EU-Kommission klagt gegen VW-Gesetz
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Die EU-Kommission hat beschlossen, im Streit um das VW-Gesetz eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen. Durch das Gesetz, das feindliche Übernahmen verhindern soll, sei der freie Kapitalverkehr in der Europäischen Union behindert, so die Behörde. Ausländische Investoren würden dadurch abgeschreckt.
Das 44 Jahre alte VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 % der Stimmrechte ausüben darf, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Dadurch wurden bislang Übernahmen verhindert. Sollte das Gesetz fallen, käme der Wolfsburger Autohersteller als Übernahmeziel in Frage, so ein Händler. Bis es zu einer gerichtlichen Entscheiung kommt, würden jedoch voraussichtlich noch mehrere Jahre vergehen, hieß es.
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