Gericht entscheidet zugunsten von ProSiebenSat.1
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Das Landgericht München 1 hat heute verkündet, dass die Anträge im Spruchverfahren auf Leistung einer baren Zuzahlung durch die ProSiebenSat.1 Media AG abgewiesen werden.
Das Spruchverfahren ist eine Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG und der SAT.1 Holding GmbH zur heutigen ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000. Nach der Verschmelzung hatten mehrere ehemalige Vorzugsaktionäre der ProSieben Media AG einen Antrag auf Überprüfung des damaligen Umtauschverhältnisses und auf Zahlung einer baren Zuzahlung gestellt.
Der heutige Beschluss des Landgerichts München 1 ist eine erstinstanzliche Entscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.