Gebührenerhöhungen bei Fondsgesellschaften
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Im Juni soll das vierte Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft treten.
Es schreibt vor, dass eine Erhöhung der jährlichen Verwaltungsgebühr, von den Investmentgesellschaften 13 Monate vorher im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muß.
Momentan reichen noch 3 Monate.
Es bleibt dem Anleger dadurch mehr Zeit auf einen günstigen Ausstiegszeitpunkt zu warten, falls er den Fonds wechseln möchte.
Im vergangenen Jahr war ein deutlicher Trend zu höheren Managementgebühren erkennbar.
Die Fondsgesellschaften berechneten für neu aufgelegte Fonds durchschnittlich 1,42 Prozent Verwaltungsgebühr.
Investmentexperten rechnen damit, dass die jährliche Gebühr bei Aktienfonds bis maximal 1,8 Prozent steigen könnte.
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