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13:33 Uhr, 27.09.2011

Google verteidigt sich vor dem BGH

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Karlsruhe (BoerseGo.de) – Der US-Internetkonzern Google hat sich am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Vorwurf verteidigt, für beleidigende Äußerungen eines Bloggers verantwortlich zu sein. Ein auf Mallorca lebender Deutscher hatte Google verklagt, weil ein anonymer Blogger auf einer Google-Plattform unter anderem behauptet hatte, der Kläger habe eine Firmen-Kreditkarte zur Bezahlung von Sex-Club-Rechnungen benutzt.

Google-Anwalt Thomas von Plehwe argumentierte vor dem BGH heute, Google sei als technischer Dienstleister nicht für die Millionen von Äußerungen der Blog-Schreiber verantwortlich. Außerdem müsse das US-Recht Anwendung finden, da der Bezug zu Deutschland sehr gering sei und Google in Kalifornien seinen Sitz habe. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in der Vorinstanz noch dem Kläger rechtgegeben und gegen Google entschieden. Wann der BGH ein Urteil fällt, ist noch unklar.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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