EQS-HV: AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
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EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
23.05.2025 / 07:29 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Sitz: Wien, FN 352889 f, ISIN: AT0000A325L0
(die „Gesellschaft“ oder „AUSTRIACARD“)
EINBERUFUNG
der
15. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der
AUSTRIACARD HOLDINGS AG
eingetragen zu FN 352889 f im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien
welche am Dienstag, dem 24. Juni 2025, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),
in der Säulenhalle der Wiener Börse, Wallnerstraße 8, 1010 Wien, Österreich,
stattfinden wird,
wie folgt:
1. Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
- Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates.
- Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands:
- zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss);
- gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien auch eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen zum Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre; und
- das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital 2025) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, einschließlich der Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß Punkt 4.9 der Satzung unter entsprechender Änderung von Punkt 4.9 der Satzung.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
2. Bereitstellung von Informationen
Insbesondere die folgenden Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab dem 3. Juni 2025 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (https://www.austriacard.com/agm/) abrufbar sein:
- Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024;
- Konsolidierter Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2024;
- Konsolidierter nicht-finanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2024;
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
- Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024;
- Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11;
- Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 5;
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9;
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10;
- Satzung in der vorgeschlagenen geänderten Fassung samt Vergleich zur bisherigen Fassung zu Tagesordnungspunkt 10;
- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 11;
- die Formulare für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht gemäß § 114 AktG;
- Muster für Depotbestätigung;
- Informationen betreffend die Datenverarbeitung im Zuge dieser Hauptversammlung; und
- diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
3.1. Stichtag (Record Date)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Rechte der Aktionär:innen, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am 14. Juni 2025, Tagesende (24:00 Uhr Wiener Zeit) („Nachweisstichtag“).
Nur Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär:innen sind und dies der Gesellschaft nachweisen können, sind zur Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung berechtigt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.
Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 18. Juni 2025 (einlangend), gemäß Punkt 8.3.4 der Satzung der Gesellschaft über einen der folgenden Kommunikationswege bzw an eine der folgenden Adressen zu übermitteln:
Per Fax:
+43 (0) 1 8900 500 50
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A325L0 im Text angeben)
Per E-Mail:
anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)
Per Post/Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Österreich
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen nur dann wirksam erfolgen kann, wenn der Gesellschaft eine Depotbestätigung fristgerecht zugeht.
3.2. Depotbestätigung
Die Depotbestätigung ist von (i) einem depotführenden Kreditinstitut, (ii) einem depotführenden Finanzdienstleister, oder (iii) einem Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt, jeweils mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Informationen über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
- Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen bzw. bei juristischen Personen Bezeichnung des Handelsregisters und Registernummer, mit der die juristische Person in ihrem Heimatstaat eingetragen ist,
- Angaben zu den Aktien: Anzahl der von dem:der Aktionär:in gehaltenen Aktien, ISIN AT0000A325L0 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer oder sonstige Bezeichnung des Wertpapierkontos, und
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
4. Ernennung eines:einer Stimmrechtsvertreter:in und das anzuwendende Verfahren
Jede:r Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, kann eine:n Stimmrechtsvertreter:in bestellen, welche:r im Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und die gleichen Rechte hat wie der:die vertretene Aktionär:in. Die Vollmacht muss an eine bestimmte Person (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) erteilt werden. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Personen, die als Bevollmächtigte bestellt werden können. Gemäß Punkt 8.5.3 der Satzung der AUSTRIACARD HOLDINGS AG müssen Vollmachten zumindest in Textform erteilt werden. Auch der Widerruf einer erteilten Vollmacht bedarf zumindest der Textform. Die Vollmachtsformulare und die Formulare für den Widerruf einer erteilten Vollmacht müssen bei der Gesellschaft eingehen und aufbewahrt werden.
Die Vollmachten sollten im Sinne der ordentlichen Vorbereitung der Hauptversammlung spätestens bis zum 20. Juni 2025, 16:00 Uhr (Ortszeit Wien) über einen der folgenden Kommunikationswege bzw an eine der folgenden Adressen übermittelt werden.
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist;
per Post/Kurier: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Österreich
Hat ein:e Aktionär:in eine Vollmacht an ein depotführendes Kreditinstitut, einen depotführenden Finanzdienstleister, oder einen Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt (§ 10a AktG), erteilt, genügt neben der Depotbestätigung die Bestätigung dieses Instituts, dass eine solche Vollmacht erteilt wurde. Die Bestätigung kann auch vom depotführenden Kreditinstitut, depotführenden Finanzdienstleister oder Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt, über SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599 und ISIN AT0000A325L0 bitte unbedingt im Text angeben) übermittelt werden.
Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass auch im Falle der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie unter Punkt 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) beschrieben, erfüllt werden müssen.
4.1. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service und im Sinne unserer Corporate Governance steht den Aktionär:innen Herr Florian Beckermann, c/o Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Herr Florian Beckermann ist per E-Mail (beckermann.austriacard@hauptversammlung.at) erreichbar. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend sein und während der Hauptversammlung über die E-Mail- Adresse beckermann.austriacard@hauptversammlung.at erreichbar sein. Die Kosten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters werden zur Gänze von der AUSTRIACARD HOLDINGS AG getragen. Alle anderen Kosten, insbesondere eigene Bankgebühren für die Depotbestätigung oder Portokosten, sind von den Aktionär:innen zu tragen.
Auch im Falle der Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters hat der:die Aktionär:in eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft unter https://www.austriacard.com/hauptversammlung/ bereitgestellten Formular ist Herr Florian Beckermann in Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann von dem:der Aktionär:in an Herrn Florian Beckermann, IVA, c/o HV- Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich, oder per E-Mail an beckermann.austriacard@hauptversammlung.at zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung einlangen muss, ersuchen wir, die Dauer der Übermittlung zu berücksichtigen. Der:die Aktionär:in kann Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:eine von Herrn Beckermann bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat.
Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Wird (etwa zu einzelnen Tagesordnungspunkten) keine Weisung oder eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschlussvorschlag) erteilt, wird sich Herr Florian Beckermann insoweit der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede einzelne Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Das Formular zur Erteilung von Vollmacht, das Formular für den Widerruf der Vollmachtserteilung sowie das Formular zur Erteilung von Vollmacht an Herrn Florian Beckermann und ein Formular zur Erteilung von Weisungen sind ab dem 3. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.austriacard.com/hauptversammlung/ abrufbar.
Aktionär:innen, die eine Vollmacht erteilt haben, können ihre Rechte in der Hauptversammlung dennoch ausüben. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf aller zuvor erteilten Stimmrechtsvollmachten.
5. Hinweise zu den Rechten der Aktionär:innen
5.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionär:innen (§ 109 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt ist ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beizulegen.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass der:die Aktionär:in seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 3. Juni 2025, in Schriftform an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.
5.2. Beschlussvorschläge der Aktionär:innen (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.austriacard.com) zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 12. Juni 2025, (i) an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, (ii) per Telefax an +43 (0) 1 8900 500 50, oder (iii) als eingescannter Anhang, z.B. PDF, zu einem E-Mail an die E-Mail-Adresse anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.
Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der Gesellschaft in Textform spätestens bis 12. Juni 2025 zugehen müssen und von der Gesellschaft spätestens am 16. Juni 2025 nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft www.austriacard.com zugänglich gemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
5.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Gemäß § 118 AktG ist jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme gemäß Punkt 3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) dieser Einberufung.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, somit mindestens seit Beginn des 17. Juni 2025, durchgehend zugänglich war und diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der ordentlichen Hauptversammlung, somit mindestens bis zum 24. Juli 2025, auf der Internetseite zugänglich bleiben.
Der Zeitpunkt, bis zu dem die Aktionär:innen ihr Informationsrecht ausüben können, wird vom Vorsitzenden im Verlauf der Hauptversammlung festgelegt.
Es wird gebeten, Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at zu übermitteln, so dass die Fragen bis spätestens 20. Juni 2025 bei der Gesellschaft einlangen.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 36.353.868 und ist in 36.353.868 nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über 448.799 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zu. Es besteht nur eine Aktiengattung.
7. Informationen zum Datenschutz
Für weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung konsultieren Sie bitte das Informationsblatt auf der Internetseite https://www.austriacard.com/hauptversammlung.
Wien, im Mai 2025
Der Vorstand
23.05.2025 CET/CEST
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
E-Mail:
marketing@austriacard.com
Internet:
https://www.austriacard.com/
ISIN:
AT0000A325L0
WKN:
A3D5BK
Börsen:
Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung
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2144054 23.05.2025 CET/CEST
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