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11:03 Uhr, 07.03.2014

Getürkte Auflagen bei der finanzwelt: schröpfte Dorothea Schöneich ihre Werbekunden?

(DGAP-Media / 07.03.2014 / 11:03)

finanzwelt: Schröpfte Dorothea Schöneich ihre Werbekunden mit getürkter Auflage?

Dorothea Jolante Schöneich (50) steht für Glanz und Macht im Grauen Kapitalmarkt. Das Who is Who von Produktanbietern und Vertrieben drängelt sich in diesem Sommer schon zum fünften Mal beim EAGLES Charity Golf Cup für die Franz-Beckenbauer-Stiftung in Baden Baden. Die Show wird von Dorothea Schöneich organisiert.

Doro, wie Schöneich in ihren E-Mails grüßt, versteht sich als Schnittstelle zwischen Anbietern und Vertrieb. Als Herausgeberin von finanzwelt, dem Fachmagazin für Financial Intermediaries (Eigendarstellung), aus Wiesbaden, bestimmt Dorothea Schöneich jedes Jahr, wer die "Macher der Branche" sind.

Ihre Porträts zierten die Titelseite des Hochglanzmagazins. In der Ausgabe 06/2012 kürte Schöneich auch Stephan Schäfer, Daniel Fritsch, Jörg Biehl und Alfred Wieder zu den "Machern der Branche 2012".

Schäfer und Fritsch wurden im Februar 2013 wegen mutmaßlichen Betruges und vermuteter persönlicher Bereicherung als Manager der S&K Gruppe Frankfurt verhaftet.

Alfred Wieder trat im Februar 2013 als Vorsitzender der AWAG (MIG-Fonds) aus Pullach bei München wegen eines Gewerbesteuerverfahrens gegen sich und einige seiner Firmen zurück.

Jörg Biehl wurde am 5. November 2013 als persönlich haftender Gesellschafter (41 Prozent Stammaktien) der Future Business Kommanditgesellschaft auf Aktien (FuBus KGaA) aus Dresden, der Mutterholding der Infinus Gruppe, verhaftet, weil er Käufer von Orderschuldverschreibungen über die wahre Lage seines Unternehmens getäuscht habe.

Gegen S&K-Vertriebler Malte Hartwieg (dima24, NCI-Fonds) aus München ermittelt seit Ende vorigen Jahres die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf ein Schneeballsystem.

Man kann sich ja mal irren, könnte man zur Entschuldigung einwerfen.

Aber die Fassade von finanzwelt bekam einen tiefen Riss, als voriges Jahr publik wurde, dass Dorothea Schöneich noch kurz vor Schäfers Verhaftung pünktlich am 12. Februar 2013 wieder eine monatliche Schmiergeld-Rate in Höhe 4.657,26 Euro aus der S&K Gruppe an die 3F Company Verwaltungs GmbH überwiesen bekam. Seit Januar 2012 waren es insgesamt rund 100.000 Euro.

Geschäftsführerin dieser 3F Company Verwaltungs GmbH ist Schöneich. Der Firmensitz ist zugleich die Privatadresse von Schöneich in Wiesbaden. Auch bekam Schöneich per Vertrag einen "Bringerbonus" für jeden an S&K zugeführten Vertriebler und war mit 1 Prozent am Umsatz beteiligt, den jeder Vermittler für S&K verkaufte.

Schöneich beteuerte über ihren Anwalt Philipp von Mettenheim von der Kanzlei OMG Rechtsanwälte aus Hamburg:

Zitat:

Unsere Mandantin Frau Dorothee Schöneich weist Spekulationen zurück, sie habe zugunsten der S&K-Unternehmensgruppe Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung des Magazins "finanzwelt" genommen oder das Gebot der Trennung von Werbung und redaktioneller Berichterstattung missachtet.

Ein nicht sehr glaubwürdiges Statement.

Denn Schöneich führte persönlich ein großes Interview mit dem S&K-Geldbeschaffer Daniel Fritsch aus Erlensee in Hessen, in dem Fritsch vollmundig zitiert wird: "Wir lieben unseren Beruf, und von daher ist es uns nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ein Anliegen, viele Menschen erfolgreich zu machen."

Außerdem war Johannes Gartner aus Erdweg, Ex-Aufsichtsrat der S&K-Firma Asset Trust AG aus Regensburg und Lebenspartner vom Ex-Vorstandschef der Asset Trust AG Daniel Fritsch, lange Zeit Chef vom Dienst in der Redaktion von finanzwelt.

Schließlich kündigte Schöneich sogar in der eigenen Zeitung ihren Rücktritt an. Es war nur ein Lippenbekenntnis. Warum sollte sie auch zurücktreten, schließlich blieben die alten Werbekunden bei der Stange?

Um beispielsweise seine mies laufenden Glor Musik-Fonds aus Tegernsee zu retten, ließ Emittent Markus Stromenger (46) von seiner Freundin, der Ex-Versicherungsvermittlerin Marita Gödden (48), eine liechtensteinische fondsgebundene Rente namens E.M.E. FundsPolice auflegen. Für 7.500 Euro an finanzwelt wurde E.M.E. in der Ausgabe 10/2013 auf einem doppelseitigen Spezialadvertising in die Höhe gejubelt, ohne, dass der klamme Glor-Hintergrund erwähnt wurde und ohne die Anleger aufzuklären, dass die Sachwert-Lebensversicherungspolice in Liechtenstein als angegebenes Zielinvestment hochspekulativ ist, von niemanden kontrolliert wird und zur Altersabsicherung überhaupt nicht taugt, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net am Beispiel der Quantum aus Vaduz aufzeigt.

Auch wenn Dorothea Schöneich als PR-Frau für Abzocker entlarvt war und die besten Zahler in U-Haft sitzen, drehte sich das Rad der finanzwelt bislang doch irgendwie weiter.

Doch jetzt könnte Schöneich die letzten Unterstützer verlieren. Denn nach Informationen von GoMoPa.net soll Dorothea Schöneich ihre eigenen Kunden mit getürkter Auflage abkassiert und somit betrogen haben.

Demnach habe Dorothea Schöneich nach dem Zusammenbruch der S&K Gruppe die Auflage ihres Magazins von 50.000 Exemplaren auf 20.000 Exemplare gesenkt.

Die geringere Anzahl ist auch diejenige, die von der Druckerei Silber Druck OHG gedruckt und an den Postversand gegeben wurde. Die Versandrechnung der Post weist ebenfalls die deutlich geringere Anzahl an versendeten Exemplaren aus.

Allerdings hat Schöneich in ihren Präsentationen Mediadaten 2013 und 2014 die verringerte Anzahl nicht geändert, und dies auch ihren Werbekunden nicht mitgeteilt.

Im Online-Bereich weisen die Mediadaten 2014 einen Versand von 20.000 Empfängern aus, der laut einem GoMoPa.net-Informanten allerdings nur an rund 12.000 Personen versendet worden sei.

Dem Grunde nach würde das zuvor Geschilderte den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllen, da Schöneich wissentlich ihren Werbekunden mehrfach wiederholt eine teure Leistung zum Listenpreis (im Jahre 2013 am Ende für rund 550.000 Euro) verkaufte, dessen Auflage Schöneich um über 60 Prozent unterschritten habe, wie nachfolgende Aufstellung zeigt:

GoMoPa.net wollte von Dorothea Schöneich wissen: Wie erklären Sie das?

Schöneich schrieb nicht zurück, sondern erklärte öffentlich auf finanzwelt, sie werde die Fragen von GoMoPa.net nicht beantworten. Sie fühle sich gar erpresst.

Hier nun die Aufstellung der Anzeigenkunden, die im Jahre 2013 zu Preisen gebucht haben, die von einer Auflage von 50.000 Exemplaren ausgingen, die aber nach dem S&K-Crash am 19. Februar 2013 auf 20.000 gedruckte und verschickte Exemplare gefallen war:

Die ersten demnach geneppten Anzeigenkunden waren in der Ausgabe zwei 2013 mit folgender gebuchter Seitenzahl betroffen:

Elbfonds GmbH buchten eine halbe Seite Fidura Private Equity Fonds eine Drittel Seite Deutsche Fondsvermögen AG 1 Seite Dialog Lebensversicherung AG 1/3 Seite Wüstenrot Bausparkasse AG 1 Seite Deutsche Software Entwicklung und Research 1 Seite Partner bank AG 1/3 Seite Sutor Bank Max Sutor oHG, Hamburg 1 Seite SVF Sachwert AG 1 Seite Allianz, München 1 Seite IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg 1 Seite Postbank 1 Seite Heidelberger Lebensversicherung, Heidelberg 1 Seite WWK Versicherung 1 Seite

Ausgabe drei von 2013 

Deutsche Finance Group, München 1 Seite V&F Treuhand AG, Starnberg 1 Seite UBS Deutschland, Frankfurt 1 Seite Sutor Bank Max Sutor oHG, Hamburg 1/3 Seite Dialog Lebensversicherung AG, Augsburg 1/3 Seite Ergo Versicherung 1/3 Seite Hallesche Versicherung 1/2 Seite Fondsfinanz Maklerservice GmbH 2 Seiten BSC GmbH, Kronach 1 Seite BHB bauwert GmbH, Königstein 3 Seiten Deutsche Software Entwicklung und Research 1 Seite Middle East Best Select GmbH 1/3 Seite Elbfonds GmbH, Hamburg 1/2 Seite Project Investment Gruppe, Bamberg 1/2 Seite SVF Sachwert AG, Heidelberg 1 Seite DWS Investments Deutsche Bank Gruppe 1 Seite

Ausgabe vier von 2013 

Dr. Peters Gruppe, Dortmund 1 Seite Middle East Best Select GmbH 1/3 Seite Elbfonds GmbH, Hamburg 2 Seiten Fidura Private Equity Fonds 1/3 Seite PSM Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald 2 Seiten Deutsche Fondsvermögen AG 1/2 Seite Project Investment Gruppe, Bamberg 1/2 Seite Beachcomber Hotels 1 Seite VFM Konzept GmbH 1/3 Seite Maxpool GmbH, Hamburg 1 Seite Ergo 1 Seite

Ausgabe fünf von 2013 

Thomas Lloyd 1 Seite Deutsche Familien Versicherung AG, Frankfurt 1 Seite Standard Life Versicherung 1 Seite Sutor Bank Max Sutor oHG, Hamburg 1/3 Seite Commerz Real, Commerzbank Gruppe, Wiesbaden 1/2 Seite Dr. Peters Gruppe, Dortmund 1 Seite Deutsche Vermögensberatung AG , Frankfurt 1 Seite Wl-Immogroup GmbH, Schweich 1 Seite Project Investment Gruppe, Bamberg 1/2 Seite Wüstenrot Bausparkasse AG 1/2 Seite ING DIB A Direktbank AG, Frankfurt 1 Seite UBS Deutschland AG, Frankfurt 1 Seite Aberdeen Asset Management Deutschland AG 1 Seite Fondsdepotbank AG 1/2 Seite Middle East Best Select GmbH 1/3 Seite Beachcomber Hotels 2 Seiten Hallesche Versicherung 1/2 Seite Dialog Lebensversicherung AG, Augsburg 2 + 1/3 Seite Condor Versicherungen, Hamburg 1/2 Seite Ergo 1 Seite Zürich Versicherung AG 1 Seite

Ausgabe sechs von 2013 

SFG Immobilien AG / SDI Vertrieb GmbH 1 Seite Swisslife Versicherung, München 1 Seite Hiscox Versicherung, München 1 Seite Deutsche Vermögensberatung AG, Frankfurt 1 Seite IVM GmbH / Thamm Emission 1 Seite UBS Deutschland AG, Frankfurt 1 Seite Lebensversicherung von 1872, München 1/3 Seite Basler Versicherungen AG, Hamburg 1 Seite Dialog Lebensversicherung AG, Augsburg 1 Seite Ergo 1 Seite Canada Life Assurance Limited Versicherung 1 Seite Alte Leipziger Versicherung 1 Seite Prisma Life AG / FPB AG, Köln 2 Seiten UBS Bank, Frankfurt 1 Seite Standard Life Versicherung 1 Seite Sutor Bank Max Sutor oHG, Hamburg 1/3 Seite Dr. Peters Gruppe, Dortmund 1 Seite Project Investment Gruppe, Bamberg 1/2 Seite DNL Real Invest AG, Düsseldorf 2 Seiten Baugeld Spezialisten AG, Unterföhring 1/2 Seite Blau Direkt Maklerpool GmbH, München 1 Seite Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München 2 Seiten Thomas Lloyd 1 Seite Ergo 1 Seite

Wenn man das jetzt nachrechnet, dann hat Dorethea Schöneich zu den Preisen, die sie auf Seite 11 in den Mediadaten 2013 und auch in den Mediadaten 2014 der Finanzwelt veröffentlicht hat, von ihren Werbekunden für die Ausgaben zwei bis sechs 2013 folgendes Geld eingenommen:

72 x 1 Seite zu 6.225 Euro = 448.200 Euro 16 x 1/2 Seite zu 3.725 Euro = 59.600 Euro 15 x 1/3 Seite zu 2.810 Euro = 42.150 Euro

Das macht insgesamt 549.950 Euro.

Weil die gedruckte und per Post versandte Auflage aber nur rund die Hälfte der Auflage war, die in den Mediadaten als Grundlage für die Preise genannt ist, und auf dieser Grundlage die FW Verlag GmbH von Dorothea Jolante Schöneich den Anzeigenkunden die Anzeigen berechnet hat, hat Schöneich von den Anzeigenkunden mehr als die Hälfte zu viel kassiert.

Das waren 2013 also insgesamt fast 300.000 Euro, die von den Anzeigenkunden zu viel verlangt wurden.

Weil sich die überhöhten Rechnungen an die Anzeigenkunden mit jeder Ausgabe wiederholten, war das Vorgehen der Dorothea Schöneich gewerbsmäßig. Und da sie das nicht allein, sondern im Bunde der freien Finanzwelt-Crew tat, war es sogar bandenmäßg. Beides wirkt sich straferhöhend vor einem Gericht aus, sollte es zu eine Strafanzeige gegen Dorothea Schöneich und ihre Helfer kommen.

Was war die Motivation, nach dem Wegfall ihres Großkunden S&K die übrigen Anzeigenkunden mit getürkter Auflage abzuzocken?

Ein Marktinsider berichtete GoMoPa.net:

Zitat:

Grund ist, dass, wie Sie vielleicht wissen, Dorothea Jolante Schöneich kurz vor der Insolvenz der FW Verlag GmbH steht und damit auch der Privatinsolvenz und dann alles verliert und deshalb mit allen Tricks versucht, Geld zu machen, weil sie nichts mehr zu verlieren hat.

Die anderen Personen der Bande machen mit, weil die, als noch S&K dabei war, jeder 6.000 Euro im Monat verdient hatte und einen Dienstwagen fuhr, nun ebenfalls alles verlieren, wenn die FW Verlag GmbH pleite geht.

Die haben ja nur ihren Arbeitsplatz und sind der Dorothea Jolante Schöneich deshalb hörig. Michael Oehme ist immer noch Partner von Schöneich und bringt Anzeigenkunden für Positiv-Berichterstattung.

Völlig pervertiert wird der Finanzjournalismus der Dorothea Schöneich, wenn, wie bei Malte Hartwieg von der dima24.de Anlagevermittlung GmbH aus Unterföhring (Betastraße 10E) geschehen, ein Special Advertising, also eine Doppelseite Werbung, für die Ausgabe 01/2013 für 8.330 Euro in Farbe gebucht wurde, aber ein Werbebericht über Malte Hartwieg und seinen Vertrieb dort gar nicht auftauchte, sondern in anderen Ausgaben gar nicht als Werbung gekennzeichnete Positivberichte.

GoMoPa.net fragte Dorothea Schöneich schriftlich:

Uns liegen diverse Rechnungen vor, die Sie an das Unternehmen DIMA und andere aus dem Hartwieg-Umfeld gestellt haben. Zugehörend zu den Rechnungen wurden von Ihnen verschiedene redaktionelle Berichterstattungen vorgenommen, die aber nicht als Auftragsarbeit oder als Werbung gekennzeichnet sind. Wie erklären Sie diese Irreführung der Leser?

Auch beeindruckt die Menge an positiver Berichterstattung über Jahre hinweg, bei der kritische Betrachtungen und Bezug zu deutlicher Kritik auch in anderen Fachmedien an keiner Stelle erfolgen. Auch ist auffällig, dass derlei Vorkommnisse immer aus demselben Netzwerk entstammen, und die handelnden Personen oder die im Hintergrund identisch sind. Ist Finanzwelt nur eine journalistische Fassade?

So taucht häufig auch der Name Jens Behre auf, der bei zahlreichen Ihrer Anzeigenkunden nebst positiver Berichterstattung, die sich inzwischen in Schieflage befinden, aktiv wurde. Wie erklären Sie seine Rolle?

Hat Ihr persönliches Verhältnis zu Michael Oehme oder Malte Hartwieg Einfluss auf Ihre journalistische Unabhängigkeit, oder geht es rein um monetäre Interessen?

Viele Artikel wurden überwiegend verfasst von Hans-Werner Tieltges und Michael Oehme. Beide haben für Kunden von Michael Oehme und von Ihnen auch Berichterstattungen in anderen Magazinen geschrieben und "motiviert". Aus welchem Grunde erfolgte hier keine Namensnennung in den Beiträgen, und aus welchem Grunde wurden diese nicht als bezahlte Werbung gekennzeichnet? Was genau ist Ihre Rolle in diesem Zusammenhang?

Dorothea Schöneich verschickte die Fragen von GoMoPa.net im Vorfeld der Berichterstattung an ihre Kunden per E-Mail mit dem Hinweis:

Zitat:

Wir erwarten auch, dass wir genau dort angegriffen werden, wo wir wirtschaftlich am verwundbarsten sind: an der Glaubwürdigkeit der Höhe der Auflage, ihrer Reichweite und der Integrität der Redaktion.

Diese Erwartung hat Dorothea Schöneich zu Recht. Oder will sie so weiter machen wie bisher?

Die Bilanzen der Finanzwelt Verlag GmbH weisen problematische Zahlen aus.

Aus zuverlässiger Quelle wurde GoMoPa.net berichtet, dass Dorothea Schöneich Ihrem noch amtierenden Chefredakteur Christoph Sieciechowicz empfindliche Geldbeträge (rund 100.000 Euro) schulden solle. Dies sei auch der Grund, dass sie ihn nicht entlassen könne.

Aber zumindest bei der künftigen Ausrichtung des Verlagshauses soll Christoph Sieciechowicz keine Rolle mehr spielen.

Rechtsanwalt Klaus Wagner soll an einem Gesellschaftsvertrag für die Gründung eines neuen Verlages mit der Bezeichnung "proego Verlag GmbH" arbeiten. Als Geschäftsführer wird Schöneichs alter Weggefährte Mike Nessler aus Wiesbaden gehandelt.

Die Auflage soll 40.000 Exemplare betragen. Die Registrierung der Domain proego-magazin.com erfolgte bereits am 16. Dezember 2013 durch Schöneichs Mitarbeiterin Ursula Meinert.

GoMoPa.net wollte von Dorothea Schöneich wissen: Ist es richtig, dass an der Finanzierung des Verlages sowie an der Konzepterstellung Malte Hartwieg und Michael Oehme involviert sind?

Schöneich gab keine Antwort.

Weiter wollte GoMoPa.net wissen: Aus welchem Grunde soll ein neuer Verlag an selber Adresse wie der FW Verlag gegründet werden, und aus welchem Grunde sollen die Anteile über einen Treuhänder verschleiert werden?

Schöneich gab auch hierauf keine Antwort.

GoMoPa.net fragte weiter: Ist es richtig, dass Ursula Meinert und auch andere Ihrer Mitarbeiter über keinen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, und auf selbstständiger Basis arbeiten? Dem Vernehmen nach soll es ein Ermittlungsverfahren geben in Bezug auf Scheinselbstständigkeit. Können Sie das bestätigen? Wie kommentieren Sie den im Raum stehenden Vorwurf zur Scheinselbstständigkeit einiger Ihrer Mitarbeiter?

Schöneich gab keinen Kommentar dazu ab.

Zu Personalfragen bohrte GoMoPa.net nach: Seit Dezember 2013 ist Hans-Werner Tieltges bei Ihrem Verlag neuer Chefredakteur für Onlinebereiche.

Das ist bemerkenswert, zumal Herr Tieltges zunächst wegen seiner Alkoholsucht aus dem Umfeld namhafter Medien entfernt worden sein soll, dann im Rahmen gekaufter Berichterstattung unter anderem im Zusammenhang mit S&K sowie anderen Kunden von Michael Oehme und Ihrem Verlag wieder aus der Versenkung auftauchte.

Auch war es Hans-Werner Tieltges, der im Auftrag von S&K und auf Ihre Vermittlung gegen Wettbewerber von S&K opponierte. Aus welchem Grunde haben Sie die Stelle mit Herrn Tieltges besetzt, obgleich Ihnen jahrelang eine vermeintliche Distanz so wichtig war? Um nach außen die Objektivität zu wahren?

Schöneich antwortete nicht.

GoMoPa.net wollte weiter wissen: Entspricht es den Tatsachen, dass Sie im November 2013 von Ihrem amtierenden Chefredakteur vor Ihren Mitarbeitern ausgelacht wurden, als Sie verlangten, eine negative Berichtsserie über einen Wettbewerber Ihres ehemaligen Kunden S&K zu produzieren?

Schöneich antwortete nicht.

GoMoPa.net frage auch: Entspricht es den Tatsachen, dass mit dieser Aufgabe nun Hans-Werner Tieltges beauftragt wurde? Ist es richtig, dass Hans-Werner Tieltges aus von Michael Oehme überlassenem Material eine "Serie" produzieren soll mit der vermeintlich "ersten ehrlichen Bestandsaufnahme" zu diesem Unternehmen in drei Teilen?

Schöneich gibt auch hierauf keine Antwort.

Am 7. Mai 2013 schickte ein Leser der Finanzwelt an das ausgewiesene Fachmagazin per E-Mail folgende Kritik:

Zitat:

Eines steht für mich fest:

Es gibt kaum Unterschiede zwischen dem Medium "Finanzwelt" und den darin abgedruckten Finanznasen.

Je weniger Ihr sogenanntes "Fachmagazin" akkurate journalistische Arbeit leistet und professionelle Distanz wahrt, desto mehr fragwürdige Gestalten fühlen sich in Wort und Bild bei Ihnen pudelwohl und geben sich untereinander die Klinke in die Hand.

Inwiefern die Erscheinungshäufigkeit eines Unternehmens in Ihrem Blatt ein umgekehrt proportionales Verhältnis zur Seriosität desselben darstellt, wird man sich angesichts der Sachlage fragen dürfen.

Zumindest beförderte Ihr Blatt den Absatz der S&K-Produkte in ähnlicher Weise, wie es der Fonds Finanz Maklerpool tat. Dass nun beide so tun, als sei nichts gewesen, ist dabei unanständig, aber vielsagend.

Im Oktober 2012 hatte die MAPWARE AG und TIGON AG unter Maklern eine Umfrage vorgenommen. Die Frage lautete:

Zitat:

Als Mitglied einer Maklerservicegesellschaft können Sie das Fachmagazin finanzwelt als Serviceleistung Ihrer Gesellschaft regelmäßig beziehen. Machen Sie von diesem Angebot bereits Gebrauch?

Damals antworteten 72,3 Prozent der befragten Makler mit Ja. Nun denn...

P.S.

Zum "Vergessen" der Werbekennzeichnung von bezahlten Jubelartikeln gibt es ein aktuelles passendes Urteil:

Zitat:

Neues BGH-Urteil zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

Der BGH hält weiterhin die Anforderungen einer Kennzeichnung von redaktionellen Beiträgen in der Presse einerseits und Werbung andererseits hoch. Werbemaßnahmen müssen danach eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden, selbst ein "sponsored by" reicht hierzu nicht aus. Der BGH hat vielmehr am 06.02.2014 (Urteil vom 6. Februar 2014 ? I ZR 2/11 ? GOOD NEWS II) entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen muss. Der Entscheidung lag folgender Fall zu Grunde:

Die Klägerin gibt das "Stuttgarter Wochenblatt" heraus. Die Beklagte ist Verlegerin des kostenlosen Anzeigenblatts "GOOD NEWS". Sie veröffentlichte in der Ausgabe Juni 2009 zwei Beiträge, für die sie von Sponsoren ein Entgelt erhalten hatte. Das hatte die Beklagte mit dem Hinweis "sponsored by" und der graphisch hervorgehobenen Angabe des werbenden Unternehmens kenntlich gemacht.

Die Klägerin ist der Auffassung, dieses Verhalten verstoße gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg (LPresseG BW), weil die Veröffentlichungen nicht hinreichend als Anzeige gekennzeichnet seien. Sie hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die dagegen gerichtete Berufung ist ohne Erfolg geblieben.

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Vorschrift des § 10 LPresseG BW, die neben dem Verbraucherschutz auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und zum Teil strengere Anforderungen an die Kenntlichmachung redaktioneller Werbung stellt als die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, im Einklang mit dieser Richtlinie steht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierzu entschieden, dass für die vorliegende Fallkonstellation der Anwendungsbereich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht eröffnet ist.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen und damit das von den Vorinstanzen ausgesprochene Verbot bestätigt. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hatte die Beklagte für die Veröffentlichung der beiden redaktionell aufgemachten Beiträge ein Entgelt erhalten. § 10 LPresseG BW erfordert nicht, dass das Entgelt für einen bestimmten Inhalt der Veröffentlichung oder für einen im Vorhinein festgelegten Artikel bezahlt wurde. Es kommt nur darauf an, dass der Verleger eines periodischen Druckwerks für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten hat.

Das strikte Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen wird verletzt, wenn der präzise Begriff der "Anzeige" vermieden und stattdessen ein unscharfer Begriff gewählt wird. Die Kennzeichnung der Beiträge mit den Wörtern "sponsored by" reichte daher zur Verdeutlichung des Anzeigencharakters der Veröffentlichungen nicht aus.

Fazit: Werbemaßnahmen müssen eindeutig als "Werbung" beziehungsweise "Anzeige" gekennzeichnet werden. Aufweichungen dieses Grundsatzes lässt der BGH nicht zu. Die von einigen Marketing- und PR-Strategen erhoffte Lockerung bleibt damit aus.

BGH-Pressemitteilung Nr. 23/14 

Nun denn.

Die Originalmeldung finden Sie unter: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1378&meldung=finanzwelt-S chroepfte-Dorothea-Schoeneich-ihre-Werbekunden-mit-getuerkter-Auflage

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Ende der Pressemitteilung


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07.03.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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