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15:05 Uhr, 01.04.2025

EQS-HV: IONOS Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2025 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: IONOS Group SE

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

IONOS Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2025 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

01.04.2025 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


IONOS Group SE Montabaur ISIN DE000A3E00M1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung
mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1212 (EU-DVO)

A. Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der IONOS Group SE 2025
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 0dbe51ef4913ef11b53400505696f23c)

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM)

B. Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE000A3E00M1

2.

Name des Emittenten: IONOS Group SE

C. Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 13. Mai 2025
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 20250513)

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn): 11:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 09:00 Uhr UTC)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung
(Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET)

4.

Ort der Hauptversammlung:
Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main
(Formale Angabe gem. EU-DVO: Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland)

5.

Aufzeichnungsdatum (Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sog. Technical Record Date):
6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 7. Mai bis 13. Mai 2025 (jeweils einschließlich) eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist daher der 6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record Date).
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 20250506)

6.

Internetseite zur Hauptversammlung/URL:
http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am

Dienstag, den 13. Mai 2025,
ab 11:00 Uhr (MESZ),
in der Alten Oper,
Opernplatz 1,
Mozartsaal,
60313 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2024 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026 und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

4.1

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026 bestellt.

4.2

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist.

Über die vorstehenden Punkte 4.1 und 4.2 soll jeweils gesondert abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfvermerks des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

6.

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der IONOS Group SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO i.V.m. § 17 SE-AG i.V.m. § 9 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt.

Das Aufsichtsratsmitglied Martin Mildner hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 30. September 2024 niedergelegt, sodass eine Nachwahl erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, die nachfolgend aufgeführte Person mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zu wählen:

Herr Carsten Theurer, wohnhaft in Beilstein

CFO United Internet AG

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

-

1&1 Telecommunication SE, Montabaur (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

-

IONOS Holding SE, Montabaur (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

-

1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

-

AWIN AG, Berlin (Mitglied)

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

-

1&1 Versatel Deutschland GmbH, Düsseldorf (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

-

1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

-

uberall GmbH, Berlin (Beiratsmitglied)

-

rankingcoach GmbH, Köln (Beiratsmitglied)

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass dieser den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht die zur Wahl vorgeschlagene Person in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 offenzulegen wären.

Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten ist im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt 6 unter "Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten" abgedruckt. Diese Informationen sind ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an sowie während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zugänglich.

Angaben zum Tagesordnungspunkt 6 zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 6 ist nachfolgend der Lebenslauf und weitere Informationen zu dem zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben. Des Weiteren ist der Lebenslauf unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zu finden.

Carsten Theurer

Geburtsjahr:

1975

Wohnort:

Beilstein

Beruflicher Werdegang:

seit 2025

United Internet AG
CFO

2021 - 2024

Schwarz Dienstleistung GmbH & Co. KG
Group CFO & Vorstandsvorsitzender

2018 - 2021

Lidl Stiftung GmbH & Co. KG,
Vorstand Verwaltung International/CFO

2008 - 2018

Schwarz Produktionsbetriebe GmbH & Co. KG
Bereichsvorstand Verwaltung Produktion/CFO

2018

Schwarz Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bereichsvorstand Verwaltung Schwarz Dienstleistungen

2017 - 2018

Schwarz Zentrale Dienste GmbH & Co. KG
Bereichsvorstand Verwaltung

2005 - 2008

Schwarz Finanz GmbH
Geschäftsbereichsleiter Gruppenkoordination

2003 - 2005

Schwarz Finanz GmbH
Teamleiter Interne Revision

2000 - 2003

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Teamleiter Audit

Ausbildung:

1995 - 2000

Studium Betriebswirtschaftslehre, Fachhochschule Pforzheim

1994

Fritz Erler Wirtschaftsgymnasium Pforzheim, Allg. Hochschulreife

I. Teilnahme an der Hauptversammlung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 140.000.000,00. Es ist eingeteilt in 140.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 140.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte schließt die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 1.415.633 eigenen Aktien ein, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 sowie zu dem Tagesordnungspunkt 6 haben verbindlichen Charakter, die vorgesehene Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 5 hat empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit "Ja" (Befürwortung) oder "Nein" (Ablehnung) abstimmen oder auf eine Stimmabgabe verzichten.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.

Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

erreichbar ist, gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über das Aktionärsportal vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.

Aktionäre, die sich für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr selbst gewähltes Zugangspasswort.

Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt.

Die Anmeldung kann auch über einen der folgenden Kontaktwege (postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) zugehen.

IONOS Group SE,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München,
anmeldestelle@computershare.de

Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

abrufbar.

Die Anmeldung kann gemäß §67c AktG über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse bis spätestens 6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang maßgeblich), an die Gesellschaft übermittelt werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z. B. ihre Depotbank, zu wenden.

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Einladungsmail bzw. -schreiben oder den diesbezüglichen Angaben im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

erreichbar ist, anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken, bzw. sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Wir bitten unsere Aktionäre, die Eintrittskarten zur Hauptversammlung mitzubringen. Der Erhalt und die Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Die Stimmkarten werden vor der Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt.

Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden vom 7. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ).

3.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

4.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder den weisungsgebundenen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten sowie der Eintragung des Aktionärs im Aktionärsregister (siehe dazu oben unter I.2).

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder sind über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

erreichbar ist, vorzunehmen, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Sie können der Gesellschaft über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

erreichbar ist, gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden. Dafür verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten.

Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung stehen auch die folgenden Adressen (postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) zur Verfügung:

IONOS Group SE,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München,
anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung einer Vollmacht bzw. deren Widerruf kann gemäß §67c AktG über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse, an die Gesellschaft übermittelt werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.

Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post und über das unter der oben genannten Internetadresse erreichbare Aktionärsportal wird berücksichtigt, soweit sie bis zum 12. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), erfolgt. Für die Übermittlung des Nachweises per Post ist der Eingang an der oben genannten Adresse maßgeblich. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die oben genannte E-Mailadresse kann bis zum Beginn der Hauptversammlung vorgenommen werden.

Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch die Ein- und Ausgangskontrollen zur Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. Die Gesellschaft hält für die Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Fall der Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten sowie der Eintragung des Aktionärs im Aktionärsregister (siehe dazu oben unter I.2).

Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und Weisungen gegenüber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind nur wie folgt möglich:

Unter dem Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

erreichbar ist, bis zum 12. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ).

Unter der für die Anmeldung in Abschnitt I.2 genannten postalischen Adresse bis zum 12. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), oder unter der für die Anmeldung in Abschnitt I.2 genannten E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Hauptversammlung. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Dieses Formular wird den Aktionären, die sich nicht für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, mit der Eintrittskarte übersandt und wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

abrufbar.

Über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Im Übrigen stehen dafür am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung.

Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eine ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben.

Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich auf dem hierzu vorgesehenen Formular sowie im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erteilte Bevollmächtigung/Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Bevollmächtigung/Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

5.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch über elektronische Kommunikation)

Teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) abgeben.

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft wahlweise über einen der folgenden Kontaktwege übermittelt werden.

Für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl per Post kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre mit der Eintrittskarte erhalten. Das Briefwahlformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

abrufbar. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die nachstehend genannte Adresse zurück. Briefwahlstimmen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

IONOS Group SE,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München

Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

erreichbar ist, erfolgt gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren.

Die Stimmabgabe per Briefwahl bzw. deren Änderung oder Widerruf kann gemäß § 67c AktG über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse, an die Gesellschaft übermittelt werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Briefwahlstimmen per Post werden berücksichtigt, soweit sie bis zum 12. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), an der oben benannten Adresse eingehen. Über das unter der oben genannten Internetadresse erreichbare Aktionärsportal können Briefwahlstimmen bis zum 12. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), abgegeben werden. Über Intermediäre gemäß § 67c AktG können Briefwahlstimmen bzw. deren Änderung oder Widerruf bis zum 12. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), abgegeben werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erfolgte Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per Aktionärsportal, (2) auf dem Postweg übersandte Erklärungen, (3) über Intermediäre gemäß § 67c AktG übermittelte Erklärungen.

Im Falle eines persönlichen Erscheinens des Aktionärs (oder seines Bevollmächtigten) in der Hauptversammlung wird eine vorher abgegebene Briefwahl nicht gewertet.

Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl finden sich auf dem hierzu vorgesehenen Formular sowie im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

II. Rechte der Aktionäre

(Angaben nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)

1.

Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG, Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG, Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 12. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur) zugehen:

IONOS Group SE
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
investor-relations@ionos-group.com (unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur)

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger einschließlich des Namens der Aktionärin/ des Aktionärs bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG, Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-AG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zur Verfügung.

2.

Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Bis zum Ablauf des 28. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

unverzüglich zugänglich gemacht:

IONOS Group SE
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
investor-relations@ionos-group.com

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zur Verfügung.

3.

Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen, soweit Gegenstand der Tagesordnung eine Wahl ist.

Bis zum Ablauf des 28. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter der unter II.2. genannten Adresse zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

unverzüglich zugänglich gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zur Verfügung.

4.

Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen, die Lage des IONOS-Konzerns und der in den IONOS-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 17 Nr. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zur Verfügung.

III. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html

zugänglich.

Die zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen werden, soweit erforderlich, auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Die IONOS Group SE verarbeitet die personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken, insbesondere zur Führung des Aktienregisters und zur Abwicklung von Hauptversammlungen, sowie im Einzelfall zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter

https://www.ionos-group.com/de/datenschutz-aktionaere

Montabaur, im April 2025

IONOS Group SE

Der Vorstand


01.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

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Deutschland

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Ende der Mitteilung

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2110008 01.04.2025 CET/CEST

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