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15:05 Uhr, 27.03.2025

EQS-HV: Alzchem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2025 in Trostberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Alzchem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2025 in Trostberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

27.03.2025 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Alzchem Group AG Trostberg ISIN: DE000A2YNT30
WKN: A2YNT3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Kennung des Ereignisses: ACT052025oHV) Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, den 8. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird gemäß § 118a AktG i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in Form der virtuellen Hauptversammlung abgehalten.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Kantinengebäude am Sitz der Gesellschaft in der Dr.-Albert-Frank-Straße 32 in 83308 Trostberg. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Teil I: Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Alzchem Group AG und den Konzern, jeweils zum 31. Dezember 2024, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB, ferner die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung. Die Unterlagen sind, gemeinsam mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Alzchem Group AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 113.023.833,83 wie folgt zu verwenden:

(i)

Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 18.190.380,60, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 1,80 für jede dividendenberechtigte Stückaktie;

(ii)

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 94.833.453,23.

Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 70.568 eigenen - und damit nicht dividendenberechtigten - Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,80 je dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend angepassten Gesamtausschüttungsbetrag und Gewinnvortrag vorsieht.

Die Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am Dienstag, 13. Mai 2025.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, sofern die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) eine Bestellung durch die Hauptversammlung verlangt, zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. Der Beschluss bleibt damit wirkungslos, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz entweder nicht in Kraft tritt oder für den Nachhaltigkeitsbericht 2025 keine Notwendigkeit der Bestellung eines Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden; der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht nebst dem Vermerk über seine Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 102 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Alzchem Group AG mit der Beendigung der Hauptversammlung 2025. Zur Besetzung der frei werdenden Aufsichtsratsposten ist daher eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. den §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG aus vier, sämtlich von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat hat in Erfüllung der Vorgaben des § 111 Abs. 5 AktG durch Beschluss vom 26. Februar 2025 festgelegt, dass der neu zu wählende Aufsichtsrat zu mindestens 25% mit Frauen besetzt sein muss. Der der Hauptversammlung unterbreitete Wahlvorschlag des Aufsichtsrats erfüllt diese Vorgaben.

Die vom Aufsichtsrat gemachten Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die von ihm gem. Empf. C.1 DCGK beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Kompetenzprofil und Zielekatalog des Aufsichtsrats werden in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB dargestellt, die Teil der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen ist.

Bei den Wahlen soll von der in § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere als die gesetzliche Regel-Amtszeit von fünf Jahren zu bestellen. Hiermit soll den Anforderungen einer modernen Corporate Governance Rechnung getragen werden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2025 im Wege der Einzelwahl als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, und zwar die Herren Markus Zöllner und Steve Röper für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt und Frau Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer und Herrn Dr. Caspar v. Schnurbein für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt:

a)

Markus Zöllner

München

Ausgeübter Beruf: Selbständiger Unternehmer; Geschäftsführer der four two na GmbH, München

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

-

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Anttila Oy, Finnland.

b)

Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer

Metten

Ausgeübter Beruf: Professorin Accounting und Tax, Technische Hochschule Deggendorf; Steuerberaterin, Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Landshut

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

keine

c)

Dr. Caspar Frhr. von Schnurbein

Ettelried

Ausgeübter Beruf: Selbständiger Rechtsanwalt, Ettelried

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

-

Mitglied des Aufsichtsrats Berenice Holding AG

Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

keine

d)

Steve Röper

München

Ausgeübter Beruf: Selbständiger Rechtsanwalt, München

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

Mitgliedschaft in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Mitglied des Verwaltungsrats der Anttila Oy, Finnland.

Zu Empfehlung („Empf.“) C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) wird erklärt, dass Herr Markus Zöllner indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit dem Vertreter eines Hauptaktionärs steht im Einklang mit Empf. C.6 DCGK, nach der bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auch die Eigentümerstruktur der Gesellschaft zu berücksichtigen ist.

Im Übrigen bestehen zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär persönliche oder geschäftliche Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne sind solche Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die vorgeschlagenen Kandidaten auch als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht.

Die ausführlichen Lebensläufe der Kandidaten finden Sie in Teil III.1 sowie im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

Für den Fall seiner Wahl ist beabsichtigt, Herrn Markus Zöllner für die Zeit bis zum Ablauf seines Aufsichtsratsmandats als Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen.

9.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

§ 120a Abs. 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19. März 2025 eine Reihe technisch gebotener Änderungen an dem von der Hauptversammlung zuletzt am 11. Mai 2023 gebilligten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Dabei ging es u.a. um die Anforderungen an die von den Vorstandsmitgliedern zu erwerbenden und während ihrer Amtsdauer zu haltenden Pflichtaktien sowie die Modalitäten zur Berechnung der Maximalvergütung. Darüber hinaus ist die Maximalvergütung auf ein marktangemessenes Niveau angehoben worden. Das neue Vergütungssystem soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 19. März 2025 beschlossene Vorstandsvergütungssystem gemäß § 120a Abs. 1 AktG zu billigen.

Das zur Billigung vorgeschlagene Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich.

10.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Einen solchen Beschluss hat die Hauptversammlung der Gesellschaft zuletzt am 12. Mai 2021 gefasst, weshalb turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Die Beschlussfassung ist aber auch deshalb erforderlich, weil Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung sind, dass die aktuelle Vergütung in ihrer Höhe nicht mehr marktgerecht ist.

Die aktuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus dem Vergütungssystem, das in § 14 der Satzung der Gesellschaft konkretisiert wird. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in seinen Ausschüssen abhängt. Variable Vergütungselemente sind im Vergütungssystem des Aufsichtsrats nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Sitzungsgeld. An diesem grundsätzlichen Konzept soll auch in Zukunft festgehalten werden. Jedoch schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Vergütung insgesamt auf ein höheres Niveau zu heben. Das ist in erster Linie das Ergebnis der wachsenden Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder eines kontinuierlich wachsenden Unternehmens, aber auch eines Vergleichs mit anderen international tätigen SDAX-Unternehmen. Damit wird der gesetzlichen Anforderung Genüge getan, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen soll. Bei alldem handelt es sich um die erste Anhebung der Aufsichtsratsvergütung seit dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a.

§ 14 Abs. 1, 2 und 5 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

§ 14 Vergütung

(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 70.000,00, sein Stellvertreter EUR 45.000,00.

(2)

Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss werden zusätzlich zu den Beträgen nach Abs. (1) EUR 10.000,00 gezahlt, für den Ausschussvorsitz EUR 15.000,00. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss in dem Geschäftsjahr mindestens zweimal in Sitzungen (§ 10) getagt und das Ausschussmitglied daran teilgenommen hat.

(...)

(5)

Die Vergütungsregelungen in den vorstehenden Absätzen gelten mit Wirkung ab dem am 1. Januar 2025 beginnenden Geschäftsjahr.

Die übrigen Absätze des § 14 der Satzung bleiben unverändert fortbestehen.

b.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem neu gefassten § 14 der Satzung, einschließlich des ihr zugrundeliegenden Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wird gebilligt.

Der vollständige § 14 der Satzung (in seiner bisherigen und der vorgeschlagenen Neufassung) sowie das in seiner Struktur grundsätzlich unveränderte und nur hinsichtlich der Vergütungshöhe an die Neufassung angepasste Vergütungssystem sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich.

Teil II: Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.176.335 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Von den genannten 10.176.335 Aktien hält die Gesellschaft derzeit 70.568 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.

2.

Virtuelle Hauptversammlung; Ort der Hauptversammlung; elektronische Zuschaltung

Auf der Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 1 der Satzung hat der Vorstand beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Kantinengebäude am Sitz der Gesellschaft in der Dr.-Albert-Frank-Straße 32 in 83308 Trostberg.

Aufgrund ihrer virtuellen Form wird die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) an dem vorstehend genannten Ort abgehalten. Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten findet stattdessen eine Live-Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

statt. Die für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt („HV-Ticket“). Bei Nutzung des passwortgeschützten Internetservice und Anklicken des Buttons „Betreten der Hauptversammlung“ während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 8. Mai 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigte elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung „zugeschaltet“. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sowie individuell zugelassene Gäste können die Hauptversammlung - oder auch nur Teile davon - nicht im Internet verfolgen.

3.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte; Anmeldeverfahren; Nachweisstichtag

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu ihr) und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierfür rechtzeitig unter Beifügung eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Anerkannt wird auch der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut gemäß § 123 Abs. 4 AktG (in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 1. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Alzchem Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang der Anmeldung entscheidend.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, also auf Mittwoch, den 16. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), zu beziehen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht, nicht mit dem richtigen Inhalt oder nicht in der gehörigen Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen; sie muss dies jedoch nicht tun, soweit sie den Nachweis - unter Wahrung der Gleichbehandlung der Aktionäre - sachlich für ausreichend erachtet.

Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Veräußerungssperre einher; unsere Aktionäre sind daher auch nach der Anmeldung zur Hauptversammlung oder dem Verstreichen des Nachweisstichtags berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das Teilnahme- und Stimmrecht bereits angemeldeter Aktionäre keine Bedeutung; das Gleiche gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär werden, stehen die mit den erworbenen Aktien verbundenen Teilnahme- und Stimmrechte im Hinblick auf die Hauptversammlung 2025 nicht zu. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Erwerbers durch den teilnahmeberechtigten Aktionär bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung; hierfür ist vielmehr der Depotbestand am Tag der Hauptversammlung maßgebend.

Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden dem Aktionär bzw. dem von ihm benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

übersandt („HV-Ticket“). Über den Internetservice kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Zeiträume nicht nur die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sondern unter anderem auch seine Briefwahlstimme elektronisch abgeben, ändern oder widerrufen, Vollmacht und ggf. Weisung, auch an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen, ändern oder widerrufen, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung abgeben und ansehen, über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden (der das Recht einschließt, Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu machen, Auskunft zu verlangen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen), Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 4 AktG stellen und unbeantwortete Fragen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll geben. Über den passwortgeschützten Internetservice können die zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter vor der ersten Abstimmung der Hauptversammlung ferner das Teilnehmerverzeichnis einsehen.

Um den rechtzeitigen Erhalt ihres HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zu sorgen.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung

a.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. Hierfür können sie ihre Stimme vor (beginnend mit dem 17. April 2025) und während der Hauptversammlung bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abgeben, ändern oder widerrufen. Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang des jeweiligen Votums entscheidend.

b.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können hiermit auch einen hierzu bereiten Bevollmächtigten, z.B. ihre depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, betrauen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen, in Ziff. 3 näher beschriebenen Anmeldung zur Hauptversammlung (einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes). Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.

Vollmachten können (i) elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

oder (ii) in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem zu Bevollmächtigenden (in diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.

Die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung können

-

bis spätestens Mittwoch, den 7. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse

Alzchem Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: alzchem@linkmarketservices.eu

sowie

-

vor (beginnend mit dem 17. April 2025) und während der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter bzw. - soweit eine Stimmrechtsvollmacht erteilt werden soll - bis zur Schließung der Abstimmungen über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

erfolgen. Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang der Bevollmächtigung bzw. des Nachweises entscheidend.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, also z.B. Kreditinstituten oder - soweit sie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind - Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Stimmabgabe durch den Bevollmächtigten erfolgt gemäß den unter a. beschriebenen Formen und Fristen; die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass er die entsprechenden Zugangsdaten („HV-Ticket“) erhält. Statt selbst die Stimme abzugeben, kann der Bevollmächtigte auch einen Dritten, wie z.B. den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (unten e.), unterbevollmächtigen.

c.

Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b. zu deren Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend.

d.

Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit dem HV-Ticket übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abrufbar. Zur vereinfachten Abwicklung werden die Aktionäre gebeten, Vollmacht vorzugsweise über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.

e.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diejenigen, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien ebenfalls gemäß den unter Ziff. 3 genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, gemäß den ihnen von dem vollmachtgebenden Aktionär erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine eindeutige Weisung werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht zu den betreffenden Gegenständen nicht ausüben.

Vollmacht und Weisungen angemeldeter Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft

-

unter der oben b. angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Mittwoch, den 7. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), oder

-

vor (beginnend mit dem 17. April 2025) und während der Hauptversammlung bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugehen; entsprechendes gilt für die Änderung und den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der Zugang der Erklärung unter der jeweiligen Adresse.

Für die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die nicht über den passwortgeschützten Internetservice vorgenommen wird, bitten wir Sie, das Ihnen mit dem HV-Ticket übersandte Formular zu verwenden. Es wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auf Verlangen auch jederzeit zugesandt und ist außerdem im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass die Einschaltung der Stimmrechtsvertreter ausschließlich zum Zweck der Abstimmung erfolgt, d.h. ihre Beauftragung zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zur Antrag- und Fragenstellung, zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zur Einlegung von Widersprüchen ausgeschlossen ist.

5.

Rechte der Aktionäre: (Gegen-) Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht, Widerspruch

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 50.000 Alzchem-Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Darüber hinaus kann die Hauptversammlung auf Antrag nach §§ 87 Abs. 4, 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, den 7. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, und zwar bevorzugt an folgende Adresse:

Alzchem Group AG
- Der Vorstand -
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang des Antrags entscheidend. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden gemäß § 124a Satz 2 AktG außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG

(i) Aktionäre können außerdem Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen.

Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung gemäß § 126 Abs. 1 AktG von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail an

Alzchem Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu

zu senden. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 23. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), auf den genannten Kommunikationswegen eingegangenen Gegenanträge werden im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

unter Nennung des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung seines Antrags und einer möglichen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Für die Fristwahrung ist nicht die Absendung, sondern der Zugang des Gegenantrags entscheidend.

Unter bestimmten, in § 126 Abs. 2 AktG im Einzelnen genannten Umständen muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung des Gegenantrags muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge, die nach den vorstehenden Ausführungen zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sie werden demgemäß vom Versammlungsleiter bekanntgegeben und für den Verlauf der Hauptversammlung berücksichtigt, auch wenn sie dort nicht noch einmal gestellt werden. Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht zu diesen Anträgen bereits nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung ausüben (siehe oben 3. „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte; Anmeldeverfahren; Nachweisstichtag“). Sofern der den Gegenantrag stellende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss sein Antrag dort jedoch nicht behandelt werden; die hierzu etwa abgegebenen Stimmen gehen damit ins Leere.

Nicht bis zu dem vorgenannten Termin eingegangene - und damit weder vorab zugänglich zu machende noch als gestellt geltende - Gegenanträge müssen während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (unten d.), gestellt werden, um wirksam zu sein.

(ii) Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Absätze, einschließlich der Angaben zur Adressierung, der Berücksichtigung in der Hauptversammlung und der Abstimmung über sie, sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie - beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - seine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

(iii) Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt von den vorstehend geschilderten Rechten der Aktionäre nach §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung in einem solchen Fall mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich die Gegenanträge oder Wahlvorschläge insoweit erledigt.

c.

Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1-4 Aktiengesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung eine oder mehrere Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 130a Abs. 1-4 AktG bei der Gesellschaft einzureichen. Dies kann bis fünf Tage vor der Versammlung, also bis spätestens Freitag, den 2. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), erfolgen, und zwar ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte unter Nennung des Namens und Wohnorts bzw. Sitzes des die Stellungnahme einreichenden Aktionärs bzw. Bevollmächtigten bis spätestens Samstag, den 3. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich gemacht, soweit davon nicht nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG ausnahmsweise abgesehen werden darf. Mit dem Einreichen der Stellungnahme erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter mit einer solchen Zugänglichmachung einverstanden.

Stellungnahmen sind gemäß dem im passwortgeschützten Internetservice dafür jeweils vorgesehenen Verfahren

-

in Textform im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB und/oder

-

als Video in den Dateiformaten MPEG-4 oder MOV mit einer Dateigröße von maximal 1 GB

einzureichen.

Eine Vorab-Einreichung von Fragen (§ 131 Abs. 1a AktG) ist im Wege der vorbeschriebenen Stellungnahmen nicht möglich. Dennoch in den Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.

Das Gleiche gilt für die in Stellungnahmen etwa enthaltenen Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. Für die Wahrnehmung dieser Rechte müssen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten stattdessen die in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Möglichkeiten nutzen.

d.

Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG

(i) Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Zur Ausübung des Rederechts müssen die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag über den im passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

eingerichteten, am Tag der Hauptversammlung ab 9:00 Uhr (MESZ) geöffneten virtuellen Wortmeldetisch anmelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Das Rederecht umfasst auch das Recht, Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu machen (oben b.), Auskunft zu verlangen (unten e.) sowie Widerspruch einzulegen (unten f.). Das Recht des Versammlungsleiters, die Rede- (und Frage-) Zeit nach § 20 Abs. 3 der Satzung angemessen zu beschränken, bleibt davon unberührt.

(ii) Die Hauptversammlung, einschließlich der Videokommunikation über den virtuellen Wortmeldetisch, wird im passwortgeschützten Internetservice über das System „MeetingBase“ von Better Orange IR & HV AG abgewickelt. Zur Nutzung dieses Systems sind von Seiten der Versammlungsteilnehmer, die von ihrem Rederecht Gebrauch machen wollen, bestimmte technische Voraussetzungen einzuhalten:

-

Sie benötigen für die Zuschaltung entweder ein nicht-mobiles Endgerät (z.B. PC, Notebook, Laptop) mit dem installierten Browser Chrome (ab Version 89), Edge (ab Version 88) oder Safari (ab Version 13.1) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet).

-

Mobile Endgeräte mit ANDROID-Betriebssystem benötigen als installierten Browser Chrome (ab Version 89); mobile Endgeräte mit iOS-Betriebssystem benötigen als installierten Browser Safari (ab Version 13.1).

-

Auf allen verwendeten Endgeräten müssen eine Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung stehen, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich.

Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im passwortgeschützten Internetservice für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

e.

Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG

Jedem Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Außerdem besteht in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten (§ 131 Abs. 1d AktG).

Der Versammlungsleiter beabsichtigt festzulegen, dass das Auskunftsrecht ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (oben d.), ausgeübt werden darf.

Über die vorstehenden Ausführungen hinaus besteht für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die Möglichkeit zu verlangen, dass die einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär außerhalb der Hauptversammlung gegebene Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ebenfalls gegeben wird, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist (§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG).

Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG in der Hauptversammlung außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (oben d.), auch im Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren übermitteln können.

Ein anderweitiges Auskunftsrecht ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

f.

Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

Die zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können ab der Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abgegeben werden. Der beurkundende Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme solcher Widersprüche über den Internetservice ermächtigt und erhält diese anschließend von ihr.

Darüber hinaus haben zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auch im Rahmen ihres Rederechts (oben d.) die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären.

Erläuterungen zu den vorstehenden Rechten der Aktionäre sind auch im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abrufbar.

6.

Informationen nach § 124a AktG; Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung, die der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen, wie zum Beispiel der Vergütungsbericht und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, sind im Internet unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich. Dort finden sich auch Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG. Unmittelbar nach der Hauptversammlung werden dort auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

7.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Alzchem Group AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte („HV-Ticket“) und Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zum Internetservice des Aktionärs sowie Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zum Internetservice des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht bereits von den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten selbst, insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank (Letztintermediär) sie an die Gesellschaft.

Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auch unter

www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

Gerne senden wir Ihnen diese auch per Post zu.

Teil III: Weitere Informationen zu den Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 8)

Markus Zöllner

Selbständiger Unternehmer,
Geschäftsführer der four two na GmbH, München

Persönliche Daten

Geburtsdatum

1968

Wohnort

München

Nationalität

Deutsch

Erstbestellung

2017

Bestellt bis

2025

Ausbildung

2000

MBA (WHU-Kellogg)

1993

Abschluss Studium Wirtschaftsingenieur (FH), Rosenheim

Beruflicher Werdegang

Seit 2004

Geschäftsführer four two na GmbH

2005 - 2007

Vorstandsmitglied Arques Industries AG

2003 - 2005

Geschäftsführer CFO Versatel Deutschland GmbH

2002 - 2003

Geschäftsführer Tesion Telekommunikation GmbH

2000 - 2002

Vice President Procurement Completel NV Paris

1996 - 2000

Manager Network Procurement VIAG Interkom GmbH

1994 - 1996

Projektingenieur Mannesmann Mobilfunk GmbH

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

-

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

-

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Anttila Oy, Finnland

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Aufgrund seiner langjährigen exekutiven Tätigkeit in diversen Beteiligungsunternehmen, u.a. als ehemaliger Vorstand eines börsennotieren MDAX-Unternehmens, verfügt Herr Zöllner über eine breit gefächerte operative Erfahrung in Unternehmen verschiedenster Branchen. Er verfügt ferner über eine umfangreiche Gremienerfahrung aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender in verschiedenen Unternehmen. Herr Zöllner kann eine umfassende Expertise in den Bereichen der Unternehmensführung, Strategieentwicklung, M&A und Restrukturierung in einer breiten Palette von Industriebereichen vorweisen.


Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer

Professorin Accounting und Tax, Technische Hochschule Deggendorf;
Steuerberaterin, Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Landshut

Persönliche Daten

Geburtsdatum

1967

Wohnort

Metten

Nationalität

Deutsch

Erstbestellung

2017

Bestellt bis

2025

Ausbildung

2009

Promotion im internationalen Steuerrecht, Wirtschaftsuniversität Bratislava/Slowakei

1994

Abschluss Studium der Betriebswirtschaftslehre, Rosenheim

Beruflicher Werdegang

Seit 2015

Steuerberaterin (freie Mitarbeit) bei Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Landshut

Seit 2024

Vizepräsidentin für Internationalisierung und Integration der Technischen Hochschule Deggendorf

2013 - 2023

Vorsitzende des Senats der Technischen Hochschule Deggendorf

Seit 2009

Professorin an der Technischen Hochschule Deggendorf

1994

Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kittl & Partner, Deggendorf

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

-

Keine

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Frau Prof. Dr. Heigl-Murauer verfügt über ausgewiesene Kenntnisse der nationalen Rechnungslegung (HGB), der IFR-Standards sowie des deutschen Steuerrechts. Sie weist eine 22-jährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Unternehmensumfeld als selbständige Steuerberaterin auf. Ihr fundiertes Wissen in diesen Aufgabengebieten bringt sie seit 2009 als Professorin in die Hochschullehre ein.


Dr. Caspar Frhr. von Schnurbein

Selbständiger Rechtsanwalt, Ettelried

Persönliche Daten

Geburtsdatum

1973

Wohnort

Ettelried

Nationalität

Deutsch

Erstbestellung

2017

Bestellt bis

2025

Ausbildung

2004

Promotion im Aktienrecht

2002

Abschluss Jurastudium (2. Staatsexamen), zuvor Studium in Würzburg, Coimbra (Portugal) und München

Beruflicher Werdegang

Seit 2023

Selbständiger Rechtsanwalt, Ettelried

2013 - 2023

General Counsel der LIVIA Corporate Development SE

2010 - 2012

General Counsel M&A des Private Equity Fonds bluO, Luxemburg

2003 - 2010

Gesellschaftsrechts- und M&A-Anwalt, München

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Berenice Holding AG

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

-

Keine

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Dr. v. Schnurbein ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt im internationalen Umfeld tätig. Er verfügt über breite Expertise im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Transaktionen. Als ehemaliger langjähriger Leiter der Rechtsabteilung einer internationalen Holding ist Herr Dr. v. Schnurbein mit den juristischen Aufgabenstellungen von Wirtschaftsunternehmen in besonderer Weise vertraut.


Steve Röper

Selbständiger Rechtsanwalt, München

Persönliche Daten

Geburtsdatum

1976

Wohnort

München

Nationalität

Deutsch

Erstbestellung

2017

Bestellt bis

2025

Ausbildung

2004

Abschluss Jurastudium (2. Staatsexamen), zuvor Studium in Rostock
und München

Beruflicher Werdegang

Seit 2013

Selbständiger Rechtsanwalt, München

2009 - 2013

Justitiar des Private Equity Fonds bluO, Luxemburg

2007 - 2009

Senior-Syndikusanwalt, KraussMaffei Gruppe, München

2004 - 2007

Rechtsanwalt, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Mitgliedschaft in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

-

Mitglied des Aufsichtsrats der Alzchem Trostberg GmbH

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

-

Mitglieder des Verwaltungsrats der Anttila Oy, Finnland

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Röper verfügt auf Grund seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Positionen über langjährige praktische Erfahrungen bei der Strukturierung und Umsetzung internationaler Projekte. Der Fokus seiner anwaltlichen Beratung lag und liegt dabei in den Bereichen M&A und allgemeines Unternehmensrecht.

Trostberg, im März 2025

Alzchem Group AG

Der Vorstand


27.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Alzchem Group AG

Dr.-Albert-Frank-Str. 32

83308 Trostberg

Deutschland

E-Mail:

info@alzchem.com

Internet:

https://www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

ISIN:

DE000A2YNT30

Ende der Mitteilung

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2107664 27.03.2025 CET/CEST

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