Fiskus hat Zinsen und Dividenden im Visier
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Das Bankgeheimnis schützt den Anleger nicht davor, dass die Angaben über Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung überprüft werden können.
Die Finanzämter verfügen mittlerweile über EDV-Programme, die es Ihnen ermöglicht Einsicht über die Höhe der Zins- und Dividendenzahlungen zu erhalten.
Kreditinstitute melden die Höhe der freigestellten Kapitalerträge an das Bundesamt für Finanzen. Das Bundesamt leitet diese Meldung in elektronischer Form an die Länderfinanzverwaltungen weiter.
Wer also glaubt, das Finanzamt weiß nicht über die Höhe der Kapitalerträge und damit zum Teil über die Vermögensverhältnisse des Steuerzahlers bescheid, täuscht sich.
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