EU-Taxonomie: deutliche Kluft zwischen den Green-Finance-Marktteilnehmern
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Die Regularien der EU-Taxonomie wurden dieses Jahr als Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums in Europa eingeführt. Das Regelwerk sieht Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, damit wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig oder grün eingestuft werden können. Vermögensverwalter müssen in ihren Portfolios die Ausrichtung an den Kategorien der EU-Taxonomie nachweisen. Das Green-Bond-Team von NN Investment Partners (NN IP) hat bereits jetzt die Ausrichtung seiner Fonds bewertet. Die Auswertung zeigt, dass die Taxonomie bestimmte Arten von Aktivitäten und Emittenten eindeutig begünstigt. Da die Anzahl der in der Taxonomie enthaltenen Aktivitäten noch steigt, ist NN IP sich darüber im Klaren, dass aufgrund des begrenzten und sich immer noch verändernden Umfangs der EU-Taxonomie zum jetzigen Zeitpunkt nicht immer eine 100-prozentige Ausrichtung erwartet werden kann. Sowohl Staaten als auch Banken sind noch dabei, sich mit dem Informations- und Detaillierungsgrad vertraut zu machen, der für eine Anpassung der EU-Taxonomie erforderlich ist. In den kommenden Jahren erwarten wir viele Detailänderungen, insbesondere von noch nicht taxonomiekonformen Emittenten, die ihre Prozentsätze erhöhen wollen.
Emittenten, die derzeit mit der Taxonomie-Ausrichtung zu kämpfen haben, neigen dazu, unzureichende Informationen zu liefern, auch wenn sie viele „grüne“ Kriterien erfüllen könnten. Es gibt auch Emittenten, die ihre Kategorien nicht detailliert genug aufschlüsseln. Unternehmen aus dem Versorgungs- und Transportsektor schneiden in der Regel gut ab, da ihre Anleihen einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien und elektrischem Transport aufweisen. Anleihen, die von Banken emittiert werden, haben oder geben tendenziell weniger Informationen über die Projekte, die sie finanzieren, um die EU-Taxonomie zu erfüllen. Darüber hinaus schneiden grüne Staatsanleihen im Allgemeinen schlechter ab. Dies liegt vor allem an der Art und Weise, wie die Allokation in grünen Staatsanleihen strukturiert ist. Wenn ein grüner Staatsanleihenfonds beispielsweise 25 % an das Umweltministerium vergibt, kann dies keiner Taxonomie-Kategorie zugeordnet werden. Somit kann kein Abgleich mit der Taxonomie durchgeführt werden, was dazu führen kann, dass der Fonds als „nicht konform“ eingestuft wird. Obwohl der Prozentsatz bei den Green-Bond-Fonds von NN IP unterschiedlich ist, liegt ihre Gesamtausrichtung an der Taxonomie bei etwa 60 %. Dies basiert auf der strengen Methodik von NN IP, die im Dezember 2020 veröffentlicht wurde und eine detaillierte Bewertung aller einzelnen Komponenten sowie einen konservativen Ansatz vorsieht, bei dem eine Aktivität als nicht konform eingestuft wird, wenn nicht genügend Informationen vorhanden sind.
NN IP ist überzeugt, dass branchenweite Maßnahmen erforderlich sind, um Informationen und Richtlinien gemeinsam zu nutzen, sofern die EU-Taxonomie ein effektives Instrument zur Identifizierung von wirklich grünen und nachhaltigen Investitionen sein soll.
Isobel Edwards, Green Bonds Analyst bei NN Investment Partners, kommentiert: „Die Unterschreitung der 100-prozentigen Ausrichtung ist noch kein Grund zur Sorge, da die Anzahl der in der Taxonomie enthaltenen Aktivitäten noch zunimmt. Außerdem sind die Emittenten noch dabei, sich mit dem Informations- und Detaillierungsgrad vertraut zu machen, der für eine Ausrichtung an der EU-Taxonomie erforderlich ist. Ein beträchtlicher Teil unserer Fonds wird immer grüne Staatsanleihen enthalten, die von allen von uns bewerteten Vermögenswerten in unserem Portfolio die niedrigste Übereinstimmung aufweisen. Das bedeutet nicht, dass diese nicht-grüne Projekte finanzieren, die Allokationsberichte sind nur nicht so verfasst, dass eine Bewertung möglich ist, oder die Anleihe besteht aus einer Aktivität, die noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt ist, wie z. B. Textilproduktion oder Telekommunikation. In den nächsten Jahren erwarten wir viele Änderungen im Detaillierungsgrad, insbesondere von Emittenten, die sich nicht an der EU-Taxonomie orientieren und ihre Prozentsätze erhöhen wollen. Wir hoffen, dass die Staaten in Zukunft die EU-Taxonomie auch bei der Entwicklung ihrer Rahmenwerke berücksichtigen werden, um Investoren und Vermögensverwaltern die Arbeit bei der Informationsbeschaffung zu erleichtern.“
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