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13:42 Uhr, 28.09.2001

Heiler - Verfügung gegen Dt. Börse

Die Heiler Software AG hat , wie bereits einige Neue-Markt-Unternehmen zuvor, beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der Ausschlussregeln für den Neuen Markt erreicht. Die Frist werde demnach für das Unternehmen um ein halbes Jahr bis zum 1.4.2002 verlängert.

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