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10:18 Uhr, 10.04.2024

EuG gibt Dexia im Streit mit Abwicklungsausschuss SRB recht

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat der Klage der französischen Bank Dexia gegen die Vorauszahlung von Beiträgen an den Bankenabwicklungsfonds (SRF - Single Resolution Funds) stattgegeben. Wie der EuG in einer Mitteilung schreibt, verstieß der Abwicklungsausschuss (SRB - Singe Resolution Board) mit seiner Zahlungsaufforderung an Banken für das Jahr 2022 gegen die Regel, dass die Vorauszahlungen aller Banken 12,5 Prozent der bis Ende 2023 verfügbar zu machenden Gesamtmittel des SRF nicht übersteigen durften. "Mit seinem Urteil gibt das Gericht der Klage von Dexia statt und erklärt den angefochtenen Beschluss für nichtig, soweit er sie betrifft, erhält jedoch seine Wirkungen vorläufig aufrecht", heißt es weiter.

Das Gericht halte es für erforderlich, seine Wirkungen aufrechtzuerhalten, bis der SRB die sich aus dem heutigen Urteil ergebenden Maßnahmen ergriffen habe, höchstens jedoch für sechs Monate ab dem Tag, an dem dieses Urteil rechtskräftig werde. Wäre der SRB verpflichtet, den im Voraus erhobenen Beitrag von Dexia mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen (sowie die Beträge anderer Institute, die eine ähnliche Klage mit dem gleichen Argument wie Dexia erhoben haben), bestünde die Gefahr, dass dem SRF die finanziellen Mittel vorenthalten würden, die sich als erforderlich erweisen könnten, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets und die Finanzstabilität der Union zu gewährleisten, erläuterte das Gericht.

Der SRB hatte für 2022 Vorabbeiträge von 13,7 Milliarden Euro erhoben, bei Beachtung oben genannter Obergrenze hätten es aber nur 10,0 Milliarden sein dürfen.

Der EuG ist Teil des Gerichtssystems der EU und untersteht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Seine Hauptaufgabe besteht darin, Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Handlungen der EU-Institutionen und bestimmter Agenturen zu prüfen, wenn diese das Unionsrecht verletzen.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

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