EQS-Adhoc: United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft mit Vodafone
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EQS-Ad-hoc: United Internet AG / Schlagwort(e): Vertrag
United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft mit Vodafone
02.08.2023 / 12:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft mit Vodafone
Montabaur, 2. August 2023. Die 1&1 Mobilfunk GmbH ("1&1 Mobilfunk"), eine Tochtergesellschaft der 1&1 AG und mittelbare Tochter der United Internet AG, hat heute mit der Vodafone GmbH ("Vodafone") einen verbindlichen Vorvertrag für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft geschlossen.
In dem bindenden Vorvertrag haben sich die Parteien zum schnellstmöglichen Abschluss einer finalen National Roaming Kooperation verpflichtet. Die National Roaming Kooperation wird die diskriminierungsfreie Bereitstellung von National Roaming Leistungen in noch nicht vom neuen 1&1 Mobilfunknetz versorgten Gebieten beinhalten und insbesondere Zugang zum 5G-Netz von Vodafone inklusive den Mobilfunkstandards 2G und 4G sowie künftige Mobilfunkstandards und -technologien umfassen.
Das Startdatum für die National Roaming Leistungen von Vodafone wird ein Jahr nach Abschluss der finalen National Roaming Kooperation liegen, spätestens jedoch am 1. Oktober 2024. Die Grundlaufzeit der National Roaming Kooperation wird von da an fünf Jahre betragen. 1&1 Mobilfunk wird das Recht haben, die Laufzeit der National Roaming Kooperation bis zu zweimal um jeweils weitere fünf Jahre – also um bis zu weitere 10 Jahre – zu verlängern. An das Vertragsende schließt sich eine dreijährige Übergangszeit an.
Berechnungsbasis ist ein sogenanntes Kapazitätsmodell, bei dem 1&1 den von seinen Kunden jeweils prozentual genutzten Anteil des Vodafone-Netzes zu einem Festpreis je Prozentpunkt vergütet. Dieser Festpreis ändert sich von Zeit zu Zeit analog zur prozentualen Kostenentwicklung des Vodafone-Netzes. Die Konditionen orientieren sich somit an der zukünftigen Marktentwicklung und ermöglichen 1&1 dauerhaft wettbewerbsfähige Angebote.
Ab dem plangemäßen Start des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der neuartigen OpenRAN-Technologie Ende nächsten Monats werden auf dem Netz von 1&1 Kunden mit 4G Mobilfunktarifen zunächst mit flächendeckenden National Roaming Leistungen von Telefónica versorgt, bis die National Roaming Versorgung durch Vodafone bereitsteht. Ab dann können auf dem 1&1 Netz auch 5G Mobilfunktarife flächendeckend angeboten werden. In der Übergangszeit bis zur Bereitstellung des 5G National Roaming durch Vodafone wird 1&1 seinen Kunden mobile 5G-Dienste im Rahmen des bisherigen MVNO-Modells bereitstellen. Die dazu benötigten Vorleistungen wird 1&1 bei Telefónica und Vodafone beziehen. Voraussetzung ist eine Verlängerung des von der BNetzA bis 31. Dezember 2023 ohnehin erlaubten Parallelbetriebs, den 1&1 noch heute beantragen wird.
Sobald alle 1&1 Kunden für National Roaming Leistungen durch Vodafone aktiviert wurden, wird 1&1 Mobilfunk für die Dauer der Vertragslaufzeit National Roaming Leistungen exklusiv von Vodafone beziehen.
Der langfristig gesicherte Zugang zu flächendeckenden 5G National Roaming Leistungen ist ein weiterer Meilenstein beim Bau des innovativsten Mobilfunknetzes Europas.
Ansprechpartner
United Internet AG
Lisa Pleiß
Phone +49 2602 96-1616
presse@united-internet.de
Hinweis
Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der United Internet AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2022 der United Internet AG auf Seite 59 zur Verfügung.
Ende der Insiderinformation
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