GDV: Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1% ab 2015 ist angemessen
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums für eine Anhebung des Höchstrechnungszinses ist nach Ansicht der Versicherungswirtschaft eine angemessene Reaktion auf die gestiegenen Zinsen. Der Höchstrechnungszins soll ab 2015 von derzeit 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent steigen.
Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, hält die Erhöhung wegen des seit 2021 stark gestiegenen Zinsniveaus für angemessen. "Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren", sagte er. Damit hätten die Versicherer Klarheit für 2025 und könnten sich noch rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten.
Zuvor hat das Bundesfinanzministerium laut GDV angekündigt, dass der Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit über 30 Jahren erhöht werden soll. Dieser Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Der Garantiezins hingegen wird von den Lebensversicherern individuell auf ihre Produkte gewährt.
Mit der ersten Erhöhung des Höchstrechnungszinses könnten Versicherer ihren Kunden höhere Garantie bieten, und auch die garantierten Rentenleistungen könnten steigen, so der GDV. Zusätzlich wirkten sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.
"Unabhängig davon sollte die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Altersvorsorge abgesenkt werden, damit mehr Gelder in renditeträchtigere Anlagen investiert werden können", forderte Asmussen.
Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind laut GDV Neuverträge mit Garantien betroffen, die ab der Anhebung geschlossen werden. Bei Rentenversicherungen profitierten Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen könnten. Bestandskunden profitieren vom gestiegenen Zinsniveau durch eine steigende Überschussbeteiligung.
Etliche Lebensversicherer haben laut Asmussen bereits die Überschussbeteiligung für 2024 erhöht.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
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