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18:25 Uhr, 27.03.2025

EQS-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2025 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2025 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

27.03.2025 / 18:25 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aufgrund eines Übertragungsfehlers seitens des Bundesanzeigers
ist es bei der Aufzählung der Mandate in den Lebensläufen von zwei Kandidatinnen
zu einer unzutreffenden Darstellung gekommen, die hiermit korrigiert wird.

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

72. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 6. Mai 2025, um 10.00 Uhr

ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.

Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und Ton übertragen. Die Modalitäten der Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung werden im Abschnitt C) dieser Einberufung näher erläutert.

A)

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2024

2.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

5.

Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

6.

Billigung des Vergütungsberichts

7.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

8.

Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

9.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

B)

Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2024

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits am 5. März 2025 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 enthalten und über die Internetadresse

www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

zugänglich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 359.487.957,60 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.

Der Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 9. Mai 2025. Die Dividende wird ausschließlich in bar geleistet werden.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten, 23.481 Stück eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein dahingehend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden, bei unveränderter Ausschüttung von Euro 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie den Differenzbetrag über eine Einstellung in oder Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen auszugleichen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu beschließen.

Die Hauptversammlung vom 9. Mai 2023 hat das bestehende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit deutlicher Mehrheit gebilligt.

Auf der Basis einer umfangreichen Prüfung der Angemessenheit der Ausgestaltung des bestehenden Vergütungssystems sowie von Erwartungen von Investoren hat der Aufsichtsrat, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Präsidiums, am 5. Dezember 2024 im Wesentlichen die folgenden Änderungen am Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen:

a)

Reduktion der Beitragshöhe zur betrieblichen Altersversorgung und Umschichtung des Differenzbetrages in die variablen Vergütungskomponenten

Die Beitragshöhe zur betrieblichen Altersversorgung für die Vorstandsmitglieder soll bei Neu- und Wiederbestellungen ab dem 1. Januar 2025 auf 30 % der Grundvergütung abgesenkt werden. Die Differenz zur bisherigen Beitragshöhe soll dafür in die ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten umgeschichtet werden. Die Höhe der Zielgesamtvergütung bleibt damit unverändert. Gleichzeitig wird der Pay for Performance-Ansatz weiter gestärkt. Um den langfristigen Fokus weiter zu stärken, soll dabei der überwiegende Teil in die mehrjährige variable Vergütung (LTI) umgeschichtet werden.

b)

Einführung der Option für den Aufsichtsrat zur Zusage eines Versorgungsentgelts

Den Mitgliedern des Vorstands wird weiterhin grundsätzlich auf Basis eines beitragsorientierten Systems eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Aufsichtsrat soll jedoch die Möglichkeit erhalten, Vorstandsmitgliedern bei Neu- oder Wiederbestellungen anstatt einer betrieblichen Altersversorgung ein Versorgungsentgelt zuzusagen.

Das geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetseite

http://www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Präsidiums - der Hauptversammlung vor, das mit Wirkung zum 1. Januar 2025 durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 5. Dezember 2024 geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

6.

Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben einen Bericht gemäß § 162 AktG über die im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erstellt. Dieser Bericht wird gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse

www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

7.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2025 enden gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Erich Clementi, Frau Dr. Astrid Stange und Frau Angela Titzrath. Zudem hat Herr Dr. Thomas Enders sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2025 niedergelegt. Daher sind für vier Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern gewählt werden. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Der Gesamterfüllung dieses Mindestanteils wurde sowohl von Seiten der Arbeitnehmervertreter als auch von Seiten der Anteilseignervertreter für die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 2025 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Der Mindestanteil muss daher für diese Wahl nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG von der Anteilseignerseite und der Seite der Arbeitnehmer getrennt erfüllt werden (Getrennterfüllung). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist demnach sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf Seite der Anteilseigner vier Frauen und sechs Männer angehören, so dass das Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor,

a)

Herrn Erich Clementi, Rye (New York, USA), Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE;

b)

Herrn Dr. Alexis von Hoensbroech, Calgary (Kanada), Chief Executive Officer WestJet Airlines;

c)

Frau Dr. Astrid Stange, Witten, Vorstandsvorsitzende ELEMENT Insurance AG; und

d)

Frau Angela Titzrath, Hamburg, Vorstandsvorsitzende Hamburger Hafen und Logistik AG

jeweils als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2025 in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten keine, gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden, persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Herr Dr. Alexis von Hoensbroech ist Chief Executive Officer der kanadischen Fluggesellschaft WestJet Airlines, mit der die Lufthansa Group, insbesondere im Bereich der Triebwerkswartung, in einer regelmäßigen Geschäftsbeziehung steht. Insgesamt stellen die Geschäftsbeziehungen mit WestJet Airlines gemessen am Konzernumsatz der Lufthansa Group jedoch nur einen geringen Anteil dar. Vor diesem Hintergrund resultiert nach Einschätzung des Aufsichtsrats hieraus kein Interessenkonflikt in der Person von Herrn von Hoensbroech, so dass dieser als unabhängig eingestuft wird.

Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil sowie der Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix sind in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2024 beschrieben; die Qualifikationsmatrix ist über die Internetseite https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/aufsichtsrat.html zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass diese den für die Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

In Abschnitt D) Ziffer 2 dieser Einberufung sind zu diesen Wahlvorschlägen unter „Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatinnen und Aufsichtsratskandidaten“ Lebensläufe wiedergegeben, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. In Abschnitt D) Ziffer 2 dieser Einberufung ist auch aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.

8.

Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die Hauptversammlung 2023 hat durch satzungsändernden Beschluss den Vorstand ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Die entsprechende Satzungsregelung läuft im Mai 2025 aus und soll erneuert werden.

Die virtuelle Hauptversammlung hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und unter den größeren Publikumsgesellschaften als gleichwertige Alternative zur Präsenzhauptversammlung etabliert. Die Gesellschaft möchte deshalb auch künftig die Möglichkeit haben, Hauptversammlungen im Format der virtuellen Hauptversammlung abzuhalten. Die in § 16 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft geregelte und im Mai 2025 auslaufende Ermächtigung des Vorstands, virtuelle Hauptversammlungen vorzusehen, soll daher erneuert werden. Wie auch bei der bestehenden Ermächtigung, soll bei der neuen Ermächtigung nicht von der im Gesetz vorgesehenen maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden. Stattdessen soll die Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt sein. Für Hauptversammlungen innerhalb dieses Zeitraums soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionärinnen und Aktionäre treffen und hierbei insbesondere sicherstellen, dass die Aktionärsrechte gewahrt bleiben, und Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen. Das Format der virtuellen Hauptversammlung soll weiterhin so ausgestaltet werden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre gleichwertige Rechte wie bei Durchführung einer Hauptversammlung in Präsenz haben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 16 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(6)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen bis zum 30. Juni 2027.“

9.

Wahl des

a)

Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie

b)

Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Gestützt jeweils auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2025 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 i.V.m. § 115 Abs. 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2025 und das Geschäftsjahr 2026, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossen ist;

b)

zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der europäischen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") für das Geschäftsjahr 2025.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (lit. b)) erfolgt mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des deutschen Umsetzungsgesetzes zur CSRD und nur für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD eine ausdrückliche Wahl eines solchen Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Die CSRD hätte bis zum 6. Juni 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Danach sollen große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet werden, ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaats - einen anderen Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Bislang ist eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht nicht erfolgt. Sollte das Umsetzungsgesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden, könnte die Gesellschaft verpflichtet sein, für das Geschäftsjahr 2025 einen geprüften (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Für diesen Fall soll vorsorglich eine Wahl des Prüfers des gegebenenfalls zu erstellenden (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts erfolgen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

C)

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG in Höhe von Euro 3.067.690.682,88 eingeteilt in 1.198.316.673 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 1.198.316.673 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 23.481 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 16 Abs. 6 der Satzung in Verbindung mit § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Hauptversammlung wird in Anwesenheit unter anderem eines mit der Niederschrift beauftragten Notars im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt, dem Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes, abgehalten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht über Briefwahl, elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung ausüben. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionärinnen und Aktionäre im Online-Service mit Bild und Ton übertragen.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) und zur Ausübung der teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft bis spätestens am 29. April 2025 (24.00 Uhr) unter einer der nachfolgenden Adressen

Post:

Hauptversammlung Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20797 Hamburg

E-Mail:

hv-service.dlh@adeus.de

Internet:

http://www.lufthansagroup.com/hv-service

in deutscher oder englischer Sprache zugeht.

Aktionärinnen und Aktionäre, die über den Online-Service unter der oben genannten Internetadresse die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen oder den Online-Service zur Ausübung ihres Stimmrechts oder zur Erteilung oder Änderung von Vollmachten oder Weisungen oder zur Ausübung sonstiger versammlungsbezogener Aktionärsrechte nutzen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Sollten Aktionärinnen und Aktionäre ihr Passwort nicht mehr kennen oder noch kein Zugangspasswort vergeben haben, kann über die Startseite des Online-Service ein temporär gültiges Zugangspasswort angefordert werden. Nach Erhalt des temporär gültigen Zugangspasswortes kann ein dauerhaft gültiges persönliches Zugangspasswort vergeben und dieses für die Nutzung des Online-Service verwendet werden. Alle übrigen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben und einem Anmeldeformular zur Hauptversammlung per Post übersandt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor Versand der Einladungsunterlagen die Zugangsdaten zum Online-Service über die Internetseite

http://www.lufthansagroup.com/hv-service

anzufordern.

Für das bloße Verfolgen der Live-Übertragung der Hauptversammlung im Online-Service ist keine Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Vielmehr genügt es, wenn sich Aktionärinnen und Aktionäre in den Online-Service einloggen.

Die Unterlagen zur Anmeldung wird die Gesellschaft an die bis zum 14. April 2025 (24.00Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen übermitteln. Auch neue Aktionärinnen und Aktionäre, die nach dem 14. April 2025 (24.00 Uhr) bis einschließlich 29. April 2025 (24.00 Uhr) in das Aktienregister eingetragen werden, können sich gemäß den oben genannten Möglichkeiten anmelden. Dafür erforderlich ist die Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums.

Erteilt ein/e Aktionär/in gegenüber der Gesellschaft eine Vollmacht an einen Dritten, werden dem Bevollmächtigten eigene Login-Daten für den Online-Service per Brief an die vom Aktionär angegebene Adresse zugesandt. Wegen ihrer Login-Daten können sich Bevollmächtigte auch direkt an die Gesellschaft wenden. In diesem Fall erhalten Bevollmächtigte ihre Login-Daten, sobald ihre Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen wurde. Die Bevollmächtigung bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung sollten möglichst frühzeitig erfolgen, damit Bevollmächtigte ihre Login-Daten rechtzeitig erhalten.

Der für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts maßgebliche Bestandsstichtag (auch technical record date genannt) ist der 29. April 2025 (24.00 Uhr). Vom 30. April 2025 (0.00 Uhr) bis einschließlich 6. Mai 2025 (24.00 Uhr) werden keine Umschreibungen von Aktionärinnen und Aktionären im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionärinnen und Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgt im Wege der elektronischen Zuschaltung. Aktionärinnen und Aktionäre können sich durch Login in den Online-Service während der Hauptversammlung am 6. Mai 2025 zuschalten.

3.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl

a)

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Erteilung einer Vollmacht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den vorstehenden Bestimmungen unter Abschnitt C) Ziffer 2 erforderlich.

Im Fall der Erteilung einer Vollmacht an einen oder mehrere Dritte können Aktionärinnen und Aktionäre alle teilnahmegebundenen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann selbst ausüben, wenn sie sich während der Hauptversammlung in den Online-Service einloggen und die an Dritte erteilten Vollmachten widerrufen. Etwaige bereits abgegebene Briefwahlstimmen bzw. an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilte Weisungen bleiben von einem solchen Widerruf einer an einen Dritten erteilen Vollmacht unberührt. Ein Verfolgen der Live-Übertragung der Hauptversammlung sowie eine Stimmrechtsabgabe bzw. -änderung ist über den Online-Service auch ohne entsprechende Widerrufe möglich.

Ein bevollmächtigter Dritter kann sich durch Login in den Online-Service während der Hauptversammlung zuschalten.

Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung der Aktionärinnen und Aktionäre nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Halten von Redebeiträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Nachweise über erteilte Bevollmächtigungen können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über die oben (Abschnitt C) Ziffer 2) angegebene Internetadresse unter Nutzung des Online-Service übermitteln. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung können Aktionärinnen und Aktionäre auch das Anmeldeformular für die Hauptversammlung nutzen. Das Formular kann zudem unter den oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 genannten Anmeldeadressen postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder eines diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgers können Besonderheiten gelten. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein diesen nach § 135 AktG gleichgestellter Rechtsträger darf das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber er aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, nur aufgrund einer Ermächtigung des/der jeweiligen Aktionärs/in ausüben.

Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung und Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung per Post an die oben (Abschnitt C) Ziffer 2) angegebene Adresse bis zum 5. Mai 2025 (24.00 Uhr) eingehend übermittelt werden, sofern eine Anmeldung zur Hauptversammlung rechtzeitig gemäß Abschnitt C) Ziffer 2 erfolgt ist. Später per Post eingehende Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden nicht berücksichtigt.

Aktionärinnen und Aktionäre können zudem - auch über den 5. Mai 2025 (24.00 Uhr) hinaus - über die oben (Abschnitt C) Ziffer 2) angegebene Internetadresse unter Nutzung des Online-Service oder per E-Mail Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder Intermediäre erteilen. Bevollmächtigungen und Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung und Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über den Online-Service oder per E-Mail an

hv-service.dlh@adeus.de

noch bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt übermittelt, widerrufen oder geändert werden und, soweit die Vollmachten nicht die Stimmrechtsausübung betreffen, noch bis zum Ende der Hauptversammlung.

b)

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den oben unter Abschnitt C) Ziffer 2 genannten Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft an die oben (Abschnitt C) Ziffer 2) angegebenen Adressen übermittelt werden. Das Anmeldeformular für die Hauptversammlung können die Aktionärinnen und Aktionäre auch zur Briefwahl nutzen. Dieses Formular wird den im Aktienregister ordnungsgemäß eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesendet. Das Formular kann zudem unter den oben (Abschnitt C) Ziffer 2) genannten Adressen postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

Briefwahlstimmen können vor der Hauptversammlung per Post an die oben (Abschnitt C) Ziffer 2) angegebene Adresse bis zum 5. Mai 2025 (24.00 Uhr) eingehend übermittelt werden, sofern eine Anmeldung zur Hauptversammlung rechtzeitig gemäß Abschnitt C) Ziffer 2 erfolgt ist. Später per Post eingehende Briefwahlstimmen werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus haben rechtzeitig angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre - auch über den 5. Mai 2025 (24.00 Uhr) hinaus - bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit zur Abgabe und Änderung von Briefwahlstimmen unter Nutzung des Online-Service oder per E-Mail an

hv-service.dlh@adeus.de

Eine Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung über den Online-Service genießt Vorrang gegenüber einer eventuellen anderweitigen Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs, es sei denn, dass aus der außerhalb des Online-Service und zeitlich nachfolgend abgegebenen Erklärung eindeutig hervorgeht, dass diese gegenüber der über den Online-Service abgegebenen Erklärung Vorrang haben soll. Bei mehreren form- und fristgerechten Erklärungen außerhalb des Online-Service genießt die zeitlich zuletzt zugegangene Vorrang gegenüber vorher eingegangenen Erklärungen.

4.

Hinweise zum Datenschutz

Um Aktionärinnen und Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Internetseite

www.lufthansagroup.com/de/service/datenschutz.html

zum Abruf zur Verfügung.

5.

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000 (Letzteres entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 5. April 2025 (24.00 Uhr) eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, für ein solches Verlangen die nachfolgenden Kontaktdaten zu verwenden:

Post (Schriftform):

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
- Vorstand -
z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW
Lufthansa Aviation Center
Airportring
60546 Frankfurt

oder E-Mail (unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionärinnen und Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur):

hv-service@dlh.de

Die Antragstellenden haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes der Antragstellenden im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

bekanntgemacht und den Aktionärinnen und Aktionären mitgeteilt.

b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre können der Gesellschaft bis spätestens 21. April 2025 (24.00 Uhr) (eingehend) unter Angabe ihres Namens Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie unter Angabe ihres Namens Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten:

Post:

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
- Vorstand -
z. Hd. Investor Relations (HV) FRA CW
Lufthansa Aviation Center
Airportring
60546 Frankfurt

oder E-Mail:

hv-service@dlh.de

Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionären das Stimmrecht ausüben. Sofern der Antragstellende nicht im Aktienregister als Aktionär/in der Gesellschaft eingetragen ist und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

c)

Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen bedürfen der Textform und sind ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:

hv-service@dlh.de

Die Stellungnahmen müssen spätestens bis zum 30. April 2025 (24.00 Uhr) bei der genannten Adresse eingehen und sollten im Umfang auf ein angemessenes Maß begrenzt sein, um den anderen Aktionärinnen und Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen.

Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Einreichenden, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter bis spätestens 1. Mai 2025 (24.00 Uhr) im Online-Service veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Online-Service veröffentlicht. In einer Stellungnahme enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären.

Die Gesellschaft behält sich vor, insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache nicht zu veröffentlichen.

d)

Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

In der Hauptversammlung können die Aktionärinnen und Aktionäre oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftsverweigerungsrechte sind in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführt.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht jedem elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär in der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG und Nachfragerecht nach § 131 Abs. 1d AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über den Online-Service ausgeübt werden kann. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist während der Hauptversammlung nicht vorgesehen.

Gemäß § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG ist eine Auskunft, die Aktionärinnen und Aktionären außerhalb der Hauptversammlung wegen ihrer Eigenschaft als Aktionär gegeben worden ist, jede/r andere/n Aktionär/in auf deren Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ein Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG von elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionärinnen und Aktionären ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service übermittelt werden kann.

Gemäß § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, denen eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass ihre Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ein Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG von elektronisch zur Hauptversammlung zugeschalteten Aktionärinnen und Aktionären ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service übermittelt werden kann.

e)

Rederecht

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter nach § 130a Abs. 5 AktG ein Rederecht im Wege der Videokommunikation.

Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über den Online-Service anzumelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG sowie Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär/in und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen nach § 130a Abs. 6 AktG zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter

www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

f)

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter haben gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8, 245 Nr. 1 AktG das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären.

Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über den Online-Service unter der Internetadresse

http://www.lufthansagroup.com/hv-service

erklärt werden.

6.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der Inhalt dieser Einberufung einschließlich der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (vgl. Abschnitt C) Ziffer 1) sowie die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die der Hauptversammlung unverzüglich zugänglich zu machenden Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG und Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG stehen unter der Internetadresse

www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

zum Abruf zur Verfügung. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse zugänglich gemacht.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft den wesentlichen Inhalt des Berichts des Vorstands vor der Hauptversammlung auf der Internetseite zugänglich machen.

7.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinberufung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ).

D)

Ergänzende Angaben zu den Tagesordnungspunkten

1.

Vergütungsbericht 2024

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht gibt detailliert und individualisiert Auskunft über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung sowie über die für das Geschäftsjahr 2024 zugesagte Zielvergütung. Der Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt und entspricht den Anforderungen des § 162 AktG sowie den relevanten Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IFRS).

2.

Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatinnen und Aufsichtsratskandidaten

Im Folgenden sind zu den Wahlvorschlägen gemäß Tagesordnungspunkt 7 Lebensläufe wiedergegeben, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten Auskunft geben. Ferner ist aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.

Erich Clementi
Rye (New York, USA)
* 05.12.1958
Nationalität: Italienisch, US-amerikanisch
Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE

Ausbildung

1982:

Magister der Betriebswirtschaftslehre an der Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck

Beruflicher Werdegang

1984 - 2019:

IBM, Verantwortung in verschiedenen Funktionen und Ländern in den Bereichen Vertrieb, Strategie, Produkt und Business Services

2009 - 2011:

Vice President Corporate Strategy IBM

2011 - 2015:

Senior Vice President, Leitung des größten IBM Geschäftsbereichs, IBM Global Technology Services, der sämtliche IT-Dienstleistungen der IBM weltweit produziert und vertreibt

2015 - 2017:

Senior Vice President Global Markets und Chairman IBM Europe, Übernahme der regionalen Verantwortung für das gesamte IBM Geschäft in Nordamerika und Europa

2017 - 2019:

Senior Vice President Global Integrated Accounts und Chairman IBM Europe

Seit 2016:

Mitglied des Aufsichtsrats E.ON SE (seit 05/2023 Vorsitz)

Seit 5.5.2020:

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Lufthansa AG, gewählt bis zur Hauptversammlung 2025

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

• E.ON SE (Vorsitz)1

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

• Keine

1 Börsennotierte Gesellschaft

Dr. Alexis von Hoensbroech
Calgary, Kanada
* 03.10.1970
Nationalität: Deutsch
Chief Executive Officer WestJet Airlines

Ausbildung

1995 - 1999

Promotion, Max-Planck-Institut für Radioastronomie, Bonn

1990 - 1995

Studium der Physik, Universität Bonn

Beruflicher Werdegang

1999 - 2005:

Projektleiter Boston Consulting Group, München und Tokyo

2005 - 2009:

Leiter Strategie & Beteiligungen, Lufthansa Passage, Frankfurt

2009 - 2010:

Projektleiter Integrationsmanagement, Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt

2010 - 2014:

Leiter Commercial Hub Frankfurt, Lufthansa Passage, Frankfurt

2014 - 2018:

Vorstand Produkt und Vertrieb Lufthansa Cargo AG, Frankfurt

2018 - 2021:

Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand Austrian Airlines AG, Wien

Seit 2022:

Chief Executive Officer WestJet Airlines, Calgary

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

• Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

• Keine

Dr. Astrid Stange
Witten
*27.12.1965
Nationalität: Deutsch
Vorstandsvorsitzende ELEMENT Insurance AG

Ausbildung

1984 - 1989:

Studium der Wirtschaftswissenschaften, Ruhr Universität Bochum

1993:

Promotion, Technischen Universität Braunschweig (Dr. rer. pol.)

Beruflicher Werdegang

1990 - 1993:

Forschungsassistentin, Technischen Universität Braunschweig

1993 - 1995:

Assistentin des CFO Verlage/Buchclubs DACH/CEE, Bertelsmann Buch AG

1995 - 1998:

Leiterin Direktmarketing Services DACH, Bertelsmann Buchclub Deutschland

1998 - 2014:

Senior Partner and Managing Director, The Boston Consulting Group GmbH

2014 - 2017:

Vorstand Strategie, Human Resources, Organisation und Kundenmanagement, AXA Versicherung AG

2017 - 2021:

Group Chief Operating Officer, Member of the Management Committee, AXA SA

2018 - 2021:

CEO AXA Group Operations SAS

Seit 2022:

Vorstandsvorsitzende ELEMENT Insurance AG

Seit 5.5.2020:

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Lufthansa AG, gewählt bis zur Hauptversammlung 2025

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

• Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

• Sampo plc, Finnland1

• Moody’s Investors Service Ltd., Vereinigtes Königreich

1 Börsennotierte Gesellschaft

Angela Titzrath
Hamburg
* 30.04.1966
Nationalität: Deutsch
Vorstandsvorsitzende Hamburger Hafen und Logistik AG

Ausbildung

1986-1991:

Studium der Wirtschaftswissenschaften und Romanischen Philologie, Ruhr Universität Bochum, Perugia (Italien) und Coimbra (Portugal)

Beruflicher Werdegang

1991 - 1994:

Leiterin Operatives und Strategisches Controlling, Mercedes-Benz Rom

1994 - 1995:

Assistentin des Vorstands für Finanzen und Assekuranz, Leiterin interne und externe Kommunikation, Debis AG

1996 - 1999:

CEO der Mercedes-Benz Credit of Canada, Toronto, Mitglied der Geschäftsführung der Mercedes-Benz Credit Corporation, USA

1999 - 2000:

Europageschäftsführerin, Daimler Chrysler Bank

2000 - 2002:

Bereichsleitung Konzernstrategie, Daimler Chrysler AG

2002 - 2005:

Mitglied der Unternehmensleitung des Produktionswerkes Mercedes-Benz, Spanien

2005 - 2011:

Vice President Executive Management Development, Daimler AG

2011 - 2012:

Mitglied der Geschäftsführung, Vorstand Vertrieb, Geschäftsbereich Busse, Daimler AG

2012 - 2014:

Mitglied des Vorstands, Personal und Arbeitsdirektorin, Deutsche Post AG

2014 - 2016:

Unternehmensberaterin für Beteiligungen und Start-ups

Seit 2016:

Mitglied des Vorstands Hamburger Hafen und Logistik AG, seit 2017 Vorstandsvorsitzende

Seit 2.9.2020:

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Lufthansa AG, gewählt bis zur Hauptversammlung 2025

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

• Evonik Industries AG1

• Talanx AG1

• HDI V.a.G.

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

• Metrans a.s., Tschechien2

1 Börsennotierte Gesellschaft

2 Sonstiges Konzernmandat

Köln, im März 2025

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

Der Vorstand


27.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

Venloer Straße 151-153

50672 Köln

Deutschland

E-Mail:

hv-service@dlh.de

Internet:

https://www.lufthansagroup.com/hauptversammlung

Ende der Mitteilung

EQS News-Service


2107844 27.03.2025 CET/CEST

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