Kommentar
10:42 Uhr, 13.07.2009

Freiheitsberaubung beim Bausparvertrag

Erinnern Sie sich noch an die britische Band „Culture Club“ und ihren illustren Sänger Boy George? Endlich taucht er wieder in den Schlagzeilen auf. Er sei von einem Gericht wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden, meldet die BILD-Zeitung. Das kommt davon, wenn man einen jungen Mann wegen Einbruchs in sein Computersystem eigenhändig mit Handschellen fesselt.

In gewisser Hinsicht geht es auch in meinem heutigen Kommentar um Freiheitsberaubung. Sie betrifft allerdings keine Promis und keine Datendiebe, sondern komplett unbescholtene Bürger. Es geht um den Bausparvertrag. Den konnten und können Sie sich vom Staat bezuschussen lassen mit der so genannten Wohnungsbauprämie.

8,8 Prozent der Bausparbeiträge legt der Staat obendrauf, vorausgesetzt, Sie zahlen im Jahr mindestens 50 Euro ein. Die staatliche Förderung ist allerdings auf maximal 45,06 Euro (bei alleinstehenden Personen) bzw. 90,11 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren) beschränkt, und Anspruch darauf hat auch nur, wer höchstens 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Ehepaare) verdient. Nach einer Bindungsfrist von 7 Jahren dürfen Sie dann frei über die Mittel verfügen. Es ist also egal, ob Sie das Geld wirklich zum Bauen, Umbauen oder Renovieren verwenden oder für etwas anderes. So jedenfalls ist es bisher gewesen.

Mit der Freiheit der Mittelverwendung ist es allerdings ab 2009 nicht mehr weit her. Genauer gesagt, bei Bausparverträgen, die Sie erst ab 2009 abschließen. Dann bekommen Sie die Wohnungsbauprämie nur noch zweckgebunden. Was bedeutet: Der staatliche Zuschuss ist an die Vorgabe gebunden, von dem angesparten Geld ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, zu bauen, zu modernisieren oder zu renovieren.

Das nutzen die Bausparkassen prompt für ihre Werbung: „Schließen Sie noch schnell in diesem Jahr einen Bausparvertrag ab. Dann sichern Sie sich die staatlichen Zuschüsse ohne jede Zweckbindung.“ Aber seien wir ehrlich: Attraktiv ist dieses Angebot nicht, ob Sie nun die Freiheit haben, die Mittel zu verwenden, wie es Ihnen gefällt, oder nicht.

Bausparverträge sind häufig miserabel verzinst. Ob das versprochene Darlehen im Anschluss an die Sparphase wirklich so zinsgünstig ausfällt wie versprochen, steht in den Sternen. Dazu kommt, dass sich die meisten Bausparkassen durchaus satte Abschlussprovisionen genehmigen, die von Ihrem Ersparten abgezogen werden.

Und ab Januar kommt jetzt auch noch die Vorschrift dazu, die Mittel auf jeden Fall einer „wohnwirtschaftlichen Verwendung“ zuzuführen (schönes Wort, nicht wahr?). Also seien wir ehrlich: Auf die Wohnungsbauprämie vom Staat verzichten Sie besser ganz. Lieber legen Sie Ihr Geld gleich so an, dass Sie darüber verfügen können, wenn Sie es brauchen. Dann bestimmen Sie außerdem selbst, wofür Sie das Geld ausgeben wollen. Es ist wie bei dem Computer-Hacker von Boy George: Man muss sich ja nicht jede Freiheitsberaubung gefallen lassen...

Carola Ferstl

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