Ermittlungen gegen Biodata
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Das "Handelsblatt" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel die Biodata AG verdächtigt, gegen die Regeln für Ad-hoc-Mitteilungen verstoßen zu haben.
Am 5. Oktober revidierte Biodata seine Prognose für das Gesamtjahr nach unten. Außerdem hat der Anbieter von IT-Sicherheitsprodukten eine Ad-hoc vom 24. August 2000 bezüglich eines Großauftrags in Australien korrigiert. Der damalige Auftrag eines Servicepartners war von einer Bestellung durch den Endabnehmer abhängig, was Biodata damals nicht erwähnt hat.
Biodata droht nun ein Bußgeld in Höhe von 3,0 Mio. DM.
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