EU-Kommission setzt Microsoft Frist für Auflagen
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Die EU-Kommission stellt gegen Microsoft die Forderung nach Auflagen im Betriebssystemen des Softwarekonzerns vorerst zurück. Die Brüsseler Wettbewerbskommission will eigenen Angaben zufolge ein Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz in Luxemburg abwarten um eine Durchsetzung zu erreichen. Das von der EU verhängte Bußgeld von 497,2 Mio bleibe vom Verzicht jedoch unberührt.
Die Kommission hat dem Softwarekonzern in ihrer Entscheidung im März 2004 eine rechtswidrige Ausnützung von dessen Monopolstellung vorgeworfen. Die rechtswidrige Ausweitung beziehe sich auf Betriebssysteme für Netzwerkrechner (Server) und Programme zum Abspielen von Multimediaangeboten (Mediaplayer).
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