EQS-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2023 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: Klassik Radio AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2023 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.05.2023 / 15:15 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747
ISIN: DE0007857476
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Dienstag, den 13. Juni 2023,
Kongress am Park, Augsburg
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 13. Juni 2023 um 11:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Kongress am Park, Göggingerstraße 10, 86159 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2022 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2022
Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter
https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von Euro 3.376.263,63
1.
in Höhe von Euro 723.750,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
2.
den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 2.652.513,63 auf neue Rechnung vorzutragen.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (d.h. am Freitag, 16. Juni 2023) fällig und auch erst dann ausgezahlt.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2023, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
6.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts zu beschließen. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten. Er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar.
Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte in Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG keine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt unter Ziffer II. (Berichte und Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten) wiedergegebenen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auch unter der Internetadresse
https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
7.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 20 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird. Eine solche Ermächtigung des Vorstands soll beschlossen werden, wobei nicht von der im Gesetz vorgesehenen maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden soll. Stattdessen soll zunächst nur eine Ermächtigung für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen bis zum Ablauf des 31. August 2025 beschlossen werden. Für zukünftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 20 der Satzung der Klassik Radio AG wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:
„(5)
Der Vorstand ist für bis zum Ablauf des 31. August 2025 stattfindende Hauptversammlungen ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“
Die derzeit gültige Satzung ist unter der Internetadresse
https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar. Sie wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
8.
Beschlussfassung über die Neufassung von § 21 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um eine Teilnahme auch in Situationen zu ermöglichen, in denen eine physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 21 Abs. 7 Satz 2 der Satzung der Klassik Radio AG wird wie folgt neu gefasst:
„Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund rechtlicher Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland, ihres notwendigen Aufenthalts an einem anderen Ort im Inland oder aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“
Die derzeit gültige Satzung ist unter der Internetadresse
https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar. Sie wird dort während der Hauptversammlung zugänglich sein.
9.
Beschlussfassung über die Neufassung von § 21 der Satzung bezüglich Umschreibungen im Aktienregister vor der Hauptversammlung
Der sog. Umschreibestopp ist in § 21 Abs. 3 der Satzung geregelt und ist aktuell drei Werktage vor der Hauptversammlung. Dies kann dazu führen, dass auch noch nach dem Anmeldeschluss zur Hauptversammlung Umschreibungen im Aktienregister stattfinden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 21 Abs. 3 der Satzung der Klassik Radio AG wird wie folgt neu gefasst:
„Umschreibungen im Aktienregister finden in dem Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.“
Die derzeit gültige Satzung ist unter der Internetadresse
https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar. Sie wird dort während der Hauptversammlung zugänglich sein.
II.
Vergütungsbericht 2022 (zu Punkt 6 der Tagesordnung)
Vergütungsbericht 2022
Vorstand und Aufsichtsrat haben den vorliegenden Vergütungsbericht entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Bericht zeigt und erläutert die den einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klassik Radio AG im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung.
I. Rückblick
Der Aufsichtsrat hat das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 beschlossen. Die Hauptversammlung hat es am 21. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,91 % der gültig abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 19 der Satzung der Klassik Radio AG festgesetzt. Es wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,89 % der gültig abgegebenen Stimmen bestätigt und für das Geschäftsjahr 2022 den Satzungsbestimmungen entsprechend umgesetzt. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht 2021 mit Beschluss vom 14. Juni 2022 mit 99,90 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat personelle Veränderungen.
II. Vergütung des Vorstands
Dem Vergütungssystem des Vorstands wurde im Geschäftsjahr 2022 voll entsprochen, es fanden keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands statt.
1. Grundsätze der Vergütung
Das Vergütungssystem für den Vorstand zielt darauf ab, den Vorstand entsprechend seinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten. Auf erfolgsbezogene variable Vergütungsbestandteile, die z.B. die Leistung des Vorstands berücksichtigen oder die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes anstreben, kann (derzeit) verzichtet werden, da der Vorstand als Hauptaktionär das überwiegende unternehmerische Risiko ohnehin selbst trägt und damit ausreichend kurzfristige wie auch langfristige Leistungsanreize gegeben sind.
Das Vergütungssystem für den Vorstand sieht ausschließlich eine feste Jahresvergütung vor, die sich an dem Verantwortungsumfang des Alleinvorstandes orientiert und in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt wird. Der Alleinvorstand ist zugleich Geschäftsführer aller Konzerntochtergesellschaften und erhält für seine Tätigkeit in diesen Gesellschaften keine Bezüge, so dass seine Vergütung an den dadurch erweiterten Aufgaben, die auch der Klassik Radio AG zugutekommen, zu messen ist. Die Klassik Radio AG ihrerseits profitiert vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften.
Die Nebenleistungen an den Vorstand beinhalten Versicherungsprämien (auch für Direktversicherungen), nicht-geldliche Leistungen wie PKW oder die Übernahme bestimmter Steuern. Über die Verpflichtung zur Übernahme bereits bestehender Direktversicherungen hinaus wurden keine Versorgungszusagen gemacht. Es gibt keine Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit.
Der Aufsichtsrat zieht zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Vergütung des Vorstands im Vergleich zu anderen Unternehmen keine Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heran, da die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe mit Blick auf den spezifischen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nur schwer möglich ist. Auch eine Vergleichsgruppe zur Beurteilung der Üblichkeit im eigenen Unternehmen hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, da nach seiner Auffassung hieraus keine tauglichen Beurteilungsparameter zu gewinnen sind.
2. Vergütung für das Geschäftsjahr 2022
Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen erhielt Herr Ulrich R. J. Kubak im Geschäftsjahr 2022 ein Fixum in Höhe von TEUR 252 (Vorjahr: TEUR 252) und Nebenleistungen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 16). Damit bestand die Vergütung des Vorstandes zu 100 % aus fixen Vergütungsbestandteilen.
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 87a AktG legt der Aufsichtsrat einen Gesamtbetrag für die maximale jährliche Vergütungshöhe für den Vorstand (Maximalvergütung) fest. Die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung beläuft sich auf TEUR 300 und wurde somit im Berichtsjahr eingehalten.
3. Sonstige Angaben zur Vorstandsvergütung
Dem im Geschäftsjahr 2022 allein amtierenden Vorstand sind im Berichtsjahr von Dritten keine Leistungen mit Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden.
Der Vorstandsvertrag sieht keinen Abfindungs-Cap für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vor.
Im Berichtsjahr sind keine Vorstandsmitglieder ausgeschieden und in diesem Zusammenhang auch keine Leistungen zugesagt worden.
III. Vergütung des Aufsichtsrat
Dem Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2022 voll entsprochen, es fanden keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Aufsichtsrats statt.
1. Grundsätze der Vergütung
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 19 der Satzung der Klassik Radio AG geregelt. Die Vergütung des Aufsichtsrates umfasst neben einer fixen Vergütung auch eine erfolgsabhängige Komponente, die im Einvernehmen bislang aber nie ausbezahlt wurde.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält außerdem Ersatz seiner ihm bei der Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen.
2. Vergütung für das Geschäftsjahr 2022
Prof. Dr. Dorothee Hallerbach (Vorstandsvorsitzende): TEUR 15
Philippe von Stauffenberg (stellvertretender Vorsitzender): TEUR 11
Dr. Reinhold Schorer: TEUR 7
Damit bestand die Vergütung des Aufsichtsrats zu 100 % aus fixen Vergütungsbestandteilen.
IV. Vergleichende Darstellung der Vergütung
Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie ausgewählter Ertragskennzahlen der Klassik Radio AG im Vergleich zum Vorjahr gegenüber.
Die relative Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis wird auf den Kreis der Mitarbeitenden des Gesamtkonzerns abgestellt.
Veränderung 2022 vs.
2021
Veränderung 2021 vs.
2020
Jahresüberschuss der Klassik Radio AG nach HGB
-105,61 %
9.084,62 %
EBIT der Klassik Radio AG
-263,7 %
4.332,5 %
Entwicklung der Mitarbeitervergütung
1,8 %*
-0,8 %*
Entwicklung der Vorstandsvergütung
0 %
0 %
Entwicklung der Aufsichtsratsvergütung
Prof. Dr. Dorothee Hallerbach
0 %
0 %
Philippe von Stauffenberg
0 %
0 %
Dr. Reinhold Schorer
0 %
0 %
*Abweichend zum Vorjahr wurde die Berechnung auf Basis des Kreises der Arbeitnehmer des Gesamtkonzerns vorgenommen, um eine transparentere Darstellung der Vergütungsstrukturen zu gewährleisten.
Ulrich R.J. Kubak
Vorstand
Prof. Dr. Dorothee Hallerbach
Aufsichtsratsvorsitzende
V. Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Klassik Radio AG, Augsburg
Prüfurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Klassik Radio AG, Augsburg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (02.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Berlin, 2. Mai 2023
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Marko Pape
Wirtschaftsprüfer
Frank Pannewitz
Wirtschaftsprüfer
III.
Weitere Angabe und Hinweis
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufungen keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 06. Juni 2023 (24:00 Uhr, MESZ) bei der Gesellschaft einzugehen.
Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, wie z.B. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Dritte ausüben. Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung am 08. Juni 2023 (00:00 Uhr, MESZ) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 07. Juni 2023. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – ausüben lassen.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung; allerdings können jene für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die alleine den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere deren in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Besonderheiten bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) üben diese das Stimmrecht nur aus, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Es werden ausschließlich Weisungen zu von der Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung, einschließlich eines etwaigen von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu von der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären berücksichtigt. Die Stimmrechtsvertreter stehen insbesondere nicht zur Verfügung, um in der Versammlung Fragen oder Anträge zu stellen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.klassikradioag.de unter Investor Relations, Hauptversammlung zur Verfügung gestellt sind.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
•
per Post bis zum 09. Juni 2023 (24:00 Uhr, MESZ) oder
•
per E-Mail bis zum 13. Juni 2023 (08:00 Uhr, MESZ)
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei Klassik Radio entscheidend.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2023 (24:00 Uhr, MESZ) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:
Klassik Radio AG
Investor Relations
Fuggerstraße 12
86150 Augsburg
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 29. Mai 2023 (24:00 Uhr, MESZ) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Klassik Radio AG
Investor Relations
Fuggerstraße 12
86150 Augsburg
Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505
E-Mail: ir@klassikradioag.de
Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.klassikradio.de/ag
unter Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich gemacht.
UTC Zeiten
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet für die Führung des Aktienregisters und zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten über ihre Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Klassik Radio AG verarbeitet die Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden sich unter
https://www.klassikradio.de/datenschutz-und-sicherheit-ag
Augsburg, im Mai 2023
Klassik Radio AG
Der Vorstand
05.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Klassik Radio AG
Fuggerstrasse 12
86150 Augsburg
Deutschland
Telefon:
+49 821 5070510
Fax:
+49 821 5070505
E-Mail:
brigitte.spoerl@klassikradioag.de
Internet:
https://www.klassikradio.de/ag
ISIN:
DE0007857476
WKN:
785747
Börsen:
XETRA, Frankfurt/Main
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
1626069 05.05.2023 CET/CEST
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