokosten zahlen, wenn sie auf das erste Schreiben zügig reagieren. Nachbesserungsbedarf sah der Verband auch bei den ökonomischen Grundannahmen. Pedd forderte eine Neubewertung der wirtschaftlichen Basisdaten und die bessere Unterscheidung von berechtigtem Verbraucherschutz "und der unfreiwilligen Hilfestellung für notorische Zahlungsverweigerer".
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.