Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk widerruft Testat für die Bilanzen der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010
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(DGAP-Media / 06.02.2014 / 11:35)
Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk widerruft Testat für die Bilanzen der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010
Stuttgart / Villingen-Schwenningen, 06. Februar 2014. Die Wirtschaftsprüfer der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010, die Heidelberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co. KG, hat mit einem Schreiben vom 30. Januar 2014 an den Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss der Hess AG zum 31. Dezember 2010 sowie für den Konzernabschluss der Hess AG zum 31. Dezember 2010 widerrufen.
Falk & Co. hat hierbei die Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz & Partner zu diesen Jahresabschlüssen zugrunde gelegt. Mit diesen Feststellungen sei belegt, dass Falk & Co. im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010 von den Vorständen der Hess AG getäuscht wurde.
Der Widerruf des Bestätigungsvermerkes bedeutet, dass die Jahresabschlüsse Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage geben.
Dr. Grub wurde von Falk & Co. aufgefordert, den Widerruf der Bestätigungsvermerke im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzugeben.
Kontakt: Hess AG Marco Walz Investor Relations & Communications Lantwattenstraße 22 D - 78050 Villingen-Schwenningen Tel.: +49 (0) 7721 920 475 Fax : +49 (0) 7721 920 771 475 Mail: marco.walz@hess.eu www.hess-ag.de
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Emittent/Herausgeber: Hess AG Schlagwort(e): Unternehmen
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