Nachricht
19:59 Uhr, 23.01.2002

Fiskus hat Zinsen und Dividenden im Visier

Das Bankgeheimnis schützt den Anleger nicht davor, dass die Angaben über Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung überprüft werden können.

Die Finanzämter verfügen mittlerweile über EDV-Programme, die es Ihnen ermöglicht Einsicht über die Höhe der Zins- und Dividendenzahlungen zu erhalten.

Kreditinstitute melden die Höhe der freigestellten Kapitalerträge an das Bundesamt für Finanzen. Das Bundesamt leitet diese Meldung in elektronischer Form an die Länderfinanzverwaltungen weiter.

Wer also glaubt, das Finanzamt weiß nicht über die Höhe der Kapitalerträge und damit zum Teil über die Vermögensverhältnisse des Steuerzahlers bescheid, täuscht sich.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen