Flugverspätungen: BGH bestätigt Entschädigungsanspruch
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Bundesgerichtshof hat Passagieren, deren Flüge sich erheblich verspätet haben, Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zugesprochen. Die Fluggastrechteverordnung sieht explizit nur eine Entschädigung bei ausgefallenen Flügen vor. Die Kläger hatten einen Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück gebucht. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte des vorgesehenen Flugzeugs und erfolgte erst am nächsten Tag. Die Kläger kamen mit einer Verspätung von etwa 25 Stunden in Frankfurt an.
Der BGH hat sich bei seiner Entscheidung nun auf ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofes berufen. Demnach können die Fluggäste verspäteter Flüge wie die Fluggäste annullierter Flüge behandelt werden und einen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden. Dies gilt, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
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