EU-Generalanwalt stärkt Apothekengesetz - Celesio unter Druck
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Luxemburg (BoerseGo.de) - In Deutschland wird es auch weiterhin keine Apothekenketten geben. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, bestätigte am Dienstag die Vereinbarkeit des deutschen Apothekenrechts mit dem EU-Recht. Das in Deutschland geltende Mehr- und Fremdbesitzverbot für Apotheken sei mit Blick auf den Schutz des öffentlichen Gesundheitswesens gerechtfertigt, so Bot.
In Deutschland dürfen Apotheken nur von zugelassenen Pharmazeuten betrieben werden. Außerdem darf ein Apotheker maximal vier Apotheken besitzen. Damit stehen die Expansionspläne des Pharmahändlers Celesio mit der Versandapotheke DocMorris vor dem Aus. Celesio hatte die niederländische Versandapotheke im vergangenen Jahr gekauft, um sich ein weiteres Standbein für die Zeit nach der Öffnung des deutschen Apothekenmarkts zu schaffen.
Celesio muss nun auf das abschließende Urteil des EuGH hoffen. In der Regel befolgt das Gericht aber die Ansicht des Generalanwalts.
Die Aktien von Celesio verlieren zur Stunde 15,92 Prozent auf 18,06 Euro.
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