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11:30 Uhr, 04.12.2003
Graphit Kropfmühl nicht von Kartellverfahren betroffen
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Die EU-Kommission hat gestern im Rahmen der seit 1997 laufenden Untersuchungen gegen Unternehmen der Graphitindustrie wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens erneut Bußgelder ausgesprochen. Wie die Graphit Kropfmühl AG heute mitteilte, ist der Spezialist für die Veredelung von Naturgraphit nicht von den laufenden Kartellverfahren betroffen.
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