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17:44 Uhr, 19.02.2010

Flugverspätungen: BGH bestätigt Entschädigungsanspruch

Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Bundesgerichtshof hat Passagieren, deren Flüge sich erheblich verspätet haben, Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zugesprochen. Die Fluggastrechteverordnung sieht explizit nur eine Entschädigung bei ausgefallenen Flügen vor. Die Kläger hatten einen Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück gebucht. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte des vorgesehenen Flugzeugs und erfolgte erst am nächsten Tag. Die Kläger kamen mit einer Verspätung von etwa 25 Stunden in Frankfurt an.

Der BGH hat sich bei seiner Entscheidung nun auf ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofes berufen. Demnach können die Fluggäste verspäteter Flüge wie die Fluggäste annullierter Flüge behandelt werden und einen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden. Dies gilt, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.

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Oliver Baron
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Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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