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08:00 Uhr, 25.11.2002
GAP - Aktionär beantragt außerordentliche HV
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Ein Minderheitsaktionär der GAP AG hat einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG gestellt. Dabei soll unter anderem über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung und Ausschüttung eines Teils des Grundkapitals an die
Aktionäre entschieden werden, so die Mitteilung des Unternehmens. Im Falle des Scheiterns dieses Antrags soll über eine Liquidation der Gesellschaft abgestimmt werden.
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