First Cobalt erhält CFIUS-Genehmigung für Übernahme von US Cobalt
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First Cobalt erhält CFIUS-Genehmigung für Übernahme von US Cobalt
Gemäß der geplanten Vereinbarung, die am 14. März 2018 gemeldet wurde, wird First Cobalt alle emittierten und ausstehenden Aktien von US Cobalt erwerben. US Cobalt besitzt das Kobaltprojekt Iron Creek im Idaho Cobalt Belt mit einer historischen Ressourcenschätzung von 1,3 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 0,59 Prozent Kobalt (entspricht nicht den Bestimmungen von National Instrument 43-101).
Es ist davon auszugehen, dass die Transaktion vor dem Öffnen der Märkte am 4. Juni 2018 abgeschlossen werden wird.
Über US Cobalt
US Cobalt konzentriert sich auf den Erwerb und die Entwicklung von hochwertigen Batterie-Metall-Lagerstätten in Nordamerika. Das Iron Creek Cobalt Projekt, das sich im produktiven Idaho Cobalt Belt befindet, steht im Mittelpunkt einer 40-Loch, 35.000 Fuß (10.700 Meter) Bohrkampagne zur Bestätigung einer früheren Schätzung von 1,3 Mio. Tonnen mit 0,59 % Kobalt (nicht konform gemäß NI 43-101). Eine gemäß NI 43-101 erstellte Ressourcenschätzung wird für das Projekt im Jahr 2018 erwartet.
Über First Cobalt
First Cobalt ist bestrebt, das größte reine Kobaltexplorations- und -erschließungsunternehmen der Welt zu werden. Das Unternehmen kontrolliert über 10.000 Hektar an vielversprechendem Land, das über 50 historische Minen sowie Mineralverarbeitungseinrichtungen im Cobalt Camp (Ontario, Kanada) umfasst. Die Raffinerie von First Cobalt ist die einzige zugelassene Einrichtung in Nordamerika, die in der Lage ist, Kobalt-Batteriematerialien zu produzieren.
Für First Cobalt Corp.
Trent Mell
President & Chief Executive Officer
Für US Cobalt Inc.
Wayne Tisdale
President
Für weitere Informationen besuchen Sie uns oder kontaktieren Sie uns:
Heather Smiles
Investor Relations
info@firstcobalt.com
+1.416.900.3891
www.firstcobalt.com
Wayne Tisdale
President
info@uscobaltinc.com
+1.604.639.4457
www.uscobaltinc.com
In Europe:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der gültigen Wertpapiergesetze und des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Sämtliche Aussagen in dieser Pressemitteilung, außer Angaben über historische Tatsachen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Im Allgemeinen können als zukunftsgerichtete Aussagen diejenigen Angaben bezeichnet werden, die Begriffe wie „planen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „antizipieren“, „glauben“ oder die Ableitungen derartiger Wörter enthalten, oder Erklärungen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „werden“ „möglicherweise“ „eintreten“ oder „erzielt werden“ „könnten“ oder „würden“. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse, Leistungen und Möglichkeiten erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten insbesondere Aussagen zum Abschluss der Transaktion. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören auch die jene, die in der Management Discussion and Analysis und anderen öffentlich dargelegten Risikofaktoren von First Cobalt und US Cobalt (unter www.sedar.com abrufbar) enthalten sind. Auch wenn First Cobalt und US Cobalt die Informationen und Annahmen, die diesen zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegen, für angemessen hält, sollte man sich nicht übermäßig auf diese Aussagen verlassen, die nur am Tag der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zutreffend sind, und es kann nicht zugesichert werden, dass solche Ereignisse im angegebenen Zeitraum oder überhaupt stattfinden werden. Sofern nicht durch gültiges Gesetz gefordert, beabsichtigen First Cobalt und US Cobalt nicht und sind auch nicht dazu verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus sonstigen Gründen.
Historische Schätzungen
US Cobalt betrachtet die oben erwähnten Schätzungen der Kobalt- und Kupfermengen und -gehalte als historische Schätzungen. Die historischen Schätzungen weisen keine Kategorien auf, die den aktuellen CIM Definition Standards on Mineral Resources and Mineral Reserves gemäß den Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“) entsprechen, und wurden nicht als konform mit den aktuellen CIM Definition Standards erachtet. Sie wurden in den 1980er Jahren - noch vor Einführung und Umsetzung der Vorschrift NI 43-101 - vorgenommen. Es wurden keine ausreichenden Arbeiten durch einen qualifizierten Sachverständigen durchgeführt, um die historischen Schätzungen als aktuelle Mineralressourcen einstufen zu können. US Cobalt betrachtet die historischen Schätzungen daher nicht als aktuelle Mineralressourcen. Weitere Arbeiten - unter anderem auch Bohrungen - sind erforderlich, um die geschätzten Ressourcen in die entsprechenden Kategorien laut CIM Definition Standards einstufen zu können. Anleger werden darauf hingewiesen, dass aus den historischen Schätzungen nicht abgeleitet werden sollte, dass es tatsächlich wirtschaftliche Lagerstätten im Konzessionsgebiet Iron Creek gibt. US Cobalt hat keine unabhängige Untersuchung der historischen Schätzungen durchgeführt und hat auch die Ergebnisse vorangegangener Explorationsarbeiten nicht auf unabhängige Weise analysiert, um die Genauigkeit der Daten verifizieren zu können. US Cobalt glaubt, dass die historischen Schätzungen für die weitere Exploration im Konzessionsgebiet Iron Creek relevant sind.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!