In Karlsruhe vor Gericht: Die EZB
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Im September 2012 ließ das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt in einer Eilentscheidung passieren. Allerdings mit dem Karlsruhe-typischen ja, aber. Macht ihr erstmal, wir geben dann später noch ausgiebig unseren Senf dazu! Das Hauptverfahren findet seinen öffentlichen Höhepunkt nun mit einer zweitägigen Anhörung heute und morgen. Unter anderem anwesend sind Bundesbankpräsident Jens Weidmann, der im EZB-Rat mit seiner ablehnenden Haltung zum "Modern Banking" der Europäischen Zentralbank allzu oft ganz alleine in der Ecke sitzt sowie Jörg Asmussen als Vertreter der EZB.
Mario Draghi hatte wohl keine Zeit oder Lust oder beides. Oder er zweifelt die Zuständigkeit des BVG an. In der Tat wird das deutsche Verfassungsgericht der europäischen Institution EZB keinerlei Vorschriften machen können. Das könnte allenfalls der EuGH. Allerdings wäre rein theoretisch denkbar, dass der Bundesbank vom BVG verboten wird, die von der EZB angeordneten Anleihenkäufe auch real durchführen. Das wäre dann so etwas wie der erste deutsche Step aus dem Euroraum – eigentlich undenkbar.
Nicht unterschätzen sollte man aber das Selbstbewusstsein des höchsten deutschen Gerichts und vor allem seines Präsidenten, Andreas Voßkuhle. Manche politische Beobachter meinen, dass Voßkuhle sich im Kanzleramt am wohlsten fühlen würde. Ganz sicher würde er es sich zutrauen
Wo immer möglich, werden der EZB nun sicherlich Nadeln angesetzt. Ob das über ein Pieksen hinausgeht, wissen wir allerdings final erst nach den Bundestagswahlen im September – denn dann wird das Urteil erwartet.
Immerhin hat Voßkuhle heute deutlich gemacht, dass das Gericht keine Politik macht (was ihn wohl innerlich wurmt) und auch nicht prüft, ob die Rettungspolitik sinnvoll oder gar erfolgreich ist. Die Frage ist vielmehr, ob die EZB Kompetenzen an sich gerissen hat, die ihr nicht rechtlich wirksam übertragen werden konnten. Es stellt sich somit insgesamt die Frage nach der Legitimation.
In leicht vorauseilendem Gehorsam hatte die EZB im Vorfeld der Anhörung deutlich gemacht, dass das von Draghi auf dem Höhepunkt der Krise angekündigte notfalls unlimitierte Aufkaufen von Staatsanleihen doch ein Limit habe – nämlich bei aktuell 524 Mrd. EUR. Ob das Karlsruhe besänftigen kann, darf man wohl bezweifeln, denn diese Zahl erhöht sich mit jeder weiteren emittierten Staatsanleihe. Eigentlich hat sie kaum Aussagekraft.
Am Ende wird es wohl eine kräftige Karlsruher Rüge geben, eine grundlegende Kehrtwende in der Euro-Rettungspolitik wäre eine Sensation, die die Eurozone erneut vor die Zerreißprobe stellen würde. Dieses Vabanque-Spiel traut sich wohl nicht mal Voßkuhle einzugehen.
Ihr Daniel Kühn
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