Frankfurter Flughafen: GdF verzichtet nach Urteil doch auf Berufung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sieht im Zusammenhang mit dem Streik am Frankfurter Flughafen doch von einer Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt ab. „Die GdF verzichtet auf eine Berufung gegen die Einstweilige Verfügung“, so eine Sprecherin des zuständigen Landesarbeitsgerichts Hessen am heutigen Mittwoch. Die Gewerkschaft will zunächst interne Beratungen über das weitere Vorgehen durchführen.
Zuvor hatte Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk einer Einstweiligen Verfügung von Lufthansa und Fraport gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) stattgegeben und den Streik der Vorfeldmitarbeiter des Flughafens untersagt. Daraufhin hatte die GdF Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.