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12:10 Uhr, 30.12.2002

GAP - Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben

Wie die GAP AG, ein Entwickler von GSM- und GPS-Technologie mitteilte, wurde die von einem Minderheitsaktionär erwirkte einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben, dies hat das Landgericht München mit Urteil vom 23. Dezember 2002 entschieden. Damit wurde der Antrag einer Aktionärsgruppe, die versucht hat die Führung des Konzerns an sich zu reißen, zurückgewiesen.

Mit dieser Entscheidung bleibt es bei der Abberufung der Vorstandsmitglieder Frau Awa Garlinska und Herr Axel Schaumann-Wilhelm.

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