IN-Motion verbleibt am Neuen Markt
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Die Mediengesellschaft IN-Motion werde entgegen der Entscheidung der Deutschen Börse weiterhin am Neuen Markt notiert bleiben. Dies sei in der heutigen Sitzung des Primary Markets Arbitration Panel einstimmig beschlossen worden. Das Schiedsgericht sei damit der Argumentation der Rechtsberater von IN-Motion gefolgt. Darin hieß es, dass der Ausschluss vom Neuen Markt eine unverhältnismäßige Sanktion darstelle.
Gegen IN-Motion sei lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt worden, da die Gesellschaft den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorgelegt habe.
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