Nachricht
13:42 Uhr, 28.09.2001
Heiler - Verfügung gegen Dt. Börse
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die Heiler Software AG hat , wie bereits einige Neue-Markt-Unternehmen zuvor, beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der Ausschlussregeln für den Neuen Markt erreicht. Die Frist werde demnach für das Unternehmen um ein halbes Jahr bis zum 1.4.2002 verlängert.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.