EU-Gericht: Banken müssen nicht zahlen
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Das Europäische Gericht erster Instanz hat heute entschieden, dass fünf deutsche Großbanken das im Jahr 2001 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld in Höhe von insgesamt 100,8 Millionen Euro nicht zahlen müssen. Die Brüsseler Behörde habe das Vorliegen der vorgeworfenen Vereinbarung nicht rechtlich hinreichend bewiesen, hieß es als Begründung.
Die EU-Kommission warf den fünf Instituten, Commerzbank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank, Deutsche Verkehrsbank sowie Vereins- und Westbank vor, in einer Vereinbarung die Höhe der Provisionen für den An- und Verkauf von Banknoten des Euro-Gebiets während der Übergangszeit, die der Einführung des Euro als Papier- und Hartgeld voranging, auf rund 3 % festgesetzt zu haben.
Gegen diese Entscheidung erhoben die betroffenen Banken im Jahr 2002 Klagen beim Gericht erster Instanz. Da die Kommission innerhalb der ihr gesetzten Frist keine Klagebeantwortung eingereicht hatte, befand das Gericht allein auf der Grundlage der Klageschriften über die Begründetheit dieser Klagen. Mit Versäumnisurteilen vom 14. Oktober 2004 gab es den Klagen der Banken statt. Die Kommission hatte gegen diese Versäumnisurteile Einspruch eingelegt.
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