GDV: Angebotspflicht besser als Elementar-Pflichtversicherung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu einer Angebotspflicht für eine Elementarschadenversicherung positiv bewertet, aber eine Berücksichtigung weiterer Aspekte gefordert. "Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht ist aus unserer Sicht besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Vor allem bleibe die einmalige Angebotspflicht in einer richtigen Versicherungslogik, insbesondere der risikobasierten Berechnung der Versicherungsprämien. Richtig sei auch, dass die Kundinnen und Kunden selbst wählen könnten, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht. "Das von uns vorgeschlagene Gesamtkonzept besteht aber aus drei Elementen: Mehr Prävention und Klimafolgenanpassung, freiwilliger Versicherungsschutz und eine Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat für den Fall extremer Naturkatastrophen", betonte Asmussen.
Aus Sicht des GDV sei bei der Prävention und der Klimafolgenanpassung mit dem Vorschlag der einmaligen Angebotspflicht zu wenig passiert, der Aspekt der Risikoteilung fehle ganz. Die Einzelheiten der einmaligen Angebotspflicht seien zentral für die Praktikabilität, das bleibe im Detail abzuwarten.
Bund und Länder wollen bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auch über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden sprechen. Buschmann war vor zwei Wochen mit seinem Vorschlag auf die Länder zugegangen. "Elementare Schäden lassen sich nicht vollständig verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass alle Immobilienbesitzer die Möglichkeit haben, sich dagegen zu versichern", hatte er der Funke-Mediengruppe gesagt. "Das wollen wir mit einer Angebotspflicht sicherstellen."
Bei Bestandsimmobilien würden die Eigentümer über die Möglichkeit des Schutzes vor Elementarschäden informiert werden, und bei Neubauten würden die Versicherer den Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden vorlegen. Buschmanns Ministerium hatte betont, weitere Festlegungen zu dem Thema solle es erst nach der Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geben. Bei dieser soll laut den Angaben eine vor einem Jahr dazu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorstellen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/kla
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.