Escada: Anleihegläubiger müssen Ansprüche selbst anmelden
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- Escada Anleihe V 0508 12 REG SAktueller Kursstand:VerkaufenKaufen
München (BoerseGo.de) – Die Gläubiger der nominal 200 Millionen Euro schweren Anleihe der insolventen Escada AG müssen ihre Ansprüche offenbar selbständig beim Insolvenzverwalter geltend machen. Das berichtete die „Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger“ (SdK) unter Berufung auf das Büro des Insolvenzverwalters des Unternehmens, Herrn Dr. Gerloff. Bisher war offen, ob möglicherweise der Treuhänder der Anleihe, The Bank of New York, diese als Gesamtes im Namen aller Anleihegläubiger anmeldet.
Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche endet am 22. Dezember 2009 und die SdK rät allen Anleihegläubigern dringend, ihre Forderungen bis dahin anzumelden. Denn Forderungen, die erst nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet werden, könnten unter Umständen ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich machen. Die hierdurch möglicherweise entstehenden Kosten trägt gemäß § 177 Absatz 1 der Insolvenzordnung der Gläubiger, der seine Forderung verspätet angemeldet hat.
Die Gläubigerversammlung soll nach bisherigem Stand Ende Januar 2010 stattfinden. Die Höhe der Insolvenzquote für die Anleihegläubiger ist weiterhin unklar. Aktuell notiert das Papier bei weniger als 18 Prozent des Nennwertes. Nach dem Kauf der operativen Geschäftsteile durch den indischen Mittal-Clan stehen lediglich noch eine Reihe von Tochtergesellschaften, beispielsweise in Hongkong und den USA als Verwertungsmasse zur Verfügung.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.