Nachricht
15:06 Uhr, 31.03.2025

EQS-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2025 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: RATIONAL Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2025 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

31.03.2025 / 15:06 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080/ISIN DE0007010803 Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) in der Messe Augsburg

Auf einen Blick

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2024, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024 der RATIONAL Aktiengesellschaft

Tagesordnungspunkt 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft

Tagesordnungspunkt 7

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft

Tagesordnungspunkt 8

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Tagesordnungspunkt 9

Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A1 Eindeutige Kennung

8e31afc865daef11b53d00505696f23c

A2 Art der Mitteilung

Einberufung der Hauptversammlung (NEWM)

B1 ISIN

DE0007010803

B2 Name des Emittenten

RATIONAL Aktiengesellschaft

C1 Datum der Hauptversammlung

20250514

C2 Uhrzeit der Hauptversammlung

08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr MESZ)

C3 Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als physische Hauptversammlung (GMET)

C4 Ort der Hauptversammlung

Messe Augsburg (Schwabenhalle), Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg

C5 Aufzeichnungsdatum

20250422

C6 Uniform Resource Locator (URL)

rat.ag/hv

Einladung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am

Mittwoch, 14. Mai 2025
um 10:00 Uhr (MESZ)

in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg,

stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein. Einlass ab 9:00 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv zugänglich. Dort werden diese Unterlagen auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Unter rat.ag/hv sind zudem der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024, die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a sowie § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) zugänglich.

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.

Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht der RATIONAL Aktiengesellschaft ist ebenfalls im Internet verfügbar unter rat.ag/publikationen.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 578.000.393,31 wie folgt zu verwenden:

a) Zahlung einer Dividende von Euro 15,00 je dividendenberechtigter Aktie:
Euro 170.550.000,00

b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:
Euro 407.450.393,31

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 19. Mai 2025 ausbezahlt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024 der RATIONAL Aktiengesellschaft

§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vergütungsbericht 2024 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Geschäftsbericht 2024 sowie im Internet unter rat.ag/publikationen zugänglich. Der Vergütungsbericht 2024 wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2024 der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft

§ 120a Abs. 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Zuletzt hat die Hauptversammlung am 12. Mai 2021 über das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat am 17. Dezember 2024 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen (Vergütungssystem 2024). Das Vergütungssystem 2024 für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie das Vergütungssystem 2021 sind im Internet unter rat.ag/hv zugänglich, werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und sind entsprechend § 120a Abs. 2 AktG für 10 Jahre unter rat.ag/CorporateGovernance verfügbar.

Das Vergütungssystem 2024 enthält Ergänzungen, Klarstellungen und sprachliche Anpassungen im Vergleich zum zuvor gültigen „Vergütungssystem 2021“. Zudem wurde die Maximalvergütung für Vorstandsmitglieder angemessen erhöht, um den geänderten Marktverhältnissen Rechnung zu tragen.

Die Maximalvergütung beträgt:

-

für den Vorstandsvorsitzenden Euro 3.500.000 (zuvor Euro 2.750.000) und

-

für die ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils Euro 2.500.000 (zuvor Euro 2.000.000).

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 17. Dezember 2024 beschlossene „Vergütungssystem 2024“ für die Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft

Nach § 12 Abs. 1 der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. Die Festsetzung gilt, bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt. Unter Tagesordnungspunkt 11 hat die Hauptversammlung am 29. April 2015 folgenden Beschluss gefasst:

a)

Mit Wirkung ab dem Beginn des 1. Januar 2015 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine Festvergütung von Euro 150.000; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Festvergütung von Euro 250.000 und jeder stellvertretende Vorsitzende eine jährliche Festvergütung von Euro 200.000. Beginnt oder endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat während eines laufenden Geschäftsjahres, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach Abschluss eines Geschäftsjahres fällig.

b)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und jeder stellvertretende Vorsitzende erhalten von der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit jeweils einen Pkw der Oberklasse einschließlich der laufenden Kosten zur Verfügung gestellt, der auch kostenlos privat genutzt werden kann.

Nach § 12 Abs. 2 der Satzung werden den Aufsichtsratsmitgliedern zudem ihre Auslagen erstattet. Zu den Auslagen rechnet auch eine auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer, soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausgeübt hat.

Zuletzt hat die Hauptversammlung am 12. Mai 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt. Der Wortlaut dieses Vergütungssystems ist unter rat.ag/hv abrufbar. Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die feste Vergütung des Aufsichtsrats bewährt hat und das Vergütungssystem grundsätzlich beibehalten werden soll. Die Festvergütung entspricht der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022. Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Berücksichtigung der Vergütung vergleichbarer Gesellschaften zu der Einschätzung gelangt, dass Anpassungsbedarf besteht, um den stetig wachsenden Anforderungen an den Vorsitz im Prüfungsausschuss gerecht zu werden. Deswegen wird vorgeschlagen, diese Vergütung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu erhöhen. Für die Position des Prüfungsausschussvorsitzes wird für jedes Geschäftsjahr eine Zusatzvergütung von Euro 25.000 vorgeschlagen, sofern der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses nicht zugleich Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Im Übrigen bleiben die bestehenden Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung, auch hinsichtlich der Höhe, unverändert.

Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde dementsprechend angepasst und wird der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG zur Beschlussfassung vorgelegt. Das neue Vergütungssystem mit Wirkung ab 1. Januar 2025 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv zugänglich, wird dort während der Hauptversammlung und mindestens bis zur nächsten Beschlussfassung gemäß § 113 Abs. 3 AktG zugänglich sein. Ein Vergleich zwischen der zur Beschlussfassung vorgelegten Fassung und dem von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 beschlossenen System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zur Information unter rat.ag/hv zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

1.

Beschluss gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung

a)

Mit Wirkung ab dem Beginn des 1. Januar 2025 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine Festvergütung von Euro 150.000; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Festvergütung von Euro 250.000 und jeder stellvertretende Vorsitzende eine jährliche Festvergütung von Euro 200.000. Sofern der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nicht zugleich Vorsitzender oder Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, wird für den mit dem Vorsitz im Prüfungsausschuss einhergehenden Mehraufwand für jedes Geschäftsjahr eine feste Zusatzvergütung von Euro 25.000 gezahlt. Beginnt oder endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, die Amtszeit als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender oder der Vorsitz in einem Ausschuss während eines laufenden Geschäftsjahres, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach Abschluss eines Geschäftsjahres fällig.

b)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und jeder stellvertretende Vorsitzende erhalten von der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit jeweils einen Pkw der Oberklasse einschließlich der laufenden Kosten zur Verfügung gestellt, der auch kostenlos privat genutzt werden kann.

2.

Das unter rat.ag/hv beschriebene System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2025, einschließlich des dort wiedergegebenen Beschlusses zur Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß vorstehender Ziffer 1, wird beschlossen.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

TOP 9
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das Geschäftsjahr 2025 vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 eine Bestellung durch die Hauptversammlung ausdrücklich verlangt, zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bestellen.

Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen

I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 22. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 7. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG i.V.m. Art. 5 DVO (EU) 2018/1212 zugehen (Anmeldefrist).

Anschrift:
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
vertreten durch
dwpbank, Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail-Adresse:
anmeldestelle@computershare.de

Durch Intermediäre kann eine Übermittlung gemäß Shareholder Rights Directive II (SRD II) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. per SWIFT durch einen vorherig erfolgten RMA-Austausch) erfolgen.

III. Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

IV. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft wie folgt übermitteln:

Anschrift:
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail-Adresse:
anmeldestelle@computershare.de

V. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt IV genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 13. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv einsehbar.

VI. Rechte der Aktionäre

1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind, dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.

Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum 13. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Zugangs) schriftlich zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die nachfolgende Anschrift:

RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern sind

a)

an die nachstehende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu richten,

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

E-Mail-Adresse
ir@rational-online.com

b)

oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).

Die spätestens bis zum 29. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Zugangs) unter der genannten Anschrift bzw. E-Mail-Adresse oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zugegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können unter rat.ag/hv auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

VIII. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.

Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Personenbezogene Daten werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@rational-online.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutz
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Datenschutzbeauftragter -
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

E-Mail-Adresse
datenschutzbeauftragter@rational-online.com

Landsberg am Lech, im März 2025

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand


31.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

RATIONAL Aktiengesellschaft

Siegfried-Meister-Straße 1

86899 Landsberg am Lech

Deutschland

E-Mail:

ir@rational-online.com

Internet:

https://www.rational-online.com/de_de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/

Ende der Mitteilung

EQS News-Service


2109280 31.03.2025 CET/CEST

Das könnte Dich auch interessieren