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15:00 Uhr, 02.08.2024

Hat die SEC recht? Warum Staking unter das Wertpapierrecht fällt

Die SEC hat seit geraumer Zeit Probleme mit Staking. Die US-Börsenaufsicht geht strikt gegen Krypto-Anbieter vor, die solche Dienste anbieten. Ist das gerechtfertigt? Ein ehemaliger SEC-Anwalt klärt auf. BTC-ECHO

Die Beziehung zwischen dem Krypto-Sektor und der Securities and Exchange Commission(SEC) war schon immer angespannt. Die US-Börsenaufsicht fiel in der Vergangenheit immer wieder mit ihrem rigorosen Vorgehen gegen die Branche auf, seien es Klagen, Verwarnungen oder Geldstrafen. Besonders stört sich die SEC aber am Staking. Das Wegsperren von Token im Gegenzug für “Zinserträge” fällt für die Behörde klar unter die Wertpapiergesetze der USA. Die Krypto-Community ist damit allerdings überhaupt nicht einverstanden und versucht, die SEC von ihrer Sichtweise zu überzeugen. Doch die Industrie könnte irren, meint Howard Fischer gegenüber BTC-ECHO. Der ehemalige SEC-Anwalt sieht seinen alten Arbeitgeber durchaus im Recht.

Es gibt wohl kaum ein Thema, das so viel Konfliktpotenzial zwischen der SEC und dem Krypto-Sektor birgt wie Staking. Coinbase, Kraken, Binance und jüngst auch Consensys wurden zur Zielscheibe der US-Behörde, eben weil sie ihren Kunden, die Möglichkeit geben, mit Staking Renditen zu erwirtschaften.

Laut Ansicht der SEC ist dies eine Dienstleistung, die eindeutig unter das Wertpapier-Recht der USA fällt. Die Finanzaufsicht argumentiert hier vor allem mit dem Howey Test. Das Verfahren wird seit 1946 in den Vereinigten Staaten genutzt, um zu entscheiden, wann eine Asset-Transaktion als sogenannter “Investmentkontrakt” gilt. Dafür werden vier Kriterien untersucht. Treffen alle zu, fällt das Asset unter das Wertpapiergesetz der USA und erfordert entsprechende Registrierungen bei der SEC. Doch welche Kriterien sind das genau?

  • Investition von Geld: Es muss eine Geldinvestition oder ein gleichwertiger finanzieller Beitrag erfolgen. Im Fall von Staking wäre dies die Hinterlegung von Token im Netzwerk.
  • Gemeinschaftliches Vorhaben: Die Investition muss in ein gemeinsames Vorhaben fließen, bei dem das Geld der Investoren gemeinsam verwaltet oder zusammengelegt wird. Im Fall von Staking ist das der sogenannte Staking Pool, in dem die verschiedenen Investoren gemeinsam agieren.
  • Erwartung von Gewinnen: Die Teilnehmer erwarten Renditen aus der Investition. Beim Staking werden diese Gewinne meist in Form von zusätzlichen Token ausgezahlt.
  • Gewinne aus der unternehmerischen oder fremden Leitung: Die Gewinne entstehen aus der Anstrengung Dritter. In diesem Fall den Entwicklern hinter dem Netzwerk oder den Betreibern des Staking Pools.

Sichtweise der SEC “schwer zu bestreiten”

Natürlich wehren sich die Krypto-Riesen in den USA gegen diese Auslegung der SEC. Coinbase argumentierte beispielsweise: “Staking ist ein zentraler Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Krypto-Ökonomie für hunderte Millionen Nutzer auf der ganzen Welt funktioniert.”

Howard Fischer war selbst als Anwalt fast ein Jahrzehnt bei der Wertpapierbehörde angestellt. Im Austausch mit BTC-ECHO sieht er kaum Argumente, mit denen man die Sichtweise der SEC bestreiten könne.

Die relevanten Faktoren sind, dass eine Partei Vermögenswerte von Anlegern sammelt und dann durch ihre Arbeit den Anlegern eine Investitionsrendite bietet.

Damit fällt für ihn das Staking klar unter das Wertpapier-Recht. Für Anbieter solcher Dienstleistungen bedeute dies: neue Registrierungs- und Offenlegungspflichten. Beim aktuellen Rechtsstreit zwischen Consensys und der SEC liege der Vorteil auf Seiten der Behörde, so Fischer weiter.

“Kongress muss aktiv werden”

An diesem Sachverhalt dürfte sich ohne Weiteres erstmal nichts ändern. “Es sei denn, der Kongress beschließt, Staking als eine Non-security-Transaktion zu regulieren”, so Fischer. Zwar gibt es in den USA mit FIT21 bereits Bestrebungen in diese Richtung. Doch steht der Vorschlag noch am Anfang und könnte, wenn überhaupt, erst nach den Präsidentschaftswahlen wieder in den Fokus rücken.

Zudem kritisiert der Krypto-Space immer wieder den Enforcement-by-Action-Ansatz der Behörde, der oft in langwierigen Prozessen endete. Die Finanzaufsicht solle stattdessen klare Regeln schaffen oder einen Weg dorthin aufzeigen, so die Forderungen. Doch das ist nicht so einfach, sagt Fischer.

Der Supreme Court hatte jüngst in einer verwaltungsrechtlichen Verfügung entschieden, dass die SEC ohne einen Auftrag des Kongresses keine eigenen Regeln aufstellen darf.

Auch hier könnte FIT21 Abhilfe schaffen. Das Gesetz sieht vor, der SEC und der CFTC Möglichkeiten einzuräumen, gemeinsam eigene Regeln aufzustellen. Allerdings gebe es derzeit Diskussionen, inwiefern diese Praxis eigentlich legal sei, so Fischer.

Source: BTC-ECHO

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