ESM - jetzt ist Karlsruhe dran
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ESM und Fiskalpakt haben es tatsächlich mit ZweiDrittel-Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat geschafft. Ich habe mir die Debatte im Bundestag dazu angeschaut und war doch arg enttäuscht. Die Gegner brillierten leider überwiegend mit mangelhafter Rhetorik. So richtig wollte der Funken nicht überspringen. Viel zu wenig wurde auf die Gefahren des ESM eingegangen. Die Befürworter dagegen schafften es durchaus, den Abgeordneten Angst einzuflößen.
In der Tat hätte das Scheitern der Ratifizierung wahrscheinlich ein mittleres Beben an den Märkten erzeugt. Die Marktteilnehmer wünschen sich Instrumente wie den ESM. Sie befürworten auch Eurobonds und natürlich ein möglichst umfangreiches Eingreifen der EZB. Man darf sich aber folgende Frage stellen: Sind die deutschen Abgeordneten den Interessen der Marktteilnehmer verpflichtet? Oder muss das Parlament Schaden vom deutschen Volk abwenden – und zwar langfristig.
Kurzfristig könnte ein Parlamentarier durchaus behaupten, mit der Zustimmung zum ESM größeren Schaden verhindert zu haben. Es ist nicht zu leugnen, dass dadurch die Situation in Europa auf kurze Sicht etwas stabilisiert wird. Allerdings, je länger das Zeitfenster, desto größer werden die Risiken. Und das betrifft eben vor allem Deutschland. Es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob die maximale Haftung Deutschlands wirklich bei gut 200 Mrd. EUR liegt, wie behauptet. Als Stichwort zur weiteren Recherche will ich Ihnen das „Agio“ mit geben. Die Gremien des ESM können nämlich ein Aufgeld auf den Ausgabebetrag neuer ESM-Anteile beschließen. Der Höhe nach nicht begrenzt, das ist etwas lax geregelt wie so vieles in diesem Vertragswerk – und wir können davon ausgehen, dass dies kein Zufall ist.
Ebenso wenig beruhigend ist, dass selbst Entscheidungen, für die Einstimmigkeit notwendig ist, ohne den deutschen Vertreter beschlossen werden könnten. Eine Anwesenheit von 2/3 der Kapitalanteile ist nämlich für die Beschlussfähigkeit ausreichend. Und Deutschland hält mit gut 27% eben etwas weniger als ein Drittel. Auch das dürfte eher kein Zufall sein.
Jetzt könnte man natürlich sagen: Die werden doch nicht ohne Herrn Schäuble etwas beschließen? Fakt ist aber, wenn unser Finanzminister zufällig im Fahrstuhl steckenbleibt und auch kein Vertreter greifbar ist, KÖNNTEN die anderen Anwesenden weitreichende Beschlüsse treffen. Ob sie es auch tun würden, bleibt Ihrer Fantasie überlassen.
Ein weiteres interessantes Detail: Grundsätzlich muss jeder teilnehmende Staat auf Anforderung seinen noch ausstehenden Kapitalanteil erbringen. Auch wenn er selber Hilfen aus dem ESM bezieht, was natürlich nicht einer gewissen Ironie entbehrt. Kommt er dieser Zahlungsaufforderung nicht nach (weil er eben nicht kann), verliert er solange sein Stimmrecht. Aber eben erst, wenn er nicht gezahlt hat…da kann jeder in Gedankenspielchen versinken, was denn so alles möglich wäre…
Insgesamt ist mir unwohl zumute, was den ESM angeht. Ganz im Gegensatz zum Fiskalpakt – ich bin ohnehin der Meinung, dass entwickelte Staaten anstreben sollten, keine Schulden zu machen. Wenn das gesetzlich geregelt wird - umso besser.
Man darf gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht nun im Angesicht der Klagewellen macht. Es ist zu hoffen, dass die Richter mögliche Marktreaktionen in ihren Überlegungen ausblenden. Ob die Börsen nach einer Ablehnung des ESM einbrechen, darf nicht das Problem Karlsruhes sein. Zur Not gibt es ja immer noch die EZB, die schon mehrfach Feuerwehr gespielt hat.
Daniel Kühn
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