EQS-HV: Evotec SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
EQS-News: Evotec SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.04.2025 / 16:45 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 -
- WKN 566 480 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: EVT062025oHV Berichtigung der am 25. April 2025 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Evotec SE für den 3. Juni 2025
Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einladung wurde unter dem Punkt 7.1 Ersetzung des Erfolgsziels „Umsatzwachstum“ durch „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“ im Rahmen des Share Performance Plans 2022 und dort im Abschnitt Erfolgsziel „ESG-Modifier" der Text missverständlich dargestellt.
Der berichtigte Absatz Erfolgsziel „ESG-Modifier“ muss wie folgt lauten:
„Erfolgsziel „ESG-Modifier“
Der sogenannte „ESG-Modifier“ ist eine Größe zur Bewertung der langfristig getätigten Forschungsaufwendungen in gesellschaftlich relevanten Krankheitsbereichen (z.B. Infektionskrankheiten oder Women’s Health). Der ESG-Modifier unterscheidet zwischen einer vollständigen (Modifier: 1,0) und einer nicht-vollständigen Zielerreichung (Modifier: 0,9) und wird mit der Summe der Zielerreichung der beiden Erfolgsziele „Total Shareholder Return“ und „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“ multipliziert. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, das Ausmaß der Zielerreichung festzulegen. Eine Übererreichung des ESG-Ziels über 100 % ist ausgeschlossen.
„(5) Ermittlung der ausübbaren Bezugsrechte je Erfolgsziel innerhalb einer Tranche:
(...)
(iii) Wird das jeweilige Mindestziel eines Erfolgsziels mindestens erreicht, aber das jeweilige Ziel-Erfolgsziel nicht erreicht, so erhöht sich der nach Ablauf der Wartezeit ausübbare Anteil an Bezugsrechten der diesem Erfolgsziel zugeordneten Anzahl der Share Performance Awards linear zwischen 1:0,75 und 1:1 für das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ bzw. 1:0,5 und 1:1 für das Erfolgsziel „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“. Eine entsprechende lineare Interpolation (zwischen 1:1 und 1:2) gilt für den Fall, dass das jeweilige Ziel-Erfolgsziel mindestens erreicht wird, aber das jeweilige Maximalziel nicht erreicht wird. Ergibt sich bei der Berechnung kein ganzzahliger Prozentsatz, so ist der Prozentsatz durch kaufmännische Rundung auf eine Stelle nach dem Komma zu runden.“
Im Übrigen bleibt die am 25. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
Hamburg, im April 2025
Evotec SE
Der Vorstand
25.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Evotec SE
Essener Bogen 7
22419 Hamburg
Deutschland
E-Mail:
info@evotec.com
Internet:
https://www.evotec.com/
ISIN:
DE0005664809
Börsen:
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, &, #xd, , München, Stuttgart, Tradegate Exchange, Nasdaq
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
2124696 25.04.2025 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|